Dies ist eine Diskussion zu Rechtens oder nicht??? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Rechtens oder nicht??? angenommen Person X arbeitet nebenberuflich bei einem Pizzabringdienst. Über den Schichtleiter wurde dieser Person nun mitgeteilt, dass er(der Schichtleiter) das Recht habe, Person X erst eine halbe Stunde nach dem eigentlichen Arbeitsbeginn in das System einzuloggen. Das würde für Person X bedeuten, dass sie für eine halbe Stunde "in der Ecke" sitzt und darauf wartet, endlich in das System eingeloggt zu werden, um mit der Arbeit zu beginnen. Ist das überhaupt rechtnes, dass man am z.B. 18 Uhr im Arbeitsplan steht, auch zu dieser uhrzeit erscheint, jedoch erst ab 18.30 Uhr anfangen darf. Ich bin der Meinung, dass das eigentlich nicht zulässig ist, da der Arbeitnhemer ja nicht frei über diese Zeit verfügen kann, da er ja schon auf der Arbeit ist(acuh wenn er noch nicht im System eingeloggt ist und nicht arbeitet). Wie sehen Sie diesen Fall??? Vielen Dank für Ihre Antworten... Geändert von Junglist83 (22.04.2008 um 10:33 Uhr). |
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| AW: Rechtens oder nicht??? Hallo, Zitat:
Und wie lautet die Begründung dafür? MfG |
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| AW: Rechtens oder nicht??? Zitat:
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| AW: Rechtens oder nicht??? Zitat:
Das ist Quatsch mit Soße. |
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| AW: Rechtens oder nicht??? Zitat:
Gibt es dazu noch andere Meinungen??? |
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| AW: Rechtens oder nicht??? Zitat:
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| AW: Rechtens oder nicht??? *beipflicht* man oh man, wenn auch die kleinsten Arbeitgeber sich so bemühen dem Bild vom Sklaventreiber und Ausbeuter gerecht zu werden, dann kommt einem doch glatt die Pasta von gestern abend wieder hoch.
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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