Dies ist eine Diskussion zu Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?! innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?! folgender AUSGEDACHTER Fall: Ein Arbeitnehmer hat auf der Arbeit z.B. einen Kundenfragebogen entworfen und ein Dokument aus dem hervorgeht, welchen Sinn, welche Frage auf diesem Kundenfragebogen hat. Der Kundenfragebogen wurde dann durch andere Mitarbeiter dann noch so oft modifiziert, dass er kaum noch etwas mit der Grundfassung des Arbeitnehmers zu tun hat. Hat der Arbeitnehmer ein Recht darauf, auch nach Ausscheiden aus dem Betrieb, diese Dokumente, sofern er es möchte, zu bekommen ? Er hat sie ja selbst entworfen und sie werden nicht aktiv von der Firma genutzt. Vielen Dank im Voraus für die Antworten. |
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| AW: Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?! Zitat:
Grundsätzlich und etwas vereinfacht: die Früchte an der Arbeit des Arbeitnehmers erntet der Arbeitgeber, er bezahlt ja auch dafür ein Gehalt. Wenn der Fragebogen die nötige Schöpfungshöhe besitzt, um ein geschütztes Werk im Sinne des Urheberrechts zu sein (was ich eher bezweifeln möchte), dann ist der Arbeitnehmer, der ihn entworfen hat Urheber. Da es sich dann um einen Urheber handelt, der sein Werk in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis geschaffen hat, besitzt der Arbeitgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht daran. Es kann, ähnlich wie bei patentierten Erfindungen des Arbeitnehmers, einen Anspruch auf Beteiligung am Ertrag geben, wenn der Arbeitgeber das geschützte Werk z.B. an Dritte weiterlizensiert. Wenn der Arbeitgeber einen durch andere Mitarbeiter veränderten Fragebogen benutzt, ist das ggf. ein neues Werk.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?! Also, es wurden erstellt: -ein Fragebogen -ein Begleitschreiben (nur für die Mitarbeiter) in dem der Sinn der Fragen des Fragebogens erläutert werden Der Fragebogen wurder später nochmal von anderern Mitarbeitern der Firma doch schon gut verändert und dann (also der modifizierte) Fragebogen ins QM aufgenommen. Der alte Fragebogen, so wie das Begleitschreiben werden nicht mehr aktiv genutzt. |
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| AW: Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?! Der Entwurf besagten Fragebogens war sicherlich eine vom AG übertragene Aufgabe des AN. Dann hat dieser keine Rechte an dem Fragebogen, der ist jetzt "geistiges Eigentum" der Firma.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?! Der Fragebogen war die Idee des Arbeitnehmers und die erste Rohfassung des Fragebogens hat dieser auch erarbeitet. Wichtiger als der Fragebogen wäre dem Arbeitnehmer das Dokument wo drin steht, welchen Sinn welche Frage hat. Was ist mit diesem Dokument ? |
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| AW: Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?! Wenn ich das richtig verstehe geht es hier um die Provision des QM Qualität Managements. In Betrieben werden die Mittarbeiter durch Auslobungen zur Qualitätsverbesserung aufgefordert. Nun hat der AN sich wärend der Arbeitszeit( das ist legitim und gewünscht) Gedanken über eine qualitative Verbesserung gemacht. Der Fragebogen ist dann zur Mitschrift an weitere Personen gegangen die ein paar Änderungen vorgenommen haben. Dann wurde der Fragebogen dem QM vorgelegt und nun fragt sich der AN ober ER nicht der Nutznießer der Angelegenheit sein sollte..?? So habe ich es verstanden. Ja, das QM sollte erfahren wer der Urheber des Formulares ist. Jede weitere Ausbesserung ist Nachrangig. Nach einem Betriebswechsel... kann das Formular nochmal erfunden werden und dem neuen QM vorgelegt werden, soweit das erste QM nicht Betriebsübergreifend arbeitet. |
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| AW: Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?! Nein nein, es geht darum, dass der AN nicht mehr in diesem Betrieb arbeitet und die Rohfassung des Kundenfragebogens, so wie ein Beischreiben (nicht für Kunden - nur zum besseren Verständniss für die Mitarbeiter) in dem steht, welche Info aus welcher Frage gezogen werden soll. |
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| AW: Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?! Naja, dann komme ich auf das Zitat von TomRohwer zurück..:die Früchte an der Arbeit des Arbeitnehmers erntet der Arbeitgeber, er bezahlt ja auch dafür ein Gehalt.( Danke TOM ) besser kann man es nicht erklären. Also der AN sollte freundlichst anfragen ob er das Formular oder wie auch immer bekommen kann. Einen gesetzlichen Anspruch hat er m.e. nicht. Ich erkenne daraus auch kein Anspruch an ein geschütztes Werk. Er darf jedoch dieses Formular, nochmal erfinden. Da das Ursprungsformular auch sein Werk war handelt es sich hier nicht um eine Kopie. Also Plagiatjägern zum Trotze. |
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