Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?!

Dies ist eine Diskussion zu Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?! innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 09:26
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 93
Keine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?!

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender AUSGEDACHTER Fall:

Ein Arbeitnehmer hat auf der Arbeit z.B. einen Kundenfragebogen entworfen und ein Dokument aus dem hervorgeht, welchen Sinn, welche Frage auf diesem Kundenfragebogen hat.

Der Kundenfragebogen wurde dann durch andere Mitarbeiter dann noch so oft modifiziert, dass er kaum noch etwas mit der Grundfassung des Arbeitnehmers zu tun hat.

Hat der Arbeitnehmer ein Recht darauf, auch nach Ausscheiden aus dem Betrieb, diese Dokumente, sofern er es möchte, zu bekommen ?
Er hat sie ja selbst entworfen und sie werden nicht aktiv von der Firma genutzt.


Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 10:24
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?!

Zitat:
Zitat von Orangensaft Beitrag anzeigen
Hat der Arbeitnehmer ein Recht darauf, auch nach Ausscheiden aus dem Betrieb, diese Dokumente, sofern er es möchte, zu bekommen ?
Er hat sie ja selbst entworfen und sie werden nicht aktiv von der Firma genutzt.
Kann man nicht pauschal beantworten.

Grundsätzlich und etwas vereinfacht: die Früchte an der Arbeit des Arbeitnehmers erntet der Arbeitgeber, er bezahlt ja auch dafür ein Gehalt.

Wenn der Fragebogen die nötige Schöpfungshöhe besitzt, um ein geschütztes Werk im Sinne des Urheberrechts zu sein (was ich eher bezweifeln möchte), dann ist der Arbeitnehmer, der ihn entworfen hat Urheber. Da es sich dann um einen Urheber handelt, der sein Werk in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis geschaffen hat, besitzt der Arbeitgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht daran.

Es kann, ähnlich wie bei patentierten Erfindungen des Arbeitnehmers, einen Anspruch auf Beteiligung am Ertrag geben, wenn der Arbeitgeber das geschützte Werk z.B. an Dritte weiterlizensiert.

Wenn der Arbeitgeber einen durch andere Mitarbeiter veränderten Fragebogen benutzt, ist das ggf. ein neues Werk.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 13:57
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 93
Keine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?!

Also, es wurden erstellt:
-ein Fragebogen
-ein Begleitschreiben (nur für die Mitarbeiter) in dem der Sinn der Fragen des Fragebogens erläutert werden


Der Fragebogen wurder später nochmal von anderern Mitarbeitern der Firma doch schon gut verändert und dann (also der modifizierte) Fragebogen ins QM aufgenommen.

Der alte Fragebogen, so wie das Begleitschreiben werden nicht mehr aktiv genutzt.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 19:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 48
Beiträge: 2.811
97% positive Bewertungen (2811 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2811 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2811 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2811 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2811 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2811 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2811 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2811 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2811 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2811 Beiträge, 141 Bewertungen)  
AW: Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?!

Der Entwurf besagten Fragebogens war sicherlich eine vom AG übertragene Aufgabe des AN. Dann hat dieser keine Rechte an dem Fragebogen, der ist jetzt "geistiges Eigentum" der Firma.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 02:38
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 93
Keine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?!

Der Fragebogen war die Idee des Arbeitnehmers und die erste Rohfassung des Fragebogens hat dieser auch erarbeitet.

Wichtiger als der Fragebogen wäre dem Arbeitnehmer das Dokument wo drin steht, welchen Sinn welche Frage hat.
Was ist mit diesem Dokument ?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 00:23
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 24
Keine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?!

Wenn ich das richtig verstehe geht es hier um die Provision des QM Qualität Managements.
In Betrieben werden die Mittarbeiter durch Auslobungen zur Qualitätsverbesserung aufgefordert.
Nun hat der AN sich wärend der Arbeitszeit( das ist legitim und gewünscht) Gedanken über eine qualitative Verbesserung gemacht.
Der Fragebogen ist dann zur Mitschrift an weitere Personen gegangen die ein paar Änderungen vorgenommen haben.
Dann wurde der Fragebogen dem QM vorgelegt und nun fragt sich der AN ober ER nicht der Nutznießer der Angelegenheit sein sollte..??

So habe ich es verstanden.
Ja, das QM sollte erfahren wer der Urheber des Formulares ist. Jede weitere Ausbesserung ist Nachrangig.
Nach einem Betriebswechsel... kann das Formular nochmal erfunden werden und dem neuen QM vorgelegt werden, soweit das erste QM nicht Betriebsübergreifend arbeitet.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 18:52
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 93
Keine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?!

Nein nein, es geht darum, dass der AN nicht mehr in diesem Betrieb arbeitet und die Rohfassung des Kundenfragebogens, so wie ein Beischreiben (nicht für Kunden - nur zum besseren Verständniss für die Mitarbeiter) in dem steht, welche Info aus welcher Frage gezogen werden soll.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 19:09
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 24
Keine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Proman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?!

Naja, dann komme ich auf das Zitat von TomRohwer zurück..:die Früchte an der Arbeit des Arbeitnehmers erntet der Arbeitgeber, er bezahlt ja auch dafür ein Gehalt.( Danke TOM ) besser kann man es nicht erklären.

Also der AN sollte freundlichst anfragen ob er das Formular oder wie auch immer bekommen kann. Einen gesetzlichen Anspruch hat er m.e. nicht.
Ich erkenne daraus auch kein Anspruch an ein geschütztes Werk.

Er darf jedoch dieses Formular, nochmal erfinden. Da das Ursprungsformular auch sein Werk war handelt es sich hier nicht um eine Kopie. Also Plagiatjägern zum Trotze.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 19:15
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 93
Keine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Recht an eigen erstellten Dokumenten auf der Arbeit ?!

Ok vielen Dank
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Verbaut unsere Politik recht auf Arbeit? Arbeitsrecht 20.03.2010 01:43
Recht auf Arbeit? Beamtenrecht 01.02.2008 23:49
Recht auf Arbeit bei halber Stelle Arbeitsrecht 21.08.2007 15:07
Recht auf Arbeit Arbeitsrecht 05.03.2007 12:18
Recht auf Arbeit Staats- und Verfassungsrecht 20.06.2006 20:42





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN