Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Reaktion auf eine Abmahnung

Dies ist eine Diskussion zu Reaktion auf eine Abmahnung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 30.04.2007, 18:04
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 31
Keine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Reaktion auf eine Abmahnung

Hallo Gemeinde,

ist eine Reaktion auf eine Abmahnung mit einer Frist anhängig? Muss also innerhalb einer bestimmten Zeit auf diese reagiert werden?

Wenn man sich dazu entscheidet diese aus der Personalakte durch einen Anwalt entfernen zu lassen (Schreiben), gibt es hier bestimmte Gebührenordnungen, die hier greifen? (Rechtschutzversicherung liegt nicht vor).

Ist in diesem Zusammenhang die Möglichkeit gegeben sich einen Rechtsbeistand durch die Gewerkschaft stellen zu lassen? Wenn ja, besteht hier die freie Auswahlmöglichkeit eines Anwalts, oder wird durch die Gewerkschaft ein Rechtsbeistand gestellt?

Gruß
Christoph
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 30.04.2007, 18:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 3.217
99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)  
AW: Reaktion auf eine Abmahnung

Wenn im Arbeitsvertrag keine Ausschlussfrist vereinbart ist, dann gibt es keine konkrete Frist, man sollte sich aber nicht ein Jahr Zeit lassen.
Anwälte arbeiten immer nach RVG, das bestimmte Gebühren in Abhängigkeit vom Streitwert vorgibt, zudem können auch Gebührenvereinbarungen geschlossen werden (die aber im Normalfall teurer als der gesetzliche Anspruch sind). Allerdings braucht man im arbeitsgerichtlichen Verfahren in erster Instanz keinen Anwalt, es kann sich jeder selbst vertreten oder durch beliebige andere Personen vertreten lassen. Die Gewerkschaften haben dafür häufig speziell geschulte Mitarbeiter, die auf diesem Gebiet genauso wirksam sind wie ein Anwalt, aber nichts kosten, falls die Gewerkschaftsmitgliedschaft auch die Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht beinhaltet. Was konkret der Fall ist, ist bei der zuständigen Gewerkschaft zu erfragen, bei der man möglichst auch noch Mitglied sein sollte...
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.05.2007, 10:49
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 31
Keine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Reaktion auf eine Abmahnung

Hallo Marcus, hallo Gemeinde,

vielen Dank für die schnelle Antwort. In dem von mir geschilderten Fall ist die direkte Reaktion beim Betriebsrat des Unternehmens leider nicht möglich, da hier direkte Verbindungen zum abmahnendem Vorgesetztem und zum Chef selbst bestehen.
Ist es vielleicht in solch einem Fall sogar ratsam erst beim Vorliegen einer Kündigung auch sofort gegen die Abmahnung vorzugehen, um erst im Extremfall den Weg vors Gericht gehen zu müssen?

Eine Beratung, hierzu kann aber nur vom Anwalt geleistet werden, oder?

Gruß
Christoph
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 01.05.2007, 11:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 4.021
98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)  
AW: Reaktion auf eine Abmahnung

Zitat:
Eine Beratung, hierzu kann aber nur vom Anwalt geleistet werden, oder?
Genau. Die Aussagen hier im Forum sind unverbindlich und nicht einzelfallfallbezogen. Aber genau das letztere braucht man ja. Also ist der Gang zum RA nötig.
Zitat:
Ist es vielleicht in solch einem Fall sogar ratsam erst beim Vorliegen einer Kündigung auch sofort gegen die Abmahnung vorzugehen, um erst im Extremfall den Weg vors Gericht gehen zu müssen?
Wenn man eine Kündigung für unrechtmäßig hält und deswegen ein Verfahren vor dem ArbG anstrebt, kann man auch gleich die Rechtmäßigkeit der vorausgehenden Abmahnung überprüfen lassen. Wobei man zu letzterem Thema bspw. unter dem Stichwort 'Inhalt einer Abmahnung' auch schon Informationen finden sollte und so ggf. auch schon mehr Infos im Beratungsgespräch erteilen kann.
__________________
Gruß
Daniel

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 01.05.2007, 11:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: Reaktion auf eine Abmahnung

klein Wenig wäre schon auch der Inhalt dieser Abmahnung relevant, um letztlich objektive Handlungsschritte in Plan zu setzen!

Im Übrigen ist man als Gewerkschaftmitglied nicht zwangsläufig an die Person des Betriebsrates gebunden, welcher allerdings als Arbeitnehmervertreter dessen Position einnehmen sollte.

Im Gewerkschaftshaus wird hier objektiver Rat und Unterstützung angeboten!

Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 02.05.2007, 15:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: ...im Kosmos...
Beiträge: 4.123
Blog-Einträge: 1
99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)  
AW: Reaktion auf eine Abmahnung

Eine gesonderte Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Abmahnung kann jederzeit erhoben werden. Eine Klagefrist ist nicht gegeben.
Solange von der Abmahnung nachteilige Rechtwirkungen zu besorgen sind, kommt auch eine Verwirkung eines Besitigungsanspruches nicht in Frage.
Es besteht indessen auch die Möglichkeit, die Unwirksamkeit deer Abmahnung incidenter in einem späteren Kündigungsrechtsstreit geltend zu machen.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 02.05.2007, 15:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 3.217
99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)  
AW: Reaktion auf eine Abmahnung

Mal nebenbei...: Wie ist eigentlich die Beweislast bei einer möglichen Klage gegen die Abmahnung verteilt? Muss der AN die Rechtswidrigkeit beweisen (er klagt ja), oder der AG die Rechtmäßigkeit (er hat sie ja ausgesprochen)?
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 02.05.2007, 15:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: Reaktion auf eine Abmahnung

Der Abmahner muss detailliert eine Einlassung zur der von ihm erstellten Mahnung abgeben, wie auch die Gründe auf welche er diese stützt (z.B.: Unpünktlichkeit, Hausordnung, Beschwerden von MA, Verstöße gegen den AV, Verstoß gegen d. UVV,.....etc.).
Somit muss er fundiert den Beweis antreten. Der Abgemannte führt lediglich den Widerspruch, bzw. tritt diesen Behauptungen entgegen.

Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 05.05.2007, 10:09
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 31
Keine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Chris G hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Reaktion auf eine Abmahnung

Hallo Gemeinde,

vielen Dank für so zahlreiche Antworten

Ich es generell so, dass bei der Aufforderung zur Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte die zusätzlich zu einer Gegendarstellung versendet wird (egal ob durch einen Rechtsanwalt oder durch die Gewerkschaft), immer eine Befristung hinterlegt werden muss, welche eine Klageandrohung beinhalten muss?

Gruß
Christoph
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 05.05.2007, 11:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 3.217
99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)  
AW: Reaktion auf eine Abmahnung

Nö, aber Fristsetzungen sind immer sinnvoll, damit jemand in Verzug kommt und jeder weiß, was als nächstes passiert. Auch Klageandrohung ist nicht explizit erforderlich, es reicht aus, wenn die Aufforderung, die begehrte Handlung zu tun klar und eindeutig formuliert ist. Dann kann man auch ohne vorherige Androhung nach Fristablauf klagen.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Was beinhaltet eine Abmahnung? Wettbewerbsrecht 20.11.2008 05:06
Reaktion auf Abmahnung: Firma wird aufgelöst Wettbewerbsrecht 08.10.2008 06:27
Abmahnung - keine Reaktion, Frist???? Urheberrecht 16.01.2008 21:45
Depressiv im Herbst - eine ganz normale Reaktion? Nachrichten: Wissenschaft 11.09.2006 18:00
Eine neue biochemische Reaktion im anaeroben Abbau von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen Nachrichten: Wissenschaft 03.01.2006 15:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN