Dies ist eine Diskussion zu Rauchverbot innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Rauchverbot |
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| AW: Rauchverbot Zitat:
Zitat:
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__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Rauchverbot wieso nur mit Betriebsrat - geht das nur in einem Betrieb, wo es einen Betriebsrat gibt? (Geldbuße) - woraus ergibt sich das? |
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| AW: Rauchverbot
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Rauchverbot In Betrieben mit BR kann der AG ohne BR-Beteiligung kein Rauchverbot erlassen. Der BR kann die Zustimmung allerdings nicht verweigern, da der Nichtraucherschutz bereits im § 5 ArbStättV verankert ist. Zitat:
Ebenfalls ist dieser Paragraph zu zücken, wenn es um den Erlass einer Betriebsbuße geht. Eine solche kann der AG allerdings nicht ohne Betriebsvereinbarung durchsetzen. Was Abmahnungen betrifft, ist der BR außen vor. Sorry, Nachtrag! In Betrieben ohne BR kann der AG aber von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und dieses Rauchverbot einseitig anordnen. Er darf allerdings kein Rauchverbot auf dem gesamten Betriebsgelände aussprechen, wenn ein Rauchverbot nicht bereits auf Grund anderer gesetzl. Vorgaben besteht. Siehe auch: Sanktionsmöglichkeiten im Arbeitsrecht
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Rauchverbot aber hier (in dem zitierten Urteil) geht es um einen Arbeitgeber mit Betriebsrat - dort ist es möglich auch geldbußen zu vereinbaren (aber nur mit Betriebsrat) - woraus ergibt sich aber, dass der Arbeitgeber mit Betrieb ohne Betriebsrat keine Geldbuße bei verstoß gegen das Rauchverbot verhängen darf? Geändert von igal (18.03.2009 um 13:28 Uhr). Grund: hinweis |
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| AW: Rauchverbot - in betrieben ohne Betriebsrat könnte aber der Arbeitgeber bei Verstoß gegen das rauchverbot z.b. in einer Betriebsanweisung ankündigen, dass dann erst abgemahnt wird, bei weiteren Verstoß Künd. angedroht wird, dann gekündigt wird- oder? |
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| AW: Rauchverbot falls ein Rauchverbot in einem Betrieb mit BR erlassen werden soll mit Geldbuße als Sanktion bei Verstoß gegen das Rauchverbot - reicht dann eine Betriebsvereinbarung oder muss es zunächst eine Betriebsbußenordnung (als BV) und dann extra eine BV über das Rauchverbot geben? |
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| AW: Rauchverbot Ich sehe keinen Grund warum das nicht in einer BV geschehen sollte. Ich sehe allerdings auch keinen Grund für Betriebsbußen...
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Rauchverbot ok - das ist auch eine rein theoretische Frage - welche Sanktionen könnte man denn einführen - es wird oft gesagt, es sollte sich steigern - erst Verwarnung, dann erst Geldbuße...?? - diese Sanktionen dürfen dann aber auch nur durch BV im konkreten Fall ergriffen werden - manchmal liest man, dass auch die Abmahnung und dann die kündigungsandrohende Abmahnung als Sanktion verhängt wird - geht das - bzw. ist das eigentlich erforderlich als Sanktion zu regeln- wenn man ein Rauchverbot per BV eingeführt hat und der An verstöß dagegen, dann könnte man doch auch ohne Sanktionsregelung eine Abmahnung geben (wegen arbeitsvertraglicher Pflichtverletzung- nicht als Verstoß gegen die kollektive Ordnung) oder? |
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