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Rauchverbot

Dies ist eine Diskussion zu Rauchverbot innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 10:47
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Rauchverbot

Kann der Arbeitgeber ein Rauchverbot für den Betrieb erlassen (ohne Betriebsrat) und bei Zuwiderhandlung anordnen, dass eine Geldbuße z.b. von 10 Euro zu zahlen ist, danach abgemahnt wird...?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 10:50
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AW: Rauchverbot

Zitat:
Zitat von igal
Kann der Arbeitgeber ein Rauchverbot für den Betrieb erlassen (ohne Betriebsrat)
Ja! Er muss sogar wenn dies einzelne AN fordern.


Zitat:
Zitat von igal
und bei Zuwiderhandlung anordnen, dass eine Geldbuße z.b. von 10 Euro zu zahlen ist
Nicht ohne Betriebsrat!


Zitat:
Zitat von igal
danach abgemahnt wird...?
Er kann auch bereits beim ersten Mal abmahnen.
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"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

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  #3 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 11:32
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AW: Rauchverbot

wieso nur mit Betriebsrat - geht das nur in einem Betrieb, wo es einen Betriebsrat gibt? (Geldbuße) - woraus ergibt sich das?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 11:57
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AW: Rauchverbot

http://www.lexrex.de/rechtsprechung/...1757/1404.html
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  #5 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 12:00
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AW: Rauchverbot

In Betrieben mit BR kann der AG ohne BR-Beteiligung kein Rauchverbot erlassen. Der BR kann die Zustimmung allerdings nicht verweigern, da der Nichtraucherschutz bereits im § 5 ArbStättV verankert ist.

Zitat:
§ 5 Nichtraucherschutz
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
Das MBR ergibt sich aus § 87 Abs.1 Nr. 1 BetrVG = Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.

Ebenfalls ist dieser Paragraph zu zücken, wenn es um den Erlass einer Betriebsbuße geht. Eine solche kann der AG allerdings nicht ohne Betriebsvereinbarung durchsetzen.

Was Abmahnungen betrifft, ist der BR außen vor.

Sorry, Nachtrag!

In Betrieben ohne BR kann der AG aber von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und dieses Rauchverbot einseitig anordnen. Er darf allerdings kein Rauchverbot auf dem gesamten Betriebsgelände aussprechen, wenn ein Rauchverbot nicht bereits auf Grund anderer gesetzl. Vorgaben besteht.

Siehe auch: Sanktionsmöglichkeiten im Arbeitsrecht
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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Alt 18.03.2009, 12:20
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AW: Rauchverbot

aber hier (in dem zitierten Urteil) geht es um einen Arbeitgeber mit Betriebsrat - dort ist es möglich auch geldbußen zu vereinbaren (aber nur mit Betriebsrat) - woraus ergibt sich aber, dass der Arbeitgeber mit Betrieb ohne Betriebsrat keine Geldbuße bei verstoß gegen das Rauchverbot verhängen darf?

Geändert von igal (18.03.2009 um 13:28 Uhr). Grund: hinweis
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Alt 18.03.2009, 15:05
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AW: Rauchverbot

- in betrieben ohne Betriebsrat könnte aber der Arbeitgeber bei Verstoß gegen das rauchverbot z.b. in einer Betriebsanweisung ankündigen, dass dann erst abgemahnt wird, bei weiteren Verstoß Künd. angedroht wird, dann gekündigt wird- oder?
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Alt 19.03.2009, 13:33
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AW: Rauchverbot

falls ein Rauchverbot in einem Betrieb mit BR erlassen werden soll mit Geldbuße als Sanktion bei Verstoß gegen das Rauchverbot - reicht dann eine Betriebsvereinbarung oder muss es zunächst eine Betriebsbußenordnung (als BV) und dann extra eine BV über das Rauchverbot geben?
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  #9 (permalink)  
Alt 19.03.2009, 13:42
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AW: Rauchverbot

Ich sehe keinen Grund warum das nicht in einer BV geschehen sollte.

Ich sehe allerdings auch keinen Grund für Betriebsbußen...
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Alt 19.03.2009, 19:03
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AW: Rauchverbot

ok - das ist auch eine rein theoretische Frage
- welche Sanktionen könnte man denn einführen - es wird oft gesagt, es sollte sich steigern - erst Verwarnung, dann erst Geldbuße...?? - diese Sanktionen dürfen dann aber auch nur durch BV im konkreten Fall ergriffen werden

- manchmal liest man, dass auch die Abmahnung und dann die kündigungsandrohende Abmahnung als Sanktion verhängt wird - geht das - bzw. ist das eigentlich erforderlich als Sanktion zu regeln- wenn man ein Rauchverbot per BV eingeführt hat und der An verstöß dagegen, dann könnte man doch auch ohne Sanktionsregelung eine Abmahnung geben (wegen arbeitsvertraglicher Pflichtverletzung- nicht als Verstoß gegen die kollektive Ordnung) oder?
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