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Promotion Mitteilung an den AG

Dies ist eine Diskussion zu Promotion Mitteilung an den AG innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 19.06.2009, 12:04
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Promotion Mitteilung an den AG

Guten Tag,
besteht für einen Arbeitnehmer, der sich dazu entschließt zu promovieren, die Verpflichtung, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen? Besteht eine Verpflichtung nach Abschluss? Muss bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der Zeit als Doktorand der neue Arbeitgeber vor Dienstantritt darüber in Kenntnis gesetzt werden? Was wären die Folgen, sollte hierzu eine Verpflichtung bestehen und der Arbeitnehmer kommt dem nicht nach?
Vielen Dank Vorab für eine Rückmeldung!
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  #2 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 12:46
V.I.P.
 
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AW: Promotion Mitteilung an den AG

Ich wüßte nicht woher solch eine Verpflichtung herrühren sollte.

Selbstverständlich darf man keine Arbeitsinhalte ohne Genehmigung für die Promotion nutzen.
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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