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Prokurist Kündigung: Gehalts-Nachzahlung und Kündigungs-Fristen

Dies ist eine Diskussion zu Prokurist Kündigung: Gehalts-Nachzahlung und Kündigungs-Fristen innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 13:59
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Prokurist Kündigung: Gehalts-Nachzahlung und Kündigungs-Fristen

Nehmen wir folgenden fiktiven Fall an:

Ein Mitarbeiter hat im Arbeitsvertrag eine Entlohnung von 1000,- € in der Probezeit stehen. Nach den 6Monaten sollte sich das Gehalt auf 2000,- erhöhen. Aufgrund der finanziellen Situation der Firma wird mündlich vereinbart, die Erhöhung auszusetzen, bis die Lage sich gebessert hätte; der Geschäftsführer verspricht dann einen Ausgleich, wenn die Lage sich bessere.
Der Mitarbeiter stimmt dem zu, es wird darüber keine schriftliche Vereinbarung festgehalten - im Vertrag steht, Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Nach einem Jahr (18 Monate nach Arbeitsbeginn) erhöht der GF die Zahlung auf 1500,- €. Weitere 6Monate später bietet der GF dem Mitarbeiter Einzel-Prokura an, bei gleichbleibendem Gehalt (1500,- €). Es wird keine Änderung des Arbeitsvertrages vorgenommen, der Mitarbeiter unterschreibt auch keinen zusätzlichen Prokura-Vertrag. Der Mitarbeiter wird im Handelsregister als Prokurist geführt, hat aber weder beim Notar noch Amtsgericht hierfür unterschrieben.
Der GF überträgt dem Prokurist die Umsatzverantwortung, der Umsatz entwickelt sich nicht wie gewünscht. Der Mitarbeiter und der GF sind auch über strategische Entacheidungen nicht einer Meinung.
Der Mitarbeiter möchte nun kündigen.

Daneben:
Es gilt noch immer der ursprünglich vereinbarte Arbeitsvertrag, es wurden keinerlei schriftliche Zusatzvereinbarungen oder Ausschlussfristen vereinbart.
Es wurde kein Umsatz- oder Gewinnziel schriftlich vereinbart, der Prokurist hat wohl Einblick in die BWA und hat mündlich einen ca. Wert als zu erreichenden Umsatz kommuniziert bekommen.


Es sind folgende Fragen zu klären:
- Kann der Mitarbeiter die Differenz seines Gehaltes lt. Arbeitsvertrag seit Ende der Probezeit mit der Kündigung nachfordern?
- Hat der Mitarbeiter andere Kündigungsfristen als die im ursprünglichen Arbeitsvertrag genannten zu beachten?
- Kann der GF ihn für den sinkenden Umsatz zur Verantwortung ziehen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Einzel-Prokura besteht, wurde aber vom Mitarbeiter nie schriftlich beim Notar oder Amtsgericht oder mit dem GF fixiert.

Herzlichen Dank beim Weiterspinnen des verworrenen angenommenen Falles!
Gerne füge ich weitere Details hinzu, falls nötig.

Gruß
Maxi
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  #2 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 22:45
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AW: Prokurist Kündigung: Gehalts-Nachzahlung und Kündigungs-Fristen

Zitat:
Zitat von MaxiReiler Beitrag anzeigen
- Kann der Mitarbeiter die Differenz seines Gehaltes lt. Arbeitsvertrag seit Ende der Probezeit mit der Kündigung nachfordern?
Er sollte es ganz einfach tun und abwarten, welche Ausreden die Gegenseite findet.

Zitat:
Zitat von MaxiReiler Beitrag anzeigen
- Hat der Mitarbeiter andere Kündigungsfristen als die im ursprünglichen Arbeitsvertrag genannten zu beachten?
Die Mindestkündigungsfristen nach §622BGB.

Zitat:
Zitat von MaxiReiler Beitrag anzeigen
- Kann der GF ihn für den sinkenden Umsatz zur Verantwortung ziehen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Einzel-Prokura besteht, wurde aber vom Mitarbeiter nie schriftlich beim Notar oder Amtsgericht oder mit dem GF fixiert.
Der Prokurist sollte nicht nach anderen Vorschriften schadenersatzpflichtig werden können als andere Menschen. Er hat nur mehr Möglichkeiten, Schaden anzurichten als ein einfacher Mitarbeiter. Im HGB steht jedenfalls nichts dergleichen.
Wenn die Eintragung der Prokura im Handelsregister ohne Notar von statten gehen konnte, wird der sicher auch für nichts anderes benötigt.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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