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Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis - Arbeitszeit und Urlaub

Dies ist eine Diskussion zu Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis - Arbeitszeit und Urlaub innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 11:17
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Question Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis - Arbeitszeit und Urlaub

Hallo Leute,

wie ist das eigentlich, wenn ein Arbeitnehmer für (sagen wir mal) 1 oder 2 Jahre einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten hat und sich in der Probezeit befindet. Wie lange hintereinander darf man denn eigentlich arbeiten? Angenommen, man hat 3 Wochenenden hintereinander gearbeitet und das nonstop in 20 Tagen hintereinander. Kann dann der AN Urlaub verlangen??
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Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden.
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  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 12:33
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AW: Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis - Arbeitszeit und Urlaub

Das Arbeitszeitgesetz gilt auch in der Probezeit.
Einfach mal danach googeln und nachlesen.

Kleiner Tip: Max 19 Tage kann am Stück gearabeitet werden, dann muss ein freier Tag erfolgen, sprich ausgleich für einen gearbeiteten Sonntag.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 12:52
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AW: Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis - Arbeitszeit und Urlaub

Ich habe schon im Gesetz gelesen, aber verstehe es nicht. Warum bekommt man nur einen Tag frei für 19 hintereinander! gearbeitete Tage?!

Und was ich auch noch nicht gefunden habe: Die Stelle(n) im Gesetz. Kannst du mir nochn Tipp geben bitte?
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 13:25
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AW: Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis - Arbeitszeit und Urlaub

Zitat:
Zitat von Bowielein Beitrag anzeigen
Einfach mal danach googeln und nachlesen.
Sorry, die Frage hier im Forum ist berechtigt. Das Arbeitszeit- und Urlaubsrecht ist nun gerade für völlig Unbedarfte nicht leicht zu durchschauen, während sich die Kommentare dazu an halbwegs mit der Materie vertraute Personen wie Personaler etc. richtet.

Zitat:
Kleiner Tip: Max 19 Tage kann am Stück gearabeitet werden, dann muss ein freier Tag erfolgen, sprich ausgleich für einen gearbeiteten Sonntag.
Dies entspricht der maximal möglichen Konstellation nach dem Gesetz. Sie wird eingeschränkt durch die arbeitsmedizinischen Erkenntnisse, die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, evtl. anwendbare Tarifverträge und/oder individueller Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Ebenso ermöglicht das Gesetz aber in gewissen Grenzen, per Tarifvertrag ungünstigere Regelungen zu vereinbaren, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__12.html.

@ TE
Zitat:
Kann dann der AN Urlaub verlangen??
Der Arbeitnehmer kann dann einen Ruhetag verlangen, der jedoch kein Urlaub ist.

Zitat:
Und was ich auch noch nicht gefunden habe: Die Stelle(n) im Gesetz. Kannst du mir nochn Tipp geben bitte?
Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html

Desweiteren: Im Arbeits- und / oder Tarifvertrag nachlesen.

Im Zweifel entsprechende Passagen hier posten.
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