Dies ist eine Diskussion zu Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis - Arbeitszeit und Urlaub innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| wie ist das eigentlich, wenn ein Arbeitnehmer für (sagen wir mal) 1 oder 2 Jahre einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten hat und sich in der Probezeit befindet. Wie lange hintereinander darf man denn eigentlich arbeiten? Angenommen, man hat 3 Wochenenden hintereinander gearbeitet und das nonstop in 20 Tagen hintereinander. Kann dann der AN Urlaub verlangen??
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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| AW: Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis - Arbeitszeit und Urlaub Das Arbeitszeitgesetz gilt auch in der Probezeit. Einfach mal danach googeln und nachlesen. Kleiner Tip: Max 19 Tage kann am Stück gearabeitet werden, dann muss ein freier Tag erfolgen, sprich ausgleich für einen gearbeiteten Sonntag. |
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| AW: Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis - Arbeitszeit und Urlaub Ich habe schon im Gesetz gelesen, aber verstehe es nicht. Warum bekommt man nur einen Tag frei für 19 hintereinander! gearbeitete Tage?! Und was ich auch noch nicht gefunden habe: Die Stelle(n) im Gesetz. Kannst du mir nochn Tipp geben bitte?
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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| AW: Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis - Arbeitszeit und Urlaub Sorry, die Frage hier im Forum ist berechtigt. Das Arbeitszeit- und Urlaubsrecht ist nun gerade für völlig Unbedarfte nicht leicht zu durchschauen, während sich die Kommentare dazu an halbwegs mit der Materie vertraute Personen wie Personaler etc. richtet. Zitat:
@ TE Zitat:
Zitat:
Desweiteren: Im Arbeits- und / oder Tarifvertrag nachlesen. Im Zweifel entsprechende Passagen hier posten. |
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