Dies ist eine Diskussion zu Probearbeit -Arbeitsdauer und Vergütung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Probearbeit -Arbeitsdauer und Vergütung nehmen wir mal an, dass der 15 1/2 Jährige N. für 4 Tage (Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag) in einem KFZ-Betrieb probe arbeiten soll. Person N erscheint jeden Tag gegen 07:10 und fängt auch dann an, und arbeitet bis pünktlich bis knapp 17 Uhr, mit 1 Stunde Pause. Das Probearbeiten soll ein Test sein, ob Person N für den Job geeignet ist (KFZ-Mechatroniker). Nachdem die 4 Tage zu ende sind, entschließt sich der Betrieb , Person N aufgrund mangelnder Eignung nicht anzustellen, bzw zu beschäftigen. N hat eine Zusicherung vom Chef unterschrieben bekommen, wo der Chef bestätigt, dass N diese 4 Tage gearbeitet hat. Über die Bezahlung wurde nichts vereinbart. (Bestätigung für Schule etc...) Die Frage stellt sich jetzt: 1.) Hat N einen Anspruch auf eine gerechte Vergütung? (Mit Hinblick auf BGB §612) 2.) Hat sich der Betrieb möglicherweise Strafbar gemacht, wegen der Arbeitszeit? Dankeschön ![]() /e gehen wir von knapp 30 Arbeitsstunden in diesen 4 Tagen aus .... Geändert von frage9991 (04.05.2012 um 16:08 Uhr). |
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