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Probearbeit -Arbeitsdauer und Vergütung

Dies ist eine Diskussion zu Probearbeit -Arbeitsdauer und Vergütung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 04.05.2012, 15:19
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Probearbeit -Arbeitsdauer und Vergütung

Moinmoin,

nehmen wir mal an, dass der 15 1/2 Jährige N. für 4 Tage
(Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag) in einem KFZ-Betrieb probe arbeiten soll.

Person N erscheint jeden Tag gegen 07:10 und fängt auch dann an, und arbeitet bis pünktlich bis knapp 17 Uhr, mit 1 Stunde Pause.

Das Probearbeiten soll ein Test sein, ob Person N für den Job geeignet ist (KFZ-Mechatroniker).

Nachdem die 4 Tage zu ende sind, entschließt sich der Betrieb , Person N aufgrund mangelnder Eignung nicht anzustellen, bzw zu beschäftigen.

N hat eine Zusicherung vom Chef unterschrieben bekommen, wo der Chef bestätigt, dass N diese 4 Tage gearbeitet hat. Über die Bezahlung wurde nichts vereinbart. (Bestätigung für Schule etc...)

Die Frage stellt sich jetzt:

1.) Hat N einen Anspruch auf eine gerechte Vergütung?
(Mit Hinblick auf BGB §612)

2.) Hat sich der Betrieb möglicherweise Strafbar gemacht, wegen der Arbeitszeit?

Dankeschön

/e

gehen wir von knapp 30 Arbeitsstunden in diesen 4 Tagen aus ....

Geändert von frage9991 (04.05.2012 um 16:08 Uhr).
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