Dies ist eine Diskussion zu Praktikumszeugnis innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Praktikumszeugnis Ein Student absolviert im Rahmen seines Studiums ein Bachelor-Vorpraktikum in einem mittelständischen Unternehmen. Das Praktikum hat die Dauer von 8 Wochen und ist ohne Bezahlung. Nach Ende des Praktikums (das nun Ende August 2010) wird ein Praktikumszeugnis zugesagt. Bis heute ist dieses Zeugnis nicht eingetroffen. Auch nach mehrmaligem Anrufen des damaligen Betreuers und dessen Versprechungen, es werde bald zugeschickt, ist nichts geschehen. Hat der Student in diesem Fall das Recht auf ein Praktikumszeugnis ? Er benötigt es dringend für weitere Bewerbungen. Greift in diesem Fall § 630 BGB ? Es handelt sich ja "nur" um ein Praktikum. 2 Freunde des Studenten haben in diesem Betrieb ebenfalls ein Praktikum absolviert und haben ein Praktikumszeugnis erhalten. |
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