Dies ist eine Diskussion zu Pflichtenübertragung Unternehmer innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Pflichtenübertragung Unternehmer |
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| AW: Pflichtenübertragung Unternehmer Die Frage liest sich, als sollte die Wahrnehmung eigener Unternehmenspflichten auf andere Firmen übertragen, also "outgesourct" werden. Soweit das möglich ist, wird man diese Aufgaben klar definieren und dann ausschreiben müssen. Das ist sicher möglich aber nicht Gegenstand dieses Forums. Eventuelle Haftungen aus gesetzlichen Vorschriften, die in Folge von Fehlern der beauftragten Subunternehmen durchaus auftreten können, werden sich nicht mit übertragen lassen. Das man sich zu Fragen der Arbeitssicherheit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und zu Umweltfragen bei Ämtern beraten lassen kann, ist ja sicher bekannt.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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