Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Personalakte an mehreren Orten

Dies ist eine Diskussion zu Personalakte an mehreren Orten innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.04.2009, 01:36
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 191
Keine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Personalakte an mehreren Orten

Folgender Fall:

Arbeitnehmer A hat vor dem ArbG ein Urteil erwirkt, dass die gegenüber ihm ausgespochene Abmahnung aus seiner Personalakte entfernt werden muss.
Der Arbeitgeber von A ist der B.

Nun teilt sich die Personalakte in zwei Teile auf:

Einen eingescannten ("digitalisierten") ersten Teil, den der A auch jederzeit problemlos einsehen kann.

Und einen zweiten Teil, der in Papierform bei einem Dienstleister hinterlegt ist.

A begehrt nun Einsichtnahme gem. Betriebsverfassungsgesetz in beide Teile der Personalakte, um zu kontrollieren, ob das Urteil auch umgesetzt wurde.

Die Einsichtnahme in den o.g. zweiten Teil wird A von B mit der Begründung verweigert, die Personalakte befände sich an einem weit entfernten Ort und dieser Teil der Akte sei "versiegelt".

Frage 1: Kann der A auch die Herausnahme der Abmahnung aus der "versiegelten" Papierakte verlangen ?

Frage 2: Wie kann sich A Zugang zu der "versiegelten" Papierakte verschaffen ?


Danke.

Gruß Heike
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.04.2009, 14:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.843
99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)  
AW: Personalakte an mehreren Orten

Zitat:
Zitat von heike52
A begehrt nun Einsichtnahme gem. Betriebsverfassungsgesetz in beide Teile der Personalakte, um zu kontrollieren, ob das Urteil auch umgesetzt wurde.
Sinngemäß wurde geurteilt, dass dem schutzwürdigen Interesse eines ANs, welcher die Entfernung einer Abmahnung erfolgreich eingeklagt hat, mit diesem Richterspruch genüge getan wurde. Weitere Rechte ergeben sich daraus nicht.

Die Abmahnung muss komplett aus der Personalakte entfernt werden, also auch aus der Papierakte.

Unabhängig davon ist das Recht auf Einsichtnahme in die über ihn geführte Personalakte zu sehen. Besteht neben der digitalen Personalakte noch die Papierform, kann ein AN von seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gebrauch machen und auch die Papierakte einsehen.

Ging mit der Umstellung auf die digitale Personalakte (PA) eine Vereinbarung einher, welche den konkreten Umgang regelt? Wurde z.B. ein Inhaltsverzeichnis darüber angelegt, welche Unterlagen in die digitale PA übernommen wurden? Gibt es eine Erklärung, dass nur die in der digitalen PA enthaltenen Unterlagen für z.B. MA-Beurteilungen Bestand haben?

Speziell dann, wenn die letzte Frage mit "Ja" beantwortet werden kann und die Abmahnung aus der digitalen PA entfernt wurde, würde ich mich damit zufrieden geben. Weil einen Nutzen hat diese Abmahnung für den AG eh nicht mehr.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Personalakte Beamtenrecht 08.10.2009 17:24
Einsicht in die Personalakte Arbeitsrecht 21.04.2009 08:19
Personalakte im Konzern Arbeitsrecht 13.03.2008 15:38
Wohnen an mehreren Orten Nachrichten: Wissenschaft 18.09.2007 16:00
digitale Personalakte Arbeitsrecht 23.03.2007 21:11





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN