Dies ist eine Diskussion zu Personalakte an mehreren Orten innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Personalakte an mehreren Orten Arbeitnehmer A hat vor dem ArbG ein Urteil erwirkt, dass die gegenüber ihm ausgespochene Abmahnung aus seiner Personalakte entfernt werden muss. Der Arbeitgeber von A ist der B. Nun teilt sich die Personalakte in zwei Teile auf: Einen eingescannten ("digitalisierten") ersten Teil, den der A auch jederzeit problemlos einsehen kann. Und einen zweiten Teil, der in Papierform bei einem Dienstleister hinterlegt ist. A begehrt nun Einsichtnahme gem. Betriebsverfassungsgesetz in beide Teile der Personalakte, um zu kontrollieren, ob das Urteil auch umgesetzt wurde. Die Einsichtnahme in den o.g. zweiten Teil wird A von B mit der Begründung verweigert, die Personalakte befände sich an einem weit entfernten Ort und dieser Teil der Akte sei "versiegelt". Frage 1: Kann der A auch die Herausnahme der Abmahnung aus der "versiegelten" Papierakte verlangen ? Frage 2: Wie kann sich A Zugang zu der "versiegelten" Papierakte verschaffen ? Danke. Gruß Heike |
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| AW: Personalakte an mehreren Orten Zitat:
Die Abmahnung muss komplett aus der Personalakte entfernt werden, also auch aus der Papierakte. Unabhängig davon ist das Recht auf Einsichtnahme in die über ihn geführte Personalakte zu sehen. Besteht neben der digitalen Personalakte noch die Papierform, kann ein AN von seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gebrauch machen und auch die Papierakte einsehen. Ging mit der Umstellung auf die digitale Personalakte (PA) eine Vereinbarung einher, welche den konkreten Umgang regelt? Wurde z.B. ein Inhaltsverzeichnis darüber angelegt, welche Unterlagen in die digitale PA übernommen wurden? Gibt es eine Erklärung, dass nur die in der digitalen PA enthaltenen Unterlagen für z.B. MA-Beurteilungen Bestand haben? Speziell dann, wenn die letzte Frage mit "Ja" beantwortet werden kann und die Abmahnung aus der digitalen PA entfernt wurde, würde ich mich damit zufrieden geben. Weil einen Nutzen hat diese Abmahnung für den AG eh nicht mehr.
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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