Dies ist eine Diskussion zu Pause ist in Wirklichkeit Bereitschaft innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Pause ist in Wirklichkeit Bereitschaft die Mitarbeiter einer Klinik (TVÖD) haben in der Nachtschicht eine bestimmte Stundenzahl zu leisten. Pro Schicht werden zwölf Minuten abgezogen. Während dieser Zeit müssen die MA trotzdem anwesend sein, für den Fall, dass Arbeit anfällt. Trotz dieser Anwesenheitspflicht während dieser Zeit wird Diese von der Arbeitszeit abgezogen. Rückfragen bei der Gewerkschaft ergab, dass dies unzulässig sei. Die Leitung der Klinik und auch der Personalrat machen sich über die MA lustig und ignorieren sie völlig. "Ihr habt dieser Pausenregelung zugestimmt, also wird sich daran nichts ändern" Was aber in keinster Weise stimmt, geschweige denn gibt es schriftliche Niederschriften über eine Vereinbarung. Auf den Hinweis des VER.DI Mannes meinte der "Personalrat" (selbst bei Verdi). "Was will den Der... Der ist doch nur... (macht sich darüber lustig) Inzwischen hat das Gewerbeaufsichtamt das Krankenhaus am Wickel, wegen anderer Unregelmäßigleiten bei Personalsachen. Die MA sind ziemlich ratlos. Immerhin wird ein Ganztagesmitarbeiter um ca. 40 Stunden pro Jahr beschissen. Eigentlich will Keiner die Situation eskalieren lassen. Weiß Jemand Rat? Danke im Voraus! Grüße |
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| AW: Pause ist in Wirklichkeit Bereitschaft Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben es sich ja schon seit einiger Zeit auf die Fahne geschrieben, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes speziell in Krankenhäusern verstärkt prüfen zu wollen. Wenn das jetzt auch in diesem KH der Fall ist, müssen die MitarbeiterInnen eigentlich nur abwarten, bis der Klinik-/Pflegedienstleitung etc. das Lachen vergangen ist. Siehe auch: http://www.pwg-seminare.de/index.php?article_id=65
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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