Dies ist eine Diskussion zu Ohne Vertrag arbeiten, Geld rückwirkend? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Ohne Vertrag arbeiten, Geld rückwirkend? Person X hat nun in der Hoffnung, dass alles so klappt, zu arbeiten begonnen und dies 2 Monate gemacht. Nach den 2 Monaten hat Person X dann mitgeteilt bekommen, dass der Vertrag unterschrieben werden kann, aber erst zu dem Zeitpunkt beginnt, als der Vertrag unterschrieben wird. Der Leiter des Personalamts, C, hat ihm mitgeteilt, dass rückwirkend nichts gemacht werden kann. Hat Person X die 2 Monate umsonst gearbeitet? Gibt es eine Möglichkeit, dass Person X doch noch die zwei Monate ausgezahlt bekommt bzw. kann er dagegen vorgehen? |
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| AW: Ohne Vertrag arbeiten, Geld rückwirkend? Der Vertrag ist mündlich geschlossen worden. Man muss nur nachweisen, dass der Vertrag geschlossen wurde. Wenn unterrichtet wurde, gibt es ja einen Stundenplan und Zeugen die den Unterrichtenden gesehen haben, wie er unterrichtete. Das sind ausreichend Beweise dafür, dass ein Arbeitsvertrag existierte. Zitat:
Der bereits geschlossene mündliche Arbeitsvertrag wird lediglich schriftlich festgehalten. Im Zweifel das Datum auf dem Vertrag ändern und abwarten was die Personalabteilung dazu sagt. Sollte es weiterhin Probleme geben, darf man auch mal "Betrug zum Nachteil von Sozialversicherungen" in den Raum werfen, sofern SV-Beiträge anfallen. Oder man weist auf die Sittenwidrigkeit hin, wenn Arbeitnehmer ohne Bezahlung beschäftigt werden. |
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