Dies ist eine Diskussion zu Nutzungsbedingungen für Tankkarte innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Ein Arbeitgeber behauptet ich hätte die Tankkarte missbräuchlich benutzt weil ich anstatt einem Dienstwagen zwei Dienstwagen abwechselnd betankt habe, da ich abwechselnd zwei unterschiedliche Dienstwagen benutzt habe. Man sagt mir es gäbe irgendwo im Betrieb Regelungen über die Nutzung der Tankkarte. Diese sollten normalerweise mit Ausgabe der Tankkarte gegen Unterschrift ausgehändigt werden. Dummerweise hat man vergessen mir diese Bedingungen auszuhändigen und mir nur gesagt: Hier haben Sie eine Tankkarte zum Tanken. Nun will der Arbeitgeber das Geld für Firmenfahrzeug 2 zurück weil die Tankkarte nur für Fahrzeug 1 gewesen wäre. Für Fahrzeug 2 hätte ich eine andere Karte nehmen müssen. Wie ist die Rechtslage? |
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| AW: Nutzungsbedingungen für Tankkarte Hallo! Zunächst einmal müssten Sie die Forenregeln beachten. Nur so können wir Ihnen weiterhelfen. Bedingungen von denen der Empfänger nicht in Kenntnis gesetzt wurde, sind nichtig. Mit freundlichem Gruß, Peter M.
__________________ ius respicit aequitatem Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden. ------------------------------------------- Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren. ------------------------------------------- Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich! |
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