Dies ist eine Diskussion zu NOTFALL: Promotion bzw Messeagentur zahlt offene Rechnung nicht innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Im April habe ich für die Agentur X zehn Tage auf einer Messe gearbeitet. Am 7. Tag erhielten wir die Nachricht, dass der Kunde, für den wir auf der Messe standen, Insolvenz angemeldet habe. Allerdings bisher nur die Muttergesellschaft in GB. Daraufhin wurde uns und der Agentur versichert dass unser Lohn schon sicher auf einem extra Konto liegt und von der Insolvenz nicht betroffen ist. Daraufhin sahen wir keine Gründe, den Messeauftritt abzubrechen. Vier Wochen nachdem ich der Agentur die Rechnung für meinen Einsatz stellte, sollte der Betrag überwiesen werden. Stattdessen kam ein Brief von der Agentur. Darin teilt sie uns mit dass der Kunde nicht zahlt und man uns Hostessen nun auch nicht auszahlen kann, dass wir von Mahnungen absehen sollen und Geduld haben sollen. Meine Frage nun: Was kann ich tun? Welche Möglichkeiten habe ich und wie gehe ich vor? In dem Rahmenvertrag der Agentur steht dass nach 4 Wochen bargeldlos bezalt wird. VIELEN DANK SCHONMAL FÜR DIE HILFE |
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| AW: NOTFALL: Promotion bzw Messeagentur zahlt offene Rechnung nicht Hallo, wenn ich das richtig sehe, dann hast Du einen Vertrag nur mit der Argentur und der Auftraggeber der Argentur hat mit Deinem Vertrag erstmal nichts zu tun. Folglich kannst Du Deine Forderungen auch gegenüber der Argentur geltend machen und es kann Dir (zunächsteinmal zumindest) egal sein, ob der Auftraggeber zahlt, insolvent ist oder was auch immer. Nach Deinem Vertrag ist die vertragliche Frist zur Zahlung überschrietten, nun mußt Du Deinen Vertragspartner in Verzug bringen, also keine Mahnung, sondern Du mußt ihm eine Zahlungsfrist setzen, und das am Besten per Einschreiben/Rückschein. (Fax geht evt. auch) Wie lang die Frist sein muß, weiß ich nicht, aber ich denke 14 Tage wären angemessen. Wenn sie dann immer noch nicht zahlen, kannst Du einen Anwalt einschalten oder auch selber einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen die Argentur erwirken und Du kannst anschließend natürlich auch klagen. Nun kommt der Haken bei der Sache. Wenn die Argentur nun auch nicht zahlen kann, weil sie keine Rücklagen hat und auf die Zahlung durch den Auftraggeber angewiesen ist, dann kannst Du zwar immer noch einen Anwalt einschalten, oder einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken und bekommst da wohl auch recht, aber Du bleibst erstmal auf den Zusatzkosten selber sitzen, weil sie ja nicht zahlen können. Evt. muß die Argentur, weil ihr Kunde insolvent ist und dann wohl nie (vollständig) zahlt, auch Insolvenz anmelden und dann wirst Du auch nicht Deine (komplette) Gage bekommen, und Deine Zusatzkosten auch nicht. Aber die Argentur in Verzug setzen solltest Du auf jeden Fall und ob Du danach weitere Schritte (die ja zusätzliche Kosten verursachen, die Du vorstrecken mußt) einleitest, das mußt Du dann selber entscheiden. Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist, glaube ich, auch nicht so teuer und man kann ihn selber erwirken, die Zusatzkosten werden dann auf die Vorderung aufgeschlagen. Du kannst da auch sofort angeben, ob Du, bei ausbleibender Zahlung, Klage erheben willst oder nicht. Die Argentur wird evt. Widerspruch dagegen einlegen und es auf eine Klage ankommen lassen, ich denke aber, sie kennen die Rechtslage und wissen, daß die Forderung unstrittig ist und sie dabei nur verlieren und keinen Widerspruch einlegen (aber wissen kann ich das natürlich nicht) Dann erwirkst Du auch ohne Gerichtsverfahren einen Titel gegen die Agentur. Normalerweise kannst Du dann 30 Jahre Deine Forderung immer wieder versuchen vollstrecken zu lassen, wie das allerdings aussieht, wenn die Argentur dann selber insolvent wird, weiß ich nicht. Alle Angaben ohne Gewähr. Gruß Huutsch |
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| AW: NOTFALL: Promotion bzw Messeagentur zahlt offene Rechnung nicht Zitat:
Oder habe ich da was falsch verstanden? |
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