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Nichtraucherschutz in der Praxis

Dies ist eine Diskussion zu Nichtraucherschutz in der Praxis innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.04.2012, 17:56
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Nichtraucherschutz in der Praxis

Guten Tag,

angenommen, in einem Konzern gäbe es 5 Bürogebäude welche alle durch einen Flur verbunden wären.
Alternativ müßte man zB. um von Haus 1 nach Haus 3 zu kommen um die Häuser außen in der jeweiligen Witterung herum laufen.
Um dem Nichtraucherschutz genüge zu tun hätte nun die Betriebsleitung die Bereiche für RAUCHER jeweils in den Flur gelegt - als Nichtraucher wäre man gezwungen die Luft anzuhalten ( mintenlang .... ) oder eben das Nervengift zu inhallieren, wenn man die Bürohäuser wechselt. In einem anderen Werk wäre die Umsetzung des Nichtraucherschutzes übrigens durch separate Raucherpavillons realisiert.

Wäre die erst beschriebene Variante zulässig ?

Gruß
P.
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  #2 (permalink)  
Alt 15.04.2012, 23:17
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AW: Nichtraucherschutz in der Praxis

Gibt es einen Betriebsrat?
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  #3 (permalink)  
Alt 16.04.2012, 01:00
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AW: Nichtraucherschutz in der Praxis

Zitat:
Zitat von peersteiner Beitrag anzeigen
angenommen, in einem Konzern gäbe es 5 Bürogebäude welche alle durch einen Flur verbunden wären.
Alternativ müßte man zB. um von Haus 1 nach Haus 3 zu kommen um die Häuser außen in der jeweiligen Witterung herum laufen.
Um dem Nichtraucherschutz genüge zu tun hätte nun die Betriebsleitung die Bereiche für RAUCHER jeweils in den Flur gelegt - als Nichtraucher wäre man gezwungen die Luft anzuhalten ( mintenlang .... ) oder eben das Nervengift zu inhallieren, wenn man die Bürohäuser wechselt.
Wieso? Der Beschreibung nach kann man doch auch außen rum laufen. An der frischen Luft, ist sowieso viel gesünder als stickige Innenraumluft, egal mit oder ohne Raucher.
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 17.04.2012, 16:16
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AW: Nichtraucherschutz in der Praxis

.. also sollen die Nichtraucher bei Wind und Wetter raus, einen 5-fachen Weg in Kauf nehmen, damit die Raucher im Verbindungsflur ungestört rauchen können ?

Die "Maßnahme" ist sogar mit dem Betriebsrat abgestimmt, aber wer weiß, wie Betriebsräte in großen Firmen arbeiten ......
Die virtuelle Darstellung ist weder sinnvoll noch smart, wie aber formuliert der Gesetzgeber die praktische Umsetzung der
Maßnahmen zum Schutz von Nichtrauchern ??


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  #5 (permalink)  
Alt 17.04.2012, 21:42
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AW: Nichtraucherschutz in der Praxis

Die Nichtraucherschutzgesetze sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.

In NRW gilt z.B. dies: http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pd..._Juli_2009.pdf

Das des hier zutreffenden Bundeslandes kann man auch schon mal googlen. Wenn sich dann noch Fragen nach der praktischen Umsetzung ergeben - Urteile gibt es aber leider noch wenig -, kann man ja noch mal fragen.
__________________
"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten."

Johann Wolfgang von Goethe
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Alt 18.04.2012, 11:24
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AW: Nichtraucherschutz in der Praxis

Wobei sich mir dann erstmal die Frage der Anwendbarkeit derartiger Gesetze auf "Bürogebäude eines Konzerns" stellt. Müsste man dies nicht über arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen begründen?
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