Dies ist eine Diskussion zu Nichtraucherschutz in der Praxis innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Nichtraucherschutz in der Praxis angenommen, in einem Konzern gäbe es 5 Bürogebäude welche alle durch einen Flur verbunden wären. Alternativ müßte man zB. um von Haus 1 nach Haus 3 zu kommen um die Häuser außen in der jeweiligen Witterung herum laufen. Um dem Nichtraucherschutz genüge zu tun hätte nun die Betriebsleitung die Bereiche für RAUCHER jeweils in den Flur gelegt - als Nichtraucher wäre man gezwungen die Luft anzuhalten ( mintenlang .... ) oder eben das Nervengift zu inhallieren, wenn man die Bürohäuser wechselt. In einem anderen Werk wäre die Umsetzung des Nichtraucherschutzes übrigens durch separate Raucherpavillons realisiert. Wäre die erst beschriebene Variante zulässig ?Gruß P. |
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| AW: Nichtraucherschutz in der Praxis Gibt es einen Betriebsrat? |
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| AW: Nichtraucherschutz in der Praxis Zitat:
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Nichtraucherschutz in der Praxis .. also sollen die Nichtraucher bei Wind und Wetter raus, einen 5-fachen Weg in Kauf nehmen, damit die Raucher im Verbindungsflur ungestört rauchen können ? ![]() Die "Maßnahme" ist sogar mit dem Betriebsrat abgestimmt, aber wer weiß, wie Betriebsräte in großen Firmen arbeiten ...... Die virtuelle Darstellung ist weder sinnvoll noch smart, wie aber formuliert der Gesetzgeber die praktische Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz von Nichtrauchern ?? |
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| AW: Nichtraucherschutz in der Praxis Die Nichtraucherschutzgesetze sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. In NRW gilt z.B. dies: http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pd..._Juli_2009.pdf Das des hier zutreffenden Bundeslandes kann man auch schon mal googlen. Wenn sich dann noch Fragen nach der praktischen Umsetzung ergeben - Urteile gibt es aber leider noch wenig -, kann man ja noch mal fragen.
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Nichtraucherschutz in der Praxis Wobei sich mir dann erstmal die Frage der Anwendbarkeit derartiger Gesetze auf "Bürogebäude eines Konzerns" stellt. Müsste man dies nicht über arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen begründen? |
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