Dies ist eine Diskussion zu Nebenverdienst bei Festanstellung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Nebenverdienst bei Festanstellung Wenn man als Festangestellter einmalig eine Nebentätigkeit ausführt, was muss man in Sachen Bezahlung und Meldung derer beachten? Kann man als Festangestellter Rechnungen schreiben? Muss die einmalige Tätigkeit gemeldet werden bzw. gibt es Verdienstgrenzen ab welchen man das Finanzamt in Kenntnis setzen muss? Müssen Nebenverdienste dem Finanzamt gemeldet werden bzw. gibt es einen Zeitraum in dem das geschehen muss oder ist eine Angabe im Rahmen der jährlichen Steuererklärung ausreichend? Hat man als Festangestellter das Recht auf einen Lohn- und Gehaltsnachweis? Ist eine Quittung über die Barauszahlung des Gehalts ausreichend - inwiefern kann das später zu Nachteilen führen? Vielen Dank für die Hilfe! Geändert von milea (07.08.2007 um 17:35 Uhr). |
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