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Nebenjobs in der Ausbildung

Dies ist eine Diskussion zu Nebenjobs in der Ausbildung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.06.2012, 13:39
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Smile Nebenjobs in der Ausbildung

Hallo zusammen,

angenommen Person A ist in der Ausbildung und hat 2 Nebenjobs. Wo sie je 100 Euro verdient also zusammen 200 Euro insgesamt, im Monat. Ist es richtig das diese Person in der Ausbildung nur einen steuerfreien "400-Job" haben darf auch wenn man sich weit unter den 400 Euro befindet mit zwei Nebenjobs?

Schonmal vielen Dank für eine Rückmeldung

Liebe Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 07.06.2012, 14:04
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AW: Nebenjobs in der Ausbildung

Prinzipiell kann die Auszubildende wohl auch mehrere Nebenjobs haben, sofern sie insgesamt innerhalb der 400€ Verdienst bleibt. Mir wäre nichts bekannt, daß Azubis da stärkeren Beschränkungen unterworfen wären als normale Arbeitnehmer.

Aber: Jede Nebentätgikeit muss vom Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb genehmigt werden, es muss sichergesetellt sein, daß weder die Ausbildungsziele noch die Interessen des Arbeitgebers (zB durch Arbeiten für die Konkurrenz) durch die Nebentätigkeiten beeinträchtigt werden.

Wenn die zwei Nebenjobs zB mit sehr viel Fahrerei verbunden sind, und die Arbeitszeiten womöglich auch noch ungünstig liegen, könnte daraus - trotz relativ wenig Arbeistsstunden - eine zu hohe Belastung entstehen, was dazu führen kann, daß der Auzubi in seinem Hauptjob nicht mehr seine volle Leistungsfähigkeit erbringen kann.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.06.2012, 14:11
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AW: Nebenjobs in der Ausbildung

Vielen Dank für die Antwort!

Wenn der Arbeitgeber des Nebenjobs A meint dies würde allerdings nicht gehen und er bräuchte einen Beweis für die Richtigkeit. Was kann man Ihm am besten Vorlegen? Wenn der Arbeitgeber der Ausbildung mit beiden Nebenjobs einverstanden ist?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.06.2012, 14:17
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AW: Nebenjobs in der Ausbildung

Denke bitte auch ans Kindergeld
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  #5 (permalink)  
Alt 07.06.2012, 14:20
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AW: Nebenjobs in der Ausbildung

also ist das wegen dem Kindergeld doch nicht erlaubt ?
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  #6 (permalink)  
Alt 07.06.2012, 14:28
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AW: Nebenjobs in der Ausbildung

Nebenjob A und Nebenjob B müssen in meinen Augen noch nicht einmal etwas voneinander wissen. Der Hauptarbeitgeber muss Nebenjob A und B absegnen, aber die beiden Nebenjobs untereinander eher weniger.

Eine sehr schöne Informationsquelle über Nebenjobs und minijobs

www.minijob-zentrale.de

www.nebenjob.de

und für azubis:

www.azubi-azubine.de
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  #7 (permalink)  
Alt 07.06.2012, 14:54
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AW: Nebenjobs in der Ausbildung

nebenjobs sind entgegen der im volksmund verbreiteten meinung nicht genehmigungsbedürftig. es hängt nicht davon ab ob dr arbeitgeber zustimmt oder nicht, es besteht nur eine anzeigepflicht und er kann dem nur widersprechen, wenn die zusätzlich tätigkeit dazu führt, dass die eigentliche arbeit nicht mehr richtig ausgeübt werden kann. und es gibt seit dem steuervereinfachungsgesetz keine einkommensgrenze mehr für kinder, für den bezug von kindergeld, hier kommt es darauf an, ob die kinder nach der ersten ausbildung mehr als 20 h die woche arbeiten.
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  #8 (permalink)  
Alt 07.06.2012, 15:18
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AW: Nebenjobs in der Ausbildung

Zitat:
Zitat von MarcoBerlin Beitrag anzeigen
nebenjobs sind entgegen der im volksmund verbreiteten meinung nicht genehmigungsbedürftig. es hängt nicht davon ab ob dr arbeitgeber zustimmt oder nicht, es besteht nur eine anzeigepflicht und er kann dem nur widersprechen, wenn die zusätzlich tätigkeit dazu führt, dass die eigentliche arbeit nicht mehr richtig ausgeübt werden kann. und es gibt seit dem steuervereinfachungsgesetz keine einkommensgrenze mehr für kinder, für den bezug von kindergeld, hier kommt es darauf an, ob die kinder nach der ersten ausbildung mehr als 20 h die woche arbeiten.
Das ist insoweit richtig. Dennoch gehört es zum "guten Ton", die Anzeigepflicht dahingehend zu erfüllen, indem man es als Bitte formuliert, auch wenn der AG nur begrenzte Möglichkeiten hat, die Bitte zu verwehren. Bei Azubi kommt eben noch die - mögliche - Gefährdung der Ausbildungsziele hinzu, und natürlich gelten die Areitszeit-gesetze (zB. max. 48 Stunden Wochen-Arbeitszeit bei abhängiger Beschäftigung, entfällt bei selbstständiger Nebentätigkeit) vor allem falls es sich um einen minderjährigen Azubi handelt.
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  #9 (permalink)  
Alt 07.06.2012, 15:49
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AW: Nebenjobs in der Ausbildung

http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebe...tgeber6_6.html

Es ist leider nicht erlaubt neben einer Hauptbeschäftigung 2 Nebenjobs zu haben (siehe Link)
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  #10 (permalink)  
Alt 07.06.2012, 16:33
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AW: Nebenjobs in der Ausbildung

Zitat:
Zitat von Bearli Beitrag anzeigen
http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebe...tgeber6_6.html

Es ist leider nicht erlaubt neben einer Hauptbeschäftigung 2 Nebenjobs zu haben (siehe Link)
klar man 5000 minijobs nebenbei ausüben, jedoch wäre nur 1 versicherungsfrei
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arbeitsrecht, ausbildung, nebenjob

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