
10.12.2011, 18:08
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| Boardneuling | | Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 9
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| Nachtschichtanordnung Mal angenomme,im Arbeitsvertrag steht "..ist zur Früh,Spät und Nachtschicht verpflichtet".In Firma x wird nur Früh und Spätschicht gearbeitet.Darf die Geschäftsleitung ohne Absprache mit den Arbeitnehmern eine Nachtschicht innerhalb von 3Tagen anordnen,nach ursprünglich 6 Wochen geplanten Nachtschichten einfach nochmal 4 Wochen dranhängen,wieder ohne Absprache mit den Arbeitnehmern?Im Arbeitsvertrag steht zwar Nachtschicht drin,ist aber nicht die Regel und sehr kurzfristig.Kein BR vorhanden.
Hat jemand erfahrung damit,da es nur ein fiktiver Fall ist? |