Dies ist eine Diskussion zu Mutterschutz - Resturlaub innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Mutterschutz - Resturlaub kann mir jemand bei der Berechnung des Resturlaubsanspruches helfen? Fall: AN Urlaubsanspruch pro Jahr 33 T Entbindungstermin 30.06.2012 Nach Mutterschutzfrist also 31.08.2012 wird Arbeitnehmerin in Erziehungsurlaub gehen u. danach ist ungewiss was sie macht. Gehen wir davon aus der AG würde ihr Kündigen - also das Beschäftigungsverhältnis würde enden. Wie würde sich der Resturlaub berechnen? 33/12 x 8? Was wäre wenn das Kind früher käme z. B. am 25.6. würde dann mit vollen Monaten gerechnet werden? Vielen Dank für die eventuellen Hilfen. Ladi0405 |
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| AW: Mutterschutz - Resturlaub Was ich jetzt sage ist nicht in Stein gemeiselt. Aber Für Die Dauer der Schutzfrist besteht das Beschäftigungsverhältnis mit Anspruch auf Urlaub fort. Demzufolge müsste Anspruch bis 8 Wochen nach der Entbindung bestehen. Wenn die Frau früher entbindet verlängert oder verkürzt sich die Schutzfrist ja nicht. Nur wenn Sie später entbindet oder sehr viel früher also wenn es nicht 8 sondern 12 Wochen sind bei Frühgeburt. Kündigen während der Schwangerschaft ist so gut wie unmöglich deswegen nehmen wir das jetzt nicht an. Also 33/ 12 mal 8 müsste stimmen ja. 33 Tage Urlaub hätte ich auch gern. |
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| AW: Mutterschutz - Resturlaub Hallo, jetzt bin ich doch aufgrund einer Aussage von einer Person in meinem Umfeld verunsichert. Ich habe nun die Information bekommen, dass bei der Begriffsdefinition Elternzeit anscheinend stehen würde, dass die Elternzeit mit der Geburt des Kindes beginnt. Während der Elternzeit wird doch aber der Urlaubsanspruch um 1/12 je Monat gekürzt. Hat man dann trotzdem Anspruch auf den Urlaub für die 8 Wochen nach der Entbindung. Diese Regelungen widersprechen sich etwas. Kann mir dazu nochmals jemand Auskunft geben? Danke. Gruß Ladi0405 |
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| AW: Mutterschutz - Resturlaub Hallo, kann mir denn niemand hierzu nochmals Auskunft geben. Das Lohnbüro ist mir der Frage überfordert u. im Internet liest man immer dass man für die 8 Wochen danach noch Resturlaub bekommt. Das Lohnbüro ist der Meinung nein. Gibts hierzu einen Paragraphen? Gruß Ladi0405 |
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