Dies ist eine Diskussion zu Muß der AN sich an entstandenem Schaden beteiligen innerhalb des Forums Arbeitsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Kurzum die Ware ist weg, der Empfänger nicht existent und Geld gibt es natürlich auch nicht. Jetzt sollen laut AG sowohl AN A als AN B je 1/3 des Warenwertes bezahlen... Ist dies rechtens? Muß AN B, obwohl er die Ware nicht abgegeben hat, zahlen, muß AN A zahlen, obwohl er die Fälschung nicht direkt erkennen konnte? |
| |||
| AW: Muß der AN sich an entstandenem Schaden beteiligen Zitat:
|
| |||
| AW: Muß der AN sich an entstandenem Schaden beteiligen Die Frage der Arbeitnehmerhaftung ist immer eine Frage des persönlichen Verschuldens. Eine wie offenbar vom Arbeitgeber vorgeschlagene anteilige Quotelung kommt dann in Betracht, wenn die Beteiligten mit einer mittleren Fahrlässigkeit gehandelt haben. Das Verschulden kann sich sowohl aus einem eigenen Fehler beim Nichterkennen, als auch bei der vertraglich geschuldeten Überwachung der anderen Arbeitnehmer ergeben. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
| |||
| AW: Muß der AN sich an entstandenem Schaden beteiligen Marcus hat Recht. Man sollte wohl alle vorhandenen Unterlagen bzw. Aussagen im Wortlaut kennen, um eine - hier nicht mögliche - seriöse Antwort zu geben.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
| |||
| AW: Muß der AN sich an entstandenem Schaden beteiligen AN B hatte einen ähnlichen Fall in einer anderen Fa. erlebt. Da sich der Besteller aber zusätzlich telefonisch gemeldet und nach der Ware erkundigt hat, dacht AN B die Sache sei "legal" und verlor sie aus den Augen und informierte so AN A nicht über seine Bedenken. AN A handelte wie immer ohne Bedenken zu haben; man hätte nur an einer Kleinigkeit erkennen können, dass da etwas nicht stimmt. Hilft das bei der Beurteilung weiter, gibt es ein Beispiel für mittlere Fahrlässigkeit? |
| |||
| AW: Muß der AN sich an entstandenem Schaden beteiligen Zitat:
Da hier nicht ins Detail gegangen werden kann, wird sich der Fall hier wohl auch nicht lösen lassen. |
| |||
| AW: Muß der AN sich an entstandenem Schaden beteiligen Bei Vorsatz (ugs: "Das hat der aber mit Absicht gemacht!") und grober Fahrlässigkeit (ugs: "Der Lackel! Das war doch klar dass das irgendwann passieren würde!") besteht grundsätzlich volle Haftung. Bei mittlerer Fahrlässigkeit (ugs: "Da hätte er schon ein bisschen besser aufpassen können.") wird die Haftung zwischen AG und AN geteilt, prozentual nach Schwere des Mitverschuldens. Bei leichter Fahrlässigkeit (ugs: "Das kann doch jedem mal passieren.") keine Haftung. Jetzt müsste das Fehlverhalten beider AN bewertet werden. Interssant wird es wenn beiden eine mittlere Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. |
| |||
| AW: Muß der AN sich an entstandenem Schaden beteiligen ...stochern im Nebel ... Ein Fall bleibt nach den Forenregeln auch dann fiktiv, wenn man Näherungswerte oder Angaben zum Wert der Sache und zu Details benennt. Hier ist die Decke zum Sachverhalt sehr dünn! Was spricht der Betriebsrat dazu, sofern vorhanden? Wie argumentiert der AG ? Was sagt das Stellenprofil oder Verfahrensanweisungen des AG´s dazu??? Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| AN soll sich an Leasingkosten des Firmen-KFZ beteiligen | Arbeitsrecht | 05.05.2010 00:53 |
| Geiseln müssen sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen | Nachrichten: Recht & Gesetz | 28.05.2009 16:15 |
| Wann muss sich ein Arbeitnehmer an den Kosten der Arbeitskleidung beteiligen? | Nachrichten: Arbeitsrecht | 19.02.2009 12:12 |
| Archäologen beteiligen sich an europäischer Messe denkmal 2008 | Nachrichten: Wissenschaft | 17.11.2008 18:00 |
| Müsste ein Dauergast sich an Nebenkosten beteiligen? | Mietrecht | 23.08.2008 00:01 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios