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Muß AN Rechnung vom Steuerberater des AG zahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Muß AN Rechnung vom Steuerberater des AG zahlen? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 14.09.2009, 14:42
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Muß AN Rechnung vom Steuerberater des AG zahlen?

Hallo zusammen,

mal angenommen eine AN hätte eine gewerbliche Insolvenz und wäre in der WVP.
Nun hätte ihr AG ihr mitgeteilt das sein Steuerberater ihm (dem AG) eine Rechnung über ca 120€ vorgelegt hätte, für extra Aufwendungen (zB Korrespondenz mit dem INSV Verwalter) . Der AG würde nun diese Rechnung der AN vom Gehalt abziehen wollen. Im Arbeitsvertrag stünde mal angenommen so viel wie :
1. Ansprüche auf Arbeitsentgelt dürfen nicht abgetreten oder verpfändet werden.
2. Die Kosten, die der AG durch die Bearbeitung von Pfändungen der Vergütungsansprüche entstehen, trägt die AN. Sie werden pauschaliert mit 5,00€ pro Pfändung. Der AN wird der Nachweis gestattet, ein Schaden oder ein Aufwand sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der Pauschalbetrag. Umgekehrt ist der AG bei Nachweis höherer tatsächlicher Kosten berechtigt, diese in Ansatz zu bringen.


Die AN wäre noch in der Probezeit gewesen und nun zum 30.09 gekündigt worden. Sie wäre 4 Monate für das Unternehmen tätig gewesen und man hätte ihr jeden Monat 80,40€ vom Gehalt abgezogen, da die AN um diese Summe über der Pfändungsfreigrenze gelegen hätte.

Dürfte nun der AG der AN die 120€ vom Gehalt abziehen?

Vielen Dank schon mal vorab.
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