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Muss AG Auslöse zahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Muss AG Auslöse zahlen? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 28.01.2012, 21:52
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Muss AG Auslöse zahlen?

was bedeutet dieser Satz in einem Arbeitsvertrag genau:
Sämtliche weitergehende Leistungen (Gratifikationen, Prämien und ähnliche Zuwendungen) werden in jedem Einzelfall rein freiwillig erbracht, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers besteht. Auch bei wiederholten Zahlungen wird kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet. Eines ausdrücklichen Hinweises auf die Freiwilligkeit im Einzelfall bedarf es hierzu nicht.

Bedeutet das auch das der AG nicht verpflichtet ist Auslöse bei Tätigkeit im Ausland zu zahlen?

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  #2 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 11:10
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AW: Muss AG Auslöse zahlen?

Das ist ein sogenannter Freiwilligkeitsvorbehalt. Damit will der AG erreichen, dass er trotz jährlicher Prämienzahlung irgendwann sagen kann, Stop - dieses Jahr gibt es keine Prämie. Ohne den Freiwilligkeitsvorbhalt könnte nach 3maliger Zahlung in selber Höhe eine Betriebliche Übung entstehen und die AN hätten rechtlichen Anspruch auf die Prämie.

Zitat:
Bedeutet das auch das der AG nicht verpflichtet ist Auslöse bei Tätigkeit im Ausland zu zahlen?
Mit Auslöse hat die Klausel meiner Meinung nach nichts zu tun. Einen gesetzlichen Anspruch auf Auslöse gibt es aber sowieso nicht. Insofern ist entscheidend, ob dazu im AV, in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung (nur wenn es einen BR gibt) oder in Reisekostenrichtlinien des Betriebes etwas zu Auslöse bei Auslandsreisen geregelt ist.
Was verstehen Sie konkret unter diesem Begriff?

Geändert von filter (29.01.2012 um 11:42 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 11:30
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AW: Muss AG Auslöse zahlen?

Zitat:
Zitat von filter Beitrag anzeigen
Was verstehen Sie konkret unter diesem Begriff?
Verpflegungsmehraufwand
ok das bedeutet wenn in einem AV Auslöse Reisekosten u. ähnliches nicht vermerkt sind und es kein Tarifvertrag ist, ist der AG auch nicht verpflichtet diese zu zahlen.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 11:41
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AW: Muss AG Auslöse zahlen?

Richtig. VMA ist zuallererst eine steuerrechtliche Geschichte. Eine pauschale Verpflichtung des AG, VMA zu gewähren gibt es nicht.
Reisekosten sind wieder eine andere Baustelle. Die muss der AG normalerweise vollumfänglich begleichen, wenn die Kosten durch seine Veranlassung entstehen. § 670 BGB wäre da einschlägig, wenn nichts konkretes vertraglich vereinbart ist.

Geändert von filter (29.01.2012 um 12:15 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 12:02
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AW: Muss AG Auslöse zahlen?

Danke für die schnelle Antwort!
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