Dies ist eine Diskussion zu Mitteilung von Kurzarbeit innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Mitteilung von Kurzarbeit Wie verhält es sich, wenn Kurzarbeit angemeldet wir und die Firma keinen Betriebsrat hat und im Tarifvertrag nichts dazu steht? Benötigt der Arbeitgeber nicht ein schriftliches Einverständnis des Arbeitnehmers? Bitte um Antworten. Geändert von TREAS (24.04.2009 um 09:18 Uhr). |
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| AW: Mitteilung von Kurzarbeit Zitat:
Zitat:
1. Änderungskündigung. 2. Betriebsbedingte Kündigung. Gruß Pro |
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| AW: Mitteilung von Kurzarbeit Zitat:
2. Es kommt sehr selten vor, dass ein AG solch einen Passus in den AV schreibt. Gruß Pro |
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| AW: Mitteilung von Kurzarbeit Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Mitteilung von Kurzarbeit Rückwirkend kann Kurzarbeit natürlich nicht angeordnet werden. Gegen einen solchen Versuch des AGs sollten AN sofort Widerspruch einlegen. Die AN sollten ihre Zustimmung zur Kurzarbeit unbedingt davon abhängig machen, dass der AG Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit angezeigt hat und diesem Antrag statt gegeben wurde. Sonst sieht es mit Kurzarbeitergeld mau aus ... Ausführliche Infos sind hier zu finden: http://www.frankfurt-main.ihk.de/rec...eit/index.html Hallo Pro, das Einverständnis zur Kurzarbeit muss aber nicht zwingend schriftlich erfolgen. Wenn AN nach Ankündigung durch den AG einfach Kurzarbeit leisten, ist die Einwilligung durch konkludente Handlung erfolgt! Gruß Ed
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Mitteilung von Kurzarbeit Zitat:
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Zitat:
Allerdings werden bundesweit auch hier Unterschiede gemacht.Gruß Pro |
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| AW: Mitteilung von Kurzarbeit Zitat:
Zitat:
Zitat:
Beispiel: Ein AG kündigt Kurzarbeit an, AN willigen vorbehaltlos ein und der AG stellt entweder keinen Antrag bei der BA oder die BA gibt diesem Antrag nicht statt. Was ist denn dann? Zitat:
Gruß Ed
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Mitteilung von Kurzarbeit Zitat:
Zitat:
Siehe bitte letztes Zitat von dir.Zitat:
Zitat:
Nochmal zur Reihenfolge; 1. AG zeigt Kurzarbeit bei der BA an. 2. BA sendet Antrag KUG dem AG zu. 3. AG informiert AN über Kurzarbeit. 4. Einverständnis der AN liegt vor, dann wird der Antrag vom AG gestellt. 5. BA verlangt die Einverständniserklärung der MA. 6. Bewilligung oder Ablehnung des KUG. Gruß Pro |
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| AW: Mitteilung von Kurzarbeit Zitat:
hallo Ed, wie sieht das Ganze eigentlich aus bei Erweiterungen der Kurzarbeit auf andere Abteilungen. Ich habe Eure kontroverse Diskussion gelesen. Das Vorgehen eines AG will ich nochmals in meinen Worten zusammenfassen, bevor ich auf meinen eigentlichen Punkt komme, der aber mit Euren Threads verquickt ist. 1. AG zeigt Kurzarbeit für produzierende AN bei der BA an. 2. BA sendet Antrag aus KUG an AG zurück. 3. AG informierte AN aus der Technik & Fertigung über Kurzarbeit. 4. Beiläufig erwähnt er dies jedem einzelnen AN ausd Verwaltung und Vertrieb. 5. Ob es Einverständniserklärungen der produzierenden AN gibt, weiß ich nicht. (Glaub ich nicht) 6. BA verlangt die Einverständniserklärung der MA (ich weiß nicht, ob dies in 93326 Abensberg (Bayern) so geregelt wird? 7. Für die Technik und Fertigung íst das KUG scheinbar seit 1.4.09 bewilligt. Jetzt soll auch auf die Verwaltung und den Vertrieb das KUG ausgedehnt werden. Wie steht es denn da mit den Erweiterungen? - Muss der AG von jedem einzelnen AN aus den nun betroffenen Abteilungen eine Einverständniserklärung beiholen? - Kann der AG einfach am Ende des Monats sagen: "Hupps, die Zahlen sehen zum Ende hin schlecht aus. Und die Summe der Anfragen ist zum Ende des Monats auch rückläufig. Laßt uns doch das KUG auch auf Verwaltung und Vertrieb ausdehnen." - Ich arbeite bereits den halben Monat voll. Könnte ich also bei Einverständnis zu 50% Kurzarbeit den Rest des Monats nach Hause gehen? - Was ist, wenn ein MA kein Einverständnis zur Kurzarbeit gibt? Muss er betriebsbedingt gekündigt werden? - Kann der MA die schriftliche Einwillungserklärung vom AG verlangen? Und auch auf diese pochen? Gruß BelliB |
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