Dies ist eine Diskussion zu Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| erstaunt. Was ist wenn da steht im Februar werden die 120 Euro weihnachtsgeld wieder abgezogen , da man zum 15. Februar die Firmen verlässt. Folgendes hätte man dazu gefunden. --Arbeitgeber können das Weihnachtsgeld im Fall einer Kündigung von einem Beschäftigten nur dann zurückfordern, wenn die Bedingungen dafür im Arbeitsvertrag genau festgelegt sind. Ein allgemeiner Hinweis auf den Vorbehalt der Rückforderung genügt nicht, entschied das Bundesarbeitsgericht. Damit bekam eine Angestellte aus Bayern recht, die nach ihrer eigenen Kündigung das Weihnachtsgeld zurückzahlen sollte. In der Urteilsbegründung des BAG heißt es, der Arbeitsvertrag habe nur die unverbindliche Klausel enthalten, daß Zulagen unter Vorbehalt gewährt und zurückgefordert werden können. Die Regelung müsse aber auch die Voraussetzungen für die Rückforderung und die Dauer der Bindung an den Betrieb umfassen --Quelle: http://www in Vertrag würde nur folgendes stehen - weihnachts und Urlaubs Geld werden nach Tarif gewährt. Sonst nix! ! Im Tarifvertrag steht nur drin das man 15 % bekomme MEHR steht nicht drin Dann nehemen wir an der Arbeitgeber hätte folgende aufstellung gemacht 39 stunden woche also 156 stunden im monat ABER das jahr hat 52 wochen x 39 ist 2028 stunden geteilt durch 12 monate is 169 stunden / Monat . Nehmen wir an es wird von 9 - 18.30 das sind 9,5 stunden dienstag bis freitag und Samstag bis 13.oo also 4 stunden . das sind 42 stunden Woche mal 4 ist 168 stunden , gut manchmal hat das monat noch ein zwei tage . aber würde jemand jetz noch überall z.B ne halbe stunde am tag weg , für eine Mittagspause dann sind es nur 160 stunden. dann hat der Betrieb normalerweise bis sechs auf ausser im sommer , da is bis halb sieben dann sind es 152 stunden . Wenn jemand krank ist oder Urlaub nimmt werden in der Woche nur 38 std verrechnet dann fehlen nochmal 4 stunden ??? Das würde heissen , wer Pause macht, krank ist oder in Urlaub geht würde immer Minusstunden haben. Wenn das so wäre, wäre das nicht korrekt oder ? Lg und Danke |
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| AW: Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld Zitat:
Ansonsten kann ich Ihrer wirren Rechnung nicht folgen. Das Jahr hat 52 Wochen und damit wird auch gerechnet. Bei einer 39h Woche haben Sie berteits richtig gerechnet; 39 x 52 : 12 = 169 h pro Woche. Jetzt ist es entscheidend ob es sich um eine 5 tage oder 6 Tage Woche handelt. 5 Tage Woche; 39 : 5 = 7,8 h am Tag 6 Tage Woche; 39 : 6 = 6,5 h am Tag Genauso errechnen sich einzeklne Urlaubstage und Krankheitstage im Entgeltforzahlungzeitrazum. Bin ich hier im Mathekurs? Gruß Pro |
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| AW: Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld Nein. Mathelehrer müssen ihre Aufgaben verständlich formulieren, sonst gibt es Ärger.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld Eine 5 Tage Woche wie oben geschrieben Dienstag bis Freitag von 9 - 18 Uhr ohne pausen. Je nach Saison bis halb sieben ohne pausen. Das sind 160 stunden bei vier Wochen. Würde ich jetzt noch pausen nehmen habe ich gar keine Chance auf die stunden zu kommen. Wenn ich jetzt pro Urlaubs Woche, die mir von Montag bis Samstag gerechnet wird 38 stunden nur berechnet werden komme ich auf 152 Stunden. Mache wieder minus.beim krankheits Fall Is es wieder das selbe. |
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| AW: Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld Wie kommt man denn bei Dienstag - Freitag auf eine 5 Tage Woche? Nach 6 Stunden ist eine Pause übrigens zwingend vorgeschrieben! Der Beitrag sollte außerdem geändert werden. |
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| AW: Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld Dienstag bis Samstag. Samstag Is halt je nach Saison bis eins oder bis vier. Wenn ich pause nehmen würde komme ich nicht auf die mir vorgeschriebenen stunden, dass Is mein Problem. |
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| AW: Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld Himmel, was ist das denn? *lol* Nach der o.a. Berechung: 39 Std./Woche : 5 Tage = 7,8 Std./Tag dann hast du bereits in der Zeit von 9 - 18 Uhr: 9 Std. - 7,8 Std. = 1,2 Gutstunden incl. Pause / Tag ......^^. Oh man, in der wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Std. sind die Pausen bereits mit eingerechnet, weil der Gesetzgeber Pausen vorschreibt. Und pro Urlaubstag kommen auch nur "7,8 Std. Arbeitszeit/Tag" zum tragen, da im Urlaub logischer Weise keine Pausen genommen werden, ..... und bei Krankheitstagen kriegt man doch keine Minusstd. Ohwei *ggg* ...... Wo ist das Problem? Wenn es ein Tarifvertrag gibt, gibts auch ne Gewerkschaft und vielleicht sogar einen BR. Wenn dir das zu kompliziert ist, laß es dir von denen nochmal langsamer erklären. Google mal nach Arbeitsrecht, was der Gesetzgeber vorschreibt. ... und was das Weihnachtsgeld angeht: Weihnachtsgeld bekommt man zwischen Okt.-Dez. als Dankeschön für des abgelaufene Jahr. Was hat dann die Kündigung im darauf folgenden Feb. damit zu tun? *kopfkratz* |
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| AW: Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld Da steht doch das dass die Rechnung Chefs Is! Wenn du 39 mal 4 rechnest kommst du nicht auf 169 stunden die ich man bräuchte oder?? Nimm an da Chef hat letzte Woche zwei neue Abrechnungen ausgestellt und zwar ohne weihnachtsGeld und hat drauf geschrieben wird im Februar abgezogen. |
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| AW: Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld Zitat:
Also zu 1. ein Monat hat nicht 4 Wochen, sondern 4 Wochen + 1 (Februar dieese Jahr), oder 4 Wochen + 2 oder 4 Wochen + 3 Tage. Daraus entstehen die angegebenen monatlichen Stunden von 169. 2. 169 sind die reinen Arbeitsstunden pro Monat, die offensichtlich geleistet werden müssen. Pausen sind darin nicht enthalten, da sie auch normalerweise (in 99 % der Firmen) nicht vergütet werden. 3. An entschuldigten Krankheitstagen können keine Minusstunden entstehen. 4. das gleiche gilt für Urlaubstage 5. 3. und 4. wird dann kompliziert/vermeintlich ungerecht, wenn immer nur Tage genommen werden, an denen man normalerweise regelmäßig nur halbe Tage arbeitet, wenn der Großteil der Tage voll gearbeitet wird. Ungerecht wird es dadurch nicht. 6. Nach 6 Stunden Arbeit ist eine Pause zwingend vorgeschrieben und kann auch nicht einfach nicht genommen oder nicht berücksichtigt werden. Pausen sind keine Arbeitszeit. 7. Es kann durchaus eine Verpflichtung zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes geben. Dies ist entweder im Tarifvertrag, in einer BV oder im Arbeitsvertrag geregelt. Es ist nicht ungewöhnlich, dass dieses zurückgezahlt werden muss, wenn das Arbeitsverhältnis im ersten Quartal des neuen Jahres ended. Wenn Zweifel bestehen, dass die Berechnung des AG richtig ist, sollte dringend entweder der BR oder eine andere Person hinzugezogen werden, die entweder die Berechnung erklären kann oder die Einwände formulieren. Hier im Forum müssten wir wissen um welchen Tarifvertrag es sich handelt, ob ein BR besteht, der eine BV vereinbart hat bezüglich Arbeitszeitverteilung und Weihnachtsgeld, oder was genau im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Um hier weiter etwas sagen zu können müssten wir zusätzlich genau wissen, wie die Stundenverteilung vereinbart ist. Hier waren jetzt mehrfach unterschiedliche Angaben. |
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| AW: Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld Wir haben keinen BR, andere Mitarbeiter konnten mir nicht helfen die kennen das nicht anders. Chef und junior meinten nur das wird So gerechnet und fertig! im arbeitsVertrag steht 39stunden auf 6Tage zwei mal im Monat Samstag. Ich wurde aber eingestellt Dienstag Bis Samstag immer gleich. |
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