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Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld

Dies ist eine Diskussion zu Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 14:10
lse lse ist offline
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Angry Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld

Mal angenommen jemand hat eine Lohnabrechnung daheim aufgemacht und war
erstaunt. Was ist wenn da steht im Februar werden die 120 Euro weihnachtsgeld
wieder abgezogen , da man zum 15. Februar die Firmen verlässt.
Folgendes hätte man dazu gefunden.

--Arbeitgeber können das Weihnachtsgeld im Fall einer Kündigung von
einem Beschäftigten nur dann zurückfordern, wenn die Bedingungen
dafür im Arbeitsvertrag genau festgelegt sind. Ein allgemeiner
Hinweis auf den Vorbehalt der Rückforderung genügt nicht, entschied
das Bundesarbeitsgericht. Damit bekam eine Angestellte aus Bayern
recht, die nach ihrer eigenen Kündigung das Weihnachtsgeld
zurückzahlen sollte. In der Urteilsbegründung des BAG heißt es, der
Arbeitsvertrag habe nur die unverbindliche Klausel enthalten, daß
Zulagen unter Vorbehalt gewährt und zurückgefordert werden können.
Die Regelung müsse aber auch die Voraussetzungen für die
Rückforderung und die Dauer der Bindung an den Betrieb umfassen
--Quelle: http://www

in Vertrag würde nur folgendes stehen - weihnachts und Urlaubs
Geld werden nach Tarif gewährt.

Sonst nix! !

Im Tarifvertrag steht nur drin das man 15 % bekomme MEHR steht nicht
drin


Dann nehemen wir an der Arbeitgeber hätte folgende aufstellung gemacht


39 stunden woche also 156 stunden im monat ABER das jahr hat 52 wochen x 39 ist 2028 stunden geteilt durch 12 monate is 169 stunden / Monat .

Nehmen wir an es wird von 9 - 18.30 das sind 9,5 stunden dienstag bis freitag und Samstag bis 13.oo also 4 stunden .
das sind 42 stunden Woche mal 4 ist 168 stunden , gut manchmal hat das monat noch ein zwei tage .
aber würde jemand jetz noch überall z.B ne halbe stunde am tag weg , für eine Mittagspause dann sind es nur 160 stunden.
dann hat der Betrieb normalerweise bis sechs auf ausser im sommer , da is bis halb sieben dann sind es 152 stunden .

Wenn jemand krank ist oder Urlaub nimmt werden in der Woche nur 38 std verrechnet dann fehlen nochmal 4 stunden ???


Das würde heissen , wer Pause macht, krank ist oder in Urlaub geht würde immer Minusstunden haben.

Wenn das so wäre, wäre das nicht korrekt oder ?

Lg und Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 18:57
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AW: Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld

Zitat:
Zitat von lse Beitrag anzeigen
in Vertrag würde nur folgendes stehen - weihnachts und Urlaubs
Geld werden nach Tarif gewährt.

Sonst nix! !

Im Tarifvertrag steht nur drin das man 15 % bekomme MEHR steht nicht
drin
Um welchen Tarifvertrag handelt es sich denn?

Ansonsten kann ich Ihrer wirren Rechnung nicht folgen.

Das Jahr hat 52 Wochen und damit wird auch gerechnet. Bei einer 39h Woche haben Sie berteits richtig gerechnet;

39 x 52 : 12 = 169 h pro Woche.

Jetzt ist es entscheidend ob es sich um eine 5 tage oder 6 Tage Woche handelt.

5 Tage Woche; 39 : 5 = 7,8 h am Tag
6 Tage Woche; 39 : 6 = 6,5 h am Tag

Genauso errechnen sich einzeklne Urlaubstage und Krankheitstage im Entgeltforzahlungzeitrazum.

Bin ich hier im Mathekurs?

Gruß

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 21:06
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AW: Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld

Zitat:
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Bin ich hier im Mathekurs?
Nein. Mathelehrer müssen ihre Aufgaben verständlich formulieren, sonst gibt es Ärger.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #4 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 21:08
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AW: Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld

Eine 5 Tage Woche wie oben geschrieben
Dienstag bis Freitag von 9 - 18 Uhr ohne pausen.
Je nach Saison bis halb sieben ohne pausen.
Das sind 160 stunden bei vier Wochen.
Würde ich jetzt noch pausen nehmen habe
ich gar keine Chance auf die stunden zu kommen.

Wenn ich jetzt pro Urlaubs Woche, die mir von Montag bis Samstag gerechnet
wird 38 stunden nur berechnet werden komme ich auf
152 Stunden. Mache wieder minus.beim krankheits Fall Is es wieder das selbe.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 21:14
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AW: Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld

Wie kommt man denn bei Dienstag - Freitag auf eine 5 Tage Woche? Nach 6 Stunden ist eine Pause übrigens zwingend vorgeschrieben!

Der Beitrag sollte außerdem geändert werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 23:31
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AW: Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld

Dienstag bis Samstag. Samstag Is halt je nach Saison bis eins oder bis vier.
Wenn ich pause nehmen würde komme ich nicht auf die mir vorgeschriebenen
stunden, dass Is mein Problem.
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Alt 07.02.2012, 05:16
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AW: Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld

Himmel, was ist das denn? *lol*
Nach der o.a. Berechung: 39 Std./Woche : 5 Tage = 7,8 Std./Tag dann hast du bereits in der Zeit von 9 - 18 Uhr: 9 Std. - 7,8 Std. = 1,2 Gutstunden incl. Pause / Tag ......^^.
Oh man, in der wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Std. sind die Pausen bereits mit eingerechnet, weil der Gesetzgeber Pausen vorschreibt. Und pro Urlaubstag kommen auch nur "7,8 Std. Arbeitszeit/Tag" zum tragen, da im Urlaub logischer Weise keine Pausen genommen werden, ..... und
bei Krankheitstagen kriegt man doch keine Minusstd.
Ohwei *ggg* ...... Wo ist das Problem?
Wenn es ein Tarifvertrag gibt, gibts auch ne Gewerkschaft und vielleicht sogar einen BR. Wenn dir das zu kompliziert ist, laß es dir von denen nochmal langsamer erklären. Google mal nach Arbeitsrecht, was der Gesetzgeber vorschreibt.


... und was das Weihnachtsgeld angeht:
Weihnachtsgeld bekommt man zwischen Okt.-Dez. als Dankeschön für des abgelaufene Jahr. Was hat dann die Kündigung im darauf folgenden Feb. damit zu tun?
*kopfkratz*
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  #8 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 08:21
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AW: Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld

Da steht doch das dass die Rechnung Chefs Is!
Wenn du 39 mal 4 rechnest kommst du nicht auf 169
stunden die ich man bräuchte oder??

Nimm an da Chef hat letzte Woche zwei neue Abrechnungen ausgestellt und zwar ohne weihnachtsGeld und hat drauf geschrieben wird im Februar abgezogen.
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  #9 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 12:43
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AW: Minusstunden und zurückzahlen von Weihnachtsgeld

Zitat:
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Da steht doch das dass die Rechnung Chefs Is!
Wenn du 39 mal 4 rechnest kommst du nicht auf 169
stunden die ich man bräuchte oder??
Ich würde wirklich raten, da hier sehr viel durcheinandergeht, mal den BR, wenn vorhanden, zu befragen und einiges erläutern zu lassen.

Also zu

1. ein Monat hat nicht 4 Wochen, sondern 4 Wochen + 1 (Februar dieese Jahr), oder 4 Wochen + 2 oder 4 Wochen + 3 Tage. Daraus entstehen die angegebenen monatlichen Stunden von 169.

2. 169 sind die reinen Arbeitsstunden pro Monat, die offensichtlich geleistet werden müssen. Pausen sind darin nicht enthalten, da sie auch normalerweise (in 99 % der Firmen) nicht vergütet werden.

3. An entschuldigten Krankheitstagen können keine Minusstunden entstehen.

4. das gleiche gilt für Urlaubstage

5. 3. und 4. wird dann kompliziert/vermeintlich ungerecht, wenn immer nur Tage genommen werden, an denen man normalerweise regelmäßig nur halbe Tage arbeitet, wenn der Großteil der Tage voll gearbeitet wird. Ungerecht wird es dadurch nicht.

6. Nach 6 Stunden Arbeit ist eine Pause zwingend vorgeschrieben und kann auch nicht einfach nicht genommen oder nicht berücksichtigt werden. Pausen sind keine Arbeitszeit.

7. Es kann durchaus eine Verpflichtung zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes geben. Dies ist entweder im Tarifvertrag, in einer BV oder im Arbeitsvertrag geregelt. Es ist nicht ungewöhnlich, dass dieses zurückgezahlt werden muss, wenn das Arbeitsverhältnis im ersten Quartal des neuen Jahres ended.

Wenn Zweifel bestehen, dass die Berechnung des AG richtig ist, sollte dringend entweder der BR oder eine andere Person hinzugezogen werden, die entweder die Berechnung erklären kann oder die Einwände formulieren.

Hier im Forum müssten wir wissen um welchen Tarifvertrag es sich handelt, ob ein BR besteht, der eine BV vereinbart hat bezüglich Arbeitszeitverteilung und Weihnachtsgeld, oder was genau im Arbeitsvertrag vereinbart ist.

Um hier weiter etwas sagen zu können müssten wir zusätzlich genau wissen, wie die Stundenverteilung vereinbart ist. Hier waren jetzt mehrfach unterschiedliche Angaben.
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  #10 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 14:35
lse lse ist offline
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Wir haben keinen BR, andere Mitarbeiter konnten mir nicht helfen die kennen das nicht anders. Chef und junior meinten nur das wird So gerechnet und fertig!

im arbeitsVertrag steht 39stunden auf 6Tage zwei mal im Monat Samstag.
Ich wurde aber eingestellt Dienstag Bis Samstag immer gleich.
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