Dies ist eine Diskussion zu Merkwürdige Regelungen im Arbeitsvertrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Merkwürdige Regelungen im Arbeitsvertrag mal angenommen, eine Firma (im folgenden AG) möchte, dass ein Arbeitnehmer (im folgenden AN genannt) nach fast 6-jähriger Betriebszugehörigkeit nun doch einen Arbeitsvertrag unterschreiben soll. Der An wurde im Mai 2002 beim AG als studentische Aushilfskraft (15 Std./Woche) angestellt, begann dann im September 2005 das Anerkennungsjahr im Sozialwesen (30 Std./W.) und wurde zum Januar 2007 fest angestellt (30 Std./W.) - alles ging nahtlos ineinander über. Nehmen wir weiter an, dass der AN 1967 geboren (41 Jahre) und männlich und ledig ist. Der AG könnte ein ambulanter Pflegedienst im Bereich der Eingliederungshilfe für psychisch erkrankte Mitbürger sein. In dem Arbeitsvertragsentwurf, den der AG erstellt hat, könnten nun aber einige merkwürdige Angaben auftauchen. Zum Beispiel folgendes: Frage 1 Zu § xy: Urlaub "(1) Der Arbeitnehmer erhält kalenderjährlich einen Erholungsurlaub von 29 Arbeitstagen, wenn er regelmäßig fünf Arbeitstage je Kalenderwoche tätig ist. Wenn der Arbeitnehmer regelmäßig weniger als fünf Arbeitstage eingesetzt ist, verringert sich der Urlaubsanspruch im gleichen Verhältnis. ... (3) Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen." Nun hierzu einige Fragen: a. Wieviel Urlaubstage wären für den Berufszweig gesetzlich festgeschrieben? (Der AG sei der Meinung, es stünden dem AN gesetzlich nur 26 UT zu!). b. Welches sind die gesetzlichen Regelungen? Wo können diese nachgelesen werden? Wenn der An nun aber die Wochenarbeitszeit auf 4 anstatt wie bisher auf 5 Arbeitstage je Kalenderwoche aufteilen will, was ja durchaus legitim wäre, wieviel Urlaub bliebe dem AN dann noch (kalenderjährlich)? Etwa: 29 x 4 / 5 =23,2??? Frage 2 In dem Entwurf befinden sich nur Angaben zum monatlichen Bruttogehalt sowie zur wöchentlichen Arbeitszeit, keine Angaben zum Studenlohn. In § ab (Arbeitszeit) heißt es: "(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 30 Stunden wöchentlich." Nun wieder einige Fragen: a. Was hat es mit dieser Formulierung auf sich? Ich stolpere ein wenig über die Wörter "regelmäßig" und "durchschnittlich"! b. Sollte nicht sinnigerweise ein Stundenlohn in den A-Vertrag mit aufgenommen werden? Vereinbart ist er nämlich und befindet sich auch schwarz auf weiß auf der monatlichen Gehaltsabrechnung. Frage 3 Zu § mn: Beginn des Arbeitsverhältnisses "(1) Der Arbeitnehmer trat mit Wirkung vom 01.02.2007 als Dipl. X.Y. in die Dienste des Arbeitgebers ein." Und wieder eine Frage: a. Der 01. Februar ist falsch, als Dipl. X.Y. arbeitet der AN dort - wie weiter oben beschrieben - seit dem 01. Januar 2007. Aber das nur nebensächlich. Meine Frage bezieht sich darauf, ob nicht der Firmeneintritt in dem Arbeitsvertrag erwähnt werden sollte (seit 05/2002 als student. Hilfskraft und seit 09/2005 im Anerkennungsjahr). Frage 4: Zu § op: Beendigung des Arbeitsverhältnisses "(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen." Auch hier wieder eine Frage: a. Was sagen den die gesetzlichen Bestimmungen bzw. Regelungen zu den Kündigungsfristen? b. Und ab welcher Betriebszugehörigkeitsdauer verlängern sich die Kündigungsfristen (wäre hierfür nicht das das Datum 05/2002 ausschlaggebend)? Allright, bis hierher erstmal. Ich bedanke mich schon jetzt für eure Mühen. EL LUNGE |
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