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Meldungspflichtige Nebentätigkeit?

Dies ist eine Diskussion zu Meldungspflichtige Nebentätigkeit? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 15:19
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Meldungspflichtige Nebentätigkeit?

Hi Liebe Community,

nehmen wir folgendes an:

Herr K ist Angestellter in einem großen Unternehmen. In seinem Arbeitsvertrag steht die Klausel, dass Nebenjobs dem Arbeitgeber angezeigt werden müssen.
Wenn er nicht gerade arbeitet, betätigt sich Herr K als Dichter. In Kürze plant er, einen Gedichtband über einen Verlag herauszugeben. Ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber diese Tätigkeit anzuzeigen, oder fallen künstlerische Betätigungen nicht darunter?

Grüße

ZeroEnna
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  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 15:26
V.I.P.
 
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AW: Meldungspflichtige Nebentätigkeit?

Zitat:
Zitat von ZeroEnna Beitrag anzeigen
Ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber diese Tätigkeit anzuzeigen, oder fallen künstlerische Betätigungen nicht darunter?
Das ist weder eine angestellte Tätigkeit noch die Ausübung eines Gewerbes, insofern muß das dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden.

Ganz ganz theoretisch wäre ein Konkurrenzverbot denkbar, wenn nämlich der Arbeitgeber Gedichte produziert und seinen Arbeinehmer angestellt hat, um Gedichte zu produzieren. Aber das ist offenkundig wirklich nur sehr theoretisch.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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