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Meldepflicht im Krankheitsfall

Dies ist eine Diskussion zu Meldepflicht im Krankheitsfall innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 15.12.2011, 14:42
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Meldepflicht im Krankheitsfall

Hallo zusammen,das man sich im Krankheitsfall als AN beim AG melden muß ist mir klar.Nun meine frage: Kann der AN seine Krankenmeldung an den AG auch als E-Mail schicken?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 14:55
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AW: Meldepflicht im Krankheitsfall

Lies §5 EntFG: die AUB muss "vorgelegt" werden, das heißt für mich: Original. Die Meldung der AU ist nicht reglementiert, nur: hat man einen Nachweis für die Mail?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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