Dies ist eine Diskussion zu Mein Anwalt wusste das nicht-sagt er innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Mein Anwalt wusste das nicht-sagt er vorab danke für Euere Zeit und bin mir nicht mal sicher, ob ich hier mein Thema richtig plaziere... Vorgeschichte: War etwas mehr als 20 Jahre in einer Firma und wurde fristlos gekündigt. Danach traf ich mich mit meinem Anwalt beim Arbeitsgericht und es kam zu einem Vergleich mit regulärer, betriebsbedingter Kündigung, sechs Monate Kündigungszeit und einer Abfindung plus angemessenes Arbeitszeugnis. Jetzt stellt sich aber heraus, da ich zwischenzeitlich in der Arbeitslosigkeit bin, dass ich nach meinem Tarifvertrag 7 Monate Kündigungszeit hätte. Daher verweigert mir das Arbeitsamt (auch wohl mit Recht) für das erste Monat Leistungen. Mein Anwalt sagte mir nach diesem Bescheid, dass das Arbeitsamt unrecht hat, weil nach was weiss ich welchen Paragraphen ich nur 19 Jahre, 11 Monate etc in der Firma war. Das Arbeitsamt kontert und verweist auf meinen für mich damals gültigen Tarifvertrag und siehe da, es sind 7 Monate Kündigungszeit. Leider bin ich jetzt der Geprellt. Der Anwalt riet mir zu diesen Vergleich, ich habe den so akzeptiert, die AG Seite auch. Hätte ich gewusst, es wären 7 Monate so hätte ich das mit einbezogen. Mein Anwalt sagte mir heute, er hat das selber nicht gewusst, dass ich diesen Tarifvertrag habe.. Warum bezahlte ich den Knilch? Macht es Sinn jetzt weiter zu klagen und wenn ja, gegen wem? Muss ich ein Monatsgehalt oder ein Monat Arbeitslosengeld in den Wind schreiben, so wie das mein Anwalt heute sagte? Nochmals danke für Euere Tips k.m.w |
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| Wo ist das Problem? Fristlose Kündigung. Vergleich vor Gericht. Daran ist das Arbeitsamt gebunden. Der Arbeitsvertrag ist aus der Welt. Widerspruch gegen Arbeitslosengeld-Bescheid einlegen, ggf. klagen. Gruß, fob |
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| im vergleich dachte der anwalt, ich habe sechs monate kündigung. das arbeitsamt sagt, ich habe sieben monate und es sind tatsächlich sieben, weil ich eben einen anderen tarifvertrag hatte als den, den der anwalt annahm. jetzt fehlt mir entweder ein monat lohn oder ein monat arbeitslosengeld. kmw |
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| Ich habe das schon verstanden. Es ist nur so: zunächst stand eine fristlose Kündigung im Raum. Die ist ja auch bei gültigem Tarifvertrag möglich - sofern begründet. Im Rahmen deiner Kündigungsschutzklage habt ihr euch vergleichsweise geeinigt. Es wurde damit sozusagen eine neue Rechtslage - kreativ - geschaffen. Anders als bei einem außergerichtlichen Aufhebungsvertrag, bleibt dem Arbeitsamt kaum eine andere Wahl, als den gerichtlichen Vergleich zu akzeptieren. Der Tarifvertrag ist schlicht aus der Welt. Es hat das Arbeitsamt nicht weiter zu interessieren, was dort geregelt war. Arbeitsämter machen in solchen Fällen gerne Probleme, kommen damit letztlich aber selten durch. Gruß, fob |
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| Das Arbeitsamt beruft sich auf § 143a Abs.1 und 2 SGB II |
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| SGB II hat doch nur 66 Paragraphen |
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