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Mehrarbeit / Lohnfortzahlung / Urlaub / Änderung Arbeitsvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Mehrarbeit / Lohnfortzahlung / Urlaub / Änderung Arbeitsvertrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 23.05.2007, 20:30
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Mehrarbeit / Lohnfortzahlung / Urlaub / Änderung Arbeitsvertrag

In einem Betrieb ist ein AN lediglich für einen Wochentag 8 Std. laut Arbeitsvertrag(AV) beschäftigt. Seit nunmehr 3-4 Jahren arbeitet der Beschäftigte jedoch zustäzlich die restlichen 4 Tage der Woche weitere 6,5 Std. pro Tag.

Die Stunden außerhalb des AV werden vom AG insofern gefordert, daß der Beschäftigte bei der Personaleinzatzplanung grundsätzlich eingeplant wird.

Kann der Beschäftigte auf diese nun schon aus Sicht des AG "normalen" Stunden bestehen? Der Urlaubsanspruch wird den geleisteten Stunden angepasst. Heisst der Beschäftigte bekommt auch die aus dem MTV vereinbarten Urlaubstage für die geleisteten Stunden im Monat.

Wie sieht es mit der Lohnfortzahlung im Krankheistfall aus?

Und ändert sich hier der AV?

Gruß Paulinho
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Alt 28.05.2007, 12:50
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AW: Mehrarbeit / Lohnfortzahlung / Urlaub / Änderung Arbeitsvertrag

Wird der AN denn auch für 34 Wochenstunden vergütet oder werden die 26 zusätzlichen Stunden "nur" auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt?

Wenn 1) zutrifft, wovon ich wegen
Zitat:
Heisst der Beschäftigte bekommt auch die aus dem MTV vereinbarten Urlaubstage für die geleisteten Stunden im Monat.
derzeit ausgehe, ist mE ein neuer Arbeitsvertrag entstanden. Inwieweit er den anderen, der lediglich eine Arbeitszeit für einen Wochentag 8 Std. ausweist bzw. inwieweit der mE neu entstandene aufgrund ener möglichen Vereinbarung, Nebenabreden seien schriftlich zu vereinbaren, verdrängt wird, weiß ich nicht.
Ich gehe davon aus, daß der Arbeitsvertrag mit einer Wochenarbeitszeit von 34 Stunden, die gem. §§ 3 I, 4 I EFZG auch im Krankheitsfalle grds. zu vergüten wären, gilt.
__________________
Gruß
Daniel

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  #3 (permalink)  
Alt 28.05.2007, 15:39
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AW: Mehrarbeit / Lohnfortzahlung / Urlaub / Änderung Arbeitsvertrag

Zitat:
Zitat von daniel-erfurt
Wird der AN denn auch für 34 Wochenstunden vergütet oder werden die 26 zusätzlichen Stunden "nur" auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt?

Wenn 1) zutrifft, wovon ich wegen derzeit ausgehe, ist mE ein neuer Arbeitsvertrag entstanden. Inwieweit er den anderen, der lediglich eine Arbeitszeit für einen Wochentag 8 Std. ausweist bzw. inwieweit der mE neu entstandene aufgrund ener möglichen Vereinbarung, Nebenabreden seien schriftlich zu vereinbaren, verdrängt wird, weiß ich nicht.
Ich gehe davon aus, daß der Arbeitsvertrag mit einer Wochenarbeitszeit von 34 Stunden, die gem. §§ 3 I, 4 I EFZG auch im Krankheitsfalle grds. zu vergüten wären, gilt.
Danke für die Antwort.

Es werden auch 34Std. vergütet. Demnach würde ich den Sachverhalt wie du beurteilen, hier enstand wohl ein neuer Arbeitsvertrag.
Feststellen lassen kann man dies leider nur per Arbeitsgericht, wenn der AG hier nicht tätig wird. Was aber evtl. nicht gerade zu einem guten Arbeitsverhältnis führen würde.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.05.2007, 15:53
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AW: Mehrarbeit / Lohnfortzahlung / Urlaub / Änderung Arbeitsvertrag

Zitat:
wenn der AG hier nicht tätig wird.
In welcher Weise soll er das denn?
__________________
Gruß
Daniel

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