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Mehrarbeit

Dies ist eine Diskussion zu Mehrarbeit innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 06:40
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Mehrarbeit

Schönen Guten Morgen lieber Leser!

Nehmen wir einmal folgenden fiktiven Sachverhalt an:

Ein Unternehmen würde in die Arbeitsverträge seiner Mitarbeiter unter dem Punkt Arbeitszeiten folgendes schreiben:
Mit dem vorgenannten Gehalt ist die anfallende Mehrarbeit in Hohe von xx Stunden abgegolten.

Oder

Mit dem vorgenannten Gehalt ist jegliche anfallende Mehrarbeit abgegolten.

Auf den ersten Blick liest sich das nicht unbedingt so schlecht, kommt ja auf das Gehalt an.
Würde nun die Geachaftsleitung des fiktiven Unternehmens jedoch einen Dauerzustand daraus machen und monatlich 9, 14 und 19 Stunden (sagen wir mal, je nach Stellung im Unternehmen) von gewissen Mitarbeitern fordern, was wäre dann?

Die obigen Formulierungen sollten eigentlich zum Abfangen von möglicherweise anfallenden Spitzen dienen, und keine Basis für einen "fiktiven freiverbrieften Dauerzustand" darstellen.

Wäre das Unternehmen hier im Recht die Mehrarbeit dauerhaft vom AN einzufordern?
Betriebsrat oder ähnliches wären nicht vorhanden.

Vielen Dank für Ihre Zeit
Seek
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  #2 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 09:38
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AW: Mehrarbeit

Zitat:
Zitat von seek Beitrag anzeigen
Mit dem vorgenannten Gehalt ist die anfallende Mehrarbeit in Hohe von xx Stunden abgegolten.
Sofern XX nicht überschritten wird aus meienr Sicht zulässig, auch über einen längern Zeitraum


Zitat:
Zitat von seek Beitrag anzeigen
Mit dem vorgenannten Gehalt ist jegliche anfallende Mehrarbeit abgegolten.
Diese Klauses im AV ist in der Regel unwirksam, egal wieviel Überstunden und über welchen Zeitraum.
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Ich bin kein Rechtsanwalt Also alles nur meine persönliche Meinung.......
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  #3 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 10:37
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AW: Mehrarbeit

Zitat:
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Mit dem vorgenannten Gehalt ist die anfallende Mehrarbeit in Hohe von xx Stunden abgegolten.
In der Tat eine bemerkenswerte Formulierung! Da frage ich mich, warum der Arbeitgeber diese Formulöierung gewählt hat. Meine Vermutung: Es gilt ein Tarifvertrag und der Arbeitnehmer verdient deutlich über Tarif (nur dann ergibt diese Formulierung für mich einen Sinn).

Wenn dem so ist, dann müsste man im Tarifvertrag nachschauen was dort evtl. geregelt ist.


Sollte dem nicht so sein, dann sehe ich gute Chancen dass diese Regelung in Gänze unwirksam ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 13:22
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AW: Mehrarbeit

Ich danke euch beiden erstmal für die antworten.

Sollte der ggf. Zugrunde liegende Tarifvertrag dann nicht im Vertrag benannt sein?

Vieleicht ist es auch die Unwissenheit der möglichen Anfechtbarkeit?
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  #5 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 13:27
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AW: Mehrarbeit

Zitat:
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Sollte der ggf. Zugrunde liegende Tarifvertrag dann nicht im Vertrag benannt sein?
In der Regel schon, es sei denn der Tarifvertrag wäre allgemeinverindlich, oder der AN wäre gewerschaftlich orgnanisiert und der AG im AGVerband (bzw. Haustarifvertrag).


Zitat:
Zitat von seek Beitrag anzeigen
Vieleicht ist es auch die Unwissenheit der möglichen Anfechtbarkeit?
Das wissen wir nicht.
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  #6 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 13:28
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AW: Mehrarbeit

Für ein Arbeitsverhältnis geltende Tarifverträge sollten schon erwähnt sein, denn ein Tarifvertrag wird nur wirksam einbezogen wenn entweder
- beide Parteien (Arbeitnehmer und -geber) tarifgebunden sind, oder
- die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages ausdrücklich vertraglich vereinbart wird, oder
- der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist.

Was hier anfechtbar sein soll, erschließt sich mir nicht, es könnte höchstens (siehe die Vorredner oben) die Klausel unwirksam sein. Dann wird sie im Falle einer gerichtlichen Streitigkeit einfach nicht angewendet.

Gruß
Marcus
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