Dies ist eine Diskussion zu Mehrarbeit innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Mehrarbeit Nehmen wir einmal folgenden fiktiven Sachverhalt an: Ein Unternehmen würde in die Arbeitsverträge seiner Mitarbeiter unter dem Punkt Arbeitszeiten folgendes schreiben: Mit dem vorgenannten Gehalt ist die anfallende Mehrarbeit in Hohe von xx Stunden abgegolten. Oder Mit dem vorgenannten Gehalt ist jegliche anfallende Mehrarbeit abgegolten. Auf den ersten Blick liest sich das nicht unbedingt so schlecht, kommt ja auf das Gehalt an. Würde nun die Geachaftsleitung des fiktiven Unternehmens jedoch einen Dauerzustand daraus machen und monatlich 9, 14 und 19 Stunden (sagen wir mal, je nach Stellung im Unternehmen) von gewissen Mitarbeitern fordern, was wäre dann? Die obigen Formulierungen sollten eigentlich zum Abfangen von möglicherweise anfallenden Spitzen dienen, und keine Basis für einen "fiktiven freiverbrieften Dauerzustand" darstellen. Wäre das Unternehmen hier im Recht die Mehrarbeit dauerhaft vom AN einzufordern? Betriebsrat oder ähnliches wären nicht vorhanden. Vielen Dank für Ihre Zeit Seek |
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| AW: Mehrarbeit Zitat:
Diese Klauses im AV ist in der Regel unwirksam, egal wieviel Überstunden und über welchen Zeitraum.
__________________ __________________________________________________ _ Ich bin kein Rechtsanwalt Also alles nur meine persönliche Meinung....... |
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| AW: Mehrarbeit Zitat:
Wenn dem so ist, dann müsste man im Tarifvertrag nachschauen was dort evtl. geregelt ist. Sollte dem nicht so sein, dann sehe ich gute Chancen dass diese Regelung in Gänze unwirksam ist.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Mehrarbeit Ich danke euch beiden erstmal für die antworten. Sollte der ggf. Zugrunde liegende Tarifvertrag dann nicht im Vertrag benannt sein? Vieleicht ist es auch die Unwissenheit der möglichen Anfechtbarkeit? |
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| AW: Mehrarbeit Zitat:
Das wissen wir nicht.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Mehrarbeit Für ein Arbeitsverhältnis geltende Tarifverträge sollten schon erwähnt sein, denn ein Tarifvertrag wird nur wirksam einbezogen wenn entweder - beide Parteien (Arbeitnehmer und -geber) tarifgebunden sind, oder - die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages ausdrücklich vertraglich vereinbart wird, oder - der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Was hier anfechtbar sein soll, erschließt sich mir nicht, es könnte höchstens (siehe die Vorredner oben) die Klausel unwirksam sein. Dann wird sie im Falle einer gerichtlichen Streitigkeit einfach nicht angewendet. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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