Dies ist eine Diskussion zu Lohnzahlung nach kündigung, mündlicher arbeitsvertrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Lohnzahlung nach kündigung, mündlicher arbeitsvertrag Frau Z sagt nach 3 Tagen; sie könne Frau A nur für weniger Stunden beschäftigen (ohne genaue Stundenzahl zu nennen) Frau A sagt das ist nicht in Ordnung, 80 Stunden sind ausgemacht. Trotzdem arbeitet Frau A die nächsten 2 Wochen so ca 20 Stunden(nicht wie vereinbart 40 Stunden und hat auch nicht die Möglichkeit auf die vereinbarten 80 Stunden zu kommen) Wegen Unstimmigkeiten, Beleidigungen und kurzfristige Arbeitseinsätze (10 min vorher) Beschließt Frau A zu kündigen. Da Frau A sich von Frau Z betrogen fühlt kündigt sie fristlos. Frau A hat zu diesem Zeitpunkt noch keinen Lohn erhalten und will natürlich für die gearbeiteten 20 Stunden noch ihren Lohn. Frau Z beschließt diesen Lohn nicht zu bezahlen. Was sind die Möglichkeiten von Frau A um an Ihren Lohn zu kommen? Ä |
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| AW: Lohnzahlung nach kündigung, mündlicher arbeitsvertrag Hat Frau A Beweise über Arbeit? Z.B. Schichtpläne?
__________________ Halloooo! |
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| AW: Lohnzahlung nach kündigung, mündlicher arbeitsvertrag Dürfte ein ziemlich mühsehliges Unterfangen werden, einem Gericht so eindeutig klar zu machen, wie hoch die Ansprüche von Frau A sind. Dass sie aber Ansprüche hat, scheint leicht glaubhaft.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Lohnzahlung nach kündigung, mündlicher arbeitsvertrag Danke schon einmal vielmals für dir wirklich schnelle Antwort!!! Leider hat Frau A keinen schriftlichen Beweis über ihre tatsächliche Arbeitszeit. Es existiert lediglich ein Stundenzettel, den sowohl Frau A als auch Frau Z haben. Außerdem hat Frau A von Frau Z im Vorfeld einen handschriftlichen Plan mit Arbeitszeiten bekommen, die aber nicht mit den tatsächlichen Arbeitszeiten übereinstimmen, weil Frau Z Frau A dann nicht soviel hat arbeiten lassen. Könnte man diesen als "Beweis" vorlegen, wenn Frau Z versucht, den tatsächlichen Anspruh herunterzudrücken? Frau A hat keine (Arbeits-)Rechtsschutzversicherung. Kann sie Frau Z dann überhaupt anzeigen/verklagen, ohne dass die Kosten dafür den noch ausstehenden Lohn übersteigen? (Es handelt sich um Lohn in Höhe von 250€) |
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| AW: Lohnzahlung nach kündigung, mündlicher arbeitsvertrag Ein Beweis über zu viel Arbeit ist besser als ein Beweis über zu wenig Arbeit!
__________________ Halloooo! |
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| AW: Lohnzahlung nach kündigung, mündlicher arbeitsvertrag Zitat:
Sollten sich beide Parteien bereits im Gütetermin einigen (man spricht von vergleichen), was auch am vernünftigsten wäre, dann fallen noch nichtmal Gerichtskosten an. Vielleicht lenkt der AG alias Frau Z auch gleich ein, wenn das Schreiben vom Arbeitsgericht kommt. Frau A könnte dann "grosszügigerweise" die Lohnklage zurück ziehen, wenn Frau Z umgehend den geforderten Lohn zahlt. Ich gehe mal davon aus, dass Frau Z ebenfall Laie ist. |
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| kündigung, lohn |
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