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Lohnzahlung nach kündigung, mündlicher arbeitsvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Lohnzahlung nach kündigung, mündlicher arbeitsvertrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 23:59
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Lohnzahlung nach kündigung, mündlicher arbeitsvertrag

Angenommen Frau A arbeitet nach mündlicher Absprache (welche Besagt: 80 Stunden im Monat zu 6€ die Stunde) für Frau Z.
Frau Z sagt nach 3 Tagen; sie könne Frau A nur für weniger Stunden beschäftigen (ohne genaue Stundenzahl zu nennen)
Frau A sagt das ist nicht in Ordnung, 80 Stunden sind ausgemacht.
Trotzdem arbeitet Frau A die nächsten 2 Wochen so ca 20 Stunden(nicht wie vereinbart 40 Stunden und hat auch nicht die Möglichkeit auf die vereinbarten 80 Stunden zu kommen)

Wegen Unstimmigkeiten, Beleidigungen und kurzfristige Arbeitseinsätze (10 min vorher)
Beschließt Frau A zu kündigen.

Da Frau A sich von Frau Z betrogen fühlt kündigt sie fristlos.

Frau A hat zu diesem Zeitpunkt noch keinen Lohn erhalten und will natürlich für die gearbeiteten 20 Stunden noch ihren Lohn.

Frau Z beschließt diesen Lohn nicht zu bezahlen.
Was sind die Möglichkeiten von Frau A um an Ihren Lohn zu kommen?
Ä
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  #2 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 15:11
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AW: Lohnzahlung nach kündigung, mündlicher arbeitsvertrag

Hat Frau A Beweise über Arbeit? Z.B. Schichtpläne?
__________________
Halloooo!
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  #3 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 15:28
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AW: Lohnzahlung nach kündigung, mündlicher arbeitsvertrag

Dürfte ein ziemlich mühsehliges Unterfangen werden, einem Gericht so eindeutig klar zu machen, wie hoch die Ansprüche von Frau A sind. Dass sie aber Ansprüche hat, scheint leicht glaubhaft.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #4 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 16:10
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AW: Lohnzahlung nach kündigung, mündlicher arbeitsvertrag

Danke schon einmal vielmals für dir wirklich schnelle Antwort!!!

Leider hat Frau A keinen schriftlichen Beweis über ihre tatsächliche Arbeitszeit. Es existiert lediglich ein Stundenzettel, den sowohl Frau A als auch Frau Z haben. Außerdem hat Frau A von Frau Z im Vorfeld einen handschriftlichen Plan mit Arbeitszeiten bekommen, die aber nicht mit den tatsächlichen Arbeitszeiten übereinstimmen, weil Frau Z Frau A dann nicht soviel hat arbeiten lassen. Könnte man diesen als "Beweis" vorlegen, wenn Frau Z versucht, den tatsächlichen Anspruh herunterzudrücken?

Frau A hat keine (Arbeits-)Rechtsschutzversicherung. Kann sie Frau Z dann überhaupt anzeigen/verklagen, ohne dass die Kosten dafür den noch ausstehenden Lohn übersteigen? (Es handelt sich um Lohn in Höhe von 250€)
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  #5 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 16:52
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AW: Lohnzahlung nach kündigung, mündlicher arbeitsvertrag

Ein Beweis über zu viel Arbeit ist besser als ein Beweis über zu wenig Arbeit!
__________________
Halloooo!
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  #6 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 17:32
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AW: Lohnzahlung nach kündigung, mündlicher arbeitsvertrag

Zitat:
Frau A hat keine (Arbeits-)Rechtsschutzversicherung. Kann sie Frau Z dann überhaupt anzeigen/verklagen, ohne dass die Kosten dafür den noch ausstehenden Lohn übersteigen? (Es handelt sich um Lohn in Höhe von 250€)
wenn das nächste Arbeitsgericht nicht allzu weit weg ist und Frau A keinen RA beauftragt, sondern die Lohnklage beim Rechtspfleger der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes zur Niederschrift gibt, kein Problem.
Sollten sich beide Parteien bereits im Gütetermin einigen
(man spricht von vergleichen), was auch am vernünftigsten wäre, dann fallen noch nichtmal Gerichtskosten an. Vielleicht lenkt der AG alias Frau Z auch gleich ein, wenn das Schreiben vom Arbeitsgericht kommt. Frau A könnte dann "grosszügigerweise" die Lohnklage zurück ziehen, wenn Frau Z umgehend den geforderten Lohn zahlt. Ich gehe mal davon aus, dass Frau Z ebenfall Laie ist.
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