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Lohnkürzung

Dies ist eine Diskussion zu Lohnkürzung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 12:21
Junior Mitglied
 
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AW: Lohnkürzung

Danke für die ausführliche Antwort, ich versuche mal in die wirre Schilderung etwas Ordnung zu bringen.
1. In dem Wort Bruttofestgehalt wollte ich das Teil "fest" betont haben, was für unseren armen Protagonisten durchaus nicht selbstverständlich ist, hat er doch bislang lebenslänglich auf Honorarbasis gearbeitet.
2. da verstehe ich nicht die Ursache der Verwirrung:
theoretisch wurden zwar 13 Wochenstunden vereinbart, diese fanden aber nicht immer vollständig statt, denn wegen den aufgeführten Anlässen die Klassen manchmal anderweitig beschäftigt waren.
3.In einer Schulbetrieb laufen die Dinge etwas anders. Der AN ist hier nur zu den Schulferienzeiten zum Urlaub berechtigt. Sonst kann ihm der AG nur aus Kulanz Auszeiten gewähren, wie es auch hier passierte. es ging aber nicht um offiziellen Urlaub, und schon gar nicht um einen unbezahlten. Der Basis wurde eindeutig vereinbart; der AN muss die ausgefallene Stunden anderweitig nachholen.
4.es ist tatsächlich uneindeutig formuliert; ich meinte, die anderweitig geleistete Stunden wurden nicht, wie vereinbart gegen denen verrechnet, die wegen der reise ausgefallen waren.
Diese Stunden waren vom Arbeitgeber jedoch definitiv angenommen und geduldet.
5. ich habe auch überlegt wegen der zweiten Frage einen extra Thread zu eröffnen, habe mich jedoch dagegen entschieden, denn man dieser nur im Zusammenhang und im Kontext der ersten Problem richtig interpraetieren kann. deshalb bitte ich Euch auch in diesen Zusammenhang zu beantworten.
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