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Lohnkürzung

Dies ist eine Diskussion zu Lohnkürzung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 11:30
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Lohnkürzung

Der (selbst verständlich absolut fiktiver) Held meiner Geschichte hat mit einen privaten Schule einen befristeten Lehrervertrag abgeschlossen. Leider enthielt der Vertrag einen Klausel darüber, dass der AG den Vertrag auch innerhalb der ohnehin eng gesetzten Frist mit einer Zweiwochenfrist ohne Angaben von Gründen kündigen darf. Der AG hat aus seinem "Recht" gebrauch gemacht, und dem AN gekündigt, dabei aber ein grosses Teil des dem AN zustehenden Gehalt zurückgehalten. Vertraglich wurde ein Bruttofestgehalt vereinbart. Im Vertrag standen zwar nur 10 Unterrichtsstunden/woche, mündlich wurden aber von vorn herein 13 vereinbart und vom AN nachweislich und regulär gehalten. /Stundenplan/ Die Begründung für den Abzug war, dass diverse Stunden wegen Klassenausflüge, Ferien, Praktika usw. ausgefallen waren.
Des weiteren kündigte der AN bereits beim Vertragsabschluss an, dass er zu einen bestimmten Zeitpunkt aus wichtigen Grund verreisen muss, und der Flug hierfür bereits gebucht ist. Der AN fragte aber explicit an, ob dies überhaupt erlaubt ist, und wie es mit der ausgefallenen Stunden gehandhabt wird. Der AG hatte damit kein Problem, und es wurde die vor- und Nachholen der Stunden vereinbart. Dem AN war auch explicit bekannt, dass das andere Kollegen ebenso gemacht hatten. Der AN hat dann sehr viel Zeit in verschiedene Tätigkeiten für die Schule investiert, weit über den erforderlichen Maß und der Anzahl der ausgefallenen Stunden hinaus. Dennoch wurden auch diese Stunden vom Lohn abgezogen.
Hat der AG recht dazu?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 15:25
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AW: Lohnkürzung

Zitat:
Leider enthielt der Vertrag einen Klausel darüber, dass der AG den Vertrag auch innerhalb der ohnehin eng gesetzten Frist mit einer Zweiwochenfrist ohne Angaben von Gründen kündigen darf.
Geht es etwas konkreter bei diesem Beispiel? Was darf man unter "auch innerhalb der ohnehin eng gesetzten Frist" verstehen?
Für längtens 6 Monate können AG und AN eine Probzeit vereinbaren, in der der AV mir einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann. Das ist die gesetzliche Regekung aus dem § 622 Abs. 3 BGB, die üblicherweise bei vielen Arbeitsverhältnissen angewendet wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 15:32
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Zitat:
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Geht es etwas konkreter bei diesem Beispiel? Was darf man unter "auch innerhalb der ohnehin eng gesetzten Frist" verstehen?
Für längtens 6 Monate können AG und AN eine Probzeit vereinbaren, in der der AV mir einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann. Das ist die gesetzliche Regekung aus dem § 622 Abs. 3 BGB, die üblicherweise bei vielen Arbeitsverhältnissen angewendet wird.
Ja in diesen Punkt lässt sich wahrscheinlich auch nichts machen. der Vetrag wäre bis Ende Januar gegangen, die (3 monatige) Probezeit bis mitte Januar. die Kündigung erfolgte zu Ende Dezember. Leider hat das unser fiktiver Held auch unterschrieben.
Oder hebt der eine die Gültigkeit des anderen etwa auf?

Und wie sieht es mit dem Gehalt aus?
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  #4 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 07:19
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  #5 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 08:26
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AW: Lohnkürzung

Liebe Forumbesucher,

vor einer Woche bat ich Euch darum, die unten stehende Frage zu beantworten. Leider kam darauf bislang 0 Reaktion.
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn das jemand anschauen und beantworten könnte, denn unser fiktiver Held der Schule eine Rechnung auf seinen fehlenden Lohn gestellt, und einen Frist gesetzt hat, der inzwischen abgelaufen ist.
Jetzt möchte er gern wissen, ob es sich lohnt, juristisch vor zu gehen, was ja erstmal mit hohen finanziellen Risiko einhergeht, worauf er als arbeitslose momentan nicht besonders scharf ist.
danke für die zahlreichen Kommentare!
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  #6 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 16:10
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AW: Lohnkürzung

Zitat:
Jetzt möchte er gern wissen, ob es sich lohnt, juristisch vor zu gehen, was ja erstmal mit hohen finanziellen Risiko einhergeht,
Ein fiktive Lohnklage beim nächsten Arbeitsgericht ist zunächst mit keinen finanziellen Ausgaben verbunden, wenn man auf einen eigenen Anwalt verzichtet und die Klage beim Rechtspfleger des Arbeitsgerichtes schriftlich zur Niederschrift gibt. Der Richter wird dann relativ zügig in ca. 3 Wochen beim Gütetermin feststellen, ob der AG dazu möglicherweise berechtigt war. Ich gehen nicht davon aus, dass der AG irgendwelchen Lohn einfach so abziehen kann.
Es gibt im Übrigen einige vergleichbarer Foren im www. Kann sein, das dort mehr los ist derzeit.

Vertragliche Vereinbarungen in der Art
Zitat:
Im Vertrag standen zwar nur 10 Unterrichtsstunden/woche, mündlich wurden aber von vorn herein 13 vereinbart und vom AN nachweislich und regulär gehalten.
sind natürlich erstmal weniger günstig. Der AN müsste also irgendwie beweisen können, das mündlich die 13h vereinbart wurden.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 08:32
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AW: Lohnkürzung

Herzlichen Dank für die Antwort, es hilft unseren Protagonisten schon eine ganze Ecke weiter.
Ich würde dennoch sehr gern noch immer von irgend jemandem, der sich auf dem Feld auskennt vorab wissen, welche reale Chance er bei
einem eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung hätte.

Ich weiss nicht, ob das den Moderationsregeln auch widerspricht, aber wenn nicht, würde ich sehr gern fragen, was Du konkret mit den anderen Foren, wo evtl. mehr los sei, meinst. Ich habe einige vorab angeschaut, und fand die, die ich ausser diesen gefunden habe, ziemlich unseriös. Aber alle habe ich bestimmt nicht gesehen...
[QUOTE

Vertragliche Vereinbarungen in der Art

sind natürlich erstmal weniger günstig. Der AN müsste also irgendwie beweisen können, das mündlich die 13h vereinbart wurden.[/QUOTE]

Das wird ihm nicht schwer fallen, es steht ihm der reguläre Stundenplan der Schule zur verfügung; ausserdem glücklicher weise streitet der AG gerade das auch nicht einmal ab. Nur dass die tatsächlich geleistete Stunden weniger waren.

ich bitte um weiteren Kommentare!
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  #8 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 08:33
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AW: Lohnkürzung

Ich schaffe das immer noch nicht mit diesen schönen Zitatantworten in der kasten. Schon gar nicht zweimal im selben Post.
Es steht zwar brav "QUOTE" da, das zitat wurde dennoch nicht als solche formatiert:-(
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  #9 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 09:01
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AW: Lohnkürzung

Vielleicht sollte ich damit einen neuen Topic öffnen, aber die Frage gehört eigentlich organisch zu diesen, zumal der fiktive Held und der Tatort die gleiche sind. Also die selbe Geschichte hat auch noch einen anderen, juristisch wesentlich schwerer erfassbaren Aspekt, zumal der dadurch entstandene Schaden nicht direkt von finanziellen Natur ist. Doch so weit ich weiss, gibt es doch auch für solche Fälle Gesetze die einem Schadenersatz zusichern.
Unser braver und völlig fiktiver Protagonist wurde in seinem kurzen, nach seinen Kündigung verbliebenen Zeit auch noch furchtbar gemobbt, und bei einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung möchte er diese Tatsache auch nicht ausser Acht lassen. Doch welche juristisch relevanten Aspekte hat dieser und wie wird das treffend formuliert?

Was dabei passiert war, ist an einen öffentlichen Schule meines Erachtens ein absolutes no go; es ist hochgradig ehrenrührig und rufschädigend nicht nur für den Fachlehrer, sondern auch für die Schule, die so etwas ohne Konsequenzen durchgehen lässt. An einem der letzten verbliebenen Stunden unseres Helds hat eine Schülerin die Verfolgung seiner Anweisungen mit der Aussage verweigert, er (der Lehrer)habe ihr (der Schülerin) nichts mehr zu sagen, es sei eh seine letzte Stunde mit der Klasse. die Schüler hätten den Lehrer nämlich heimlich aufgenommen, wie er die Schüler missbrauche (sic!), und das ihren Klassenlehrerin gezeigt, die damit zu der Schulleitung gegangen wäre, die den Lehrer daraufhin sofort gefeuert habe."
Damit hat sie die ganze Klasse natürlich so weit demoralisiert und destruiert, dass die Fortsetzung des normalen Unterricht nicht mehr möglich war.
Selbst wenn das nur dem Wunschdenken und Fantasien einer unerzogenen Schülerin entstammen würde, wäre es schon absolut unerhört, denn das anfertigen und verwenden solchen Aufnahmen ist schlicht gesetzwidrig. Kindesmissbrauch ist ausserdem etwa die denkbar grausamste Verläumdung überhaupt. Ihre Aussage hat jedoch ansonsten gestimmt: der Lehrer wurde zunächst aus unerklärlichen Gründen tatsächlich fristlos gekündigt, und das offensichtlich im Zusammenhang mit irgendwelchen Machenschaften von Schülern übrigens mit absolut unbefriedigenden Leistung im Unterricht! Jedenfalls waren diese Schüler über die Kündigung und deren prekären Umständen bestens informiert, und das weit vor ihm selbst!
Die Schulleitung versucht die Geschichte zu verharmlosen vertuschen und herunterzuspielen, in dem sie behauptet nichts mit der Angelegenheit zu tun zu haben, eine Aufnahme dieser Art nie gesehen zu haben, und keine Ahnung davon zu haben, wie die Schülerin zu diesen Informationen gelangen konnte.
Diese jedoch konnte das unmöglich selbst erfunden haben. Kein Schüler wäre so dumm, solche Aussagen zu riskieren ohne sicher zu gehen, dass es stimmt!

Wie sieht Ihr das?
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  #10 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 10:55
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AW: Lohnkürzung

Der gesamte Sachverhalt ist sehr wirr geschildert.

Zitat:
Vertraglich wurde ein Bruttofestgehalt vereinbart.
Nettogehälter werden auch eher selten vereinbart.

Zitat:
Im Vertrag standen zwar nur 10 Unterrichtsstunden/woche, mündlich wurden aber von vorn herein 13 vereinbart und vom AN nachweislich und regulär gehalten. /Stundenplan/ Die Begründung für den Abzug war, dass diverse Stunden wegen Klassenausflüge, Ferien, Praktika usw. ausgefallen waren.
Passt irgendwie nicht zusammen. Wie kann der AG behaupten, dass die vereinbarten Stunden nicht gehalten wurden, wenn der AN nachweislich? 13 Stunden gehalten hat?

Zitat:
Des weiteren kündigte der AN bereits beim Vertragsabschluss an, dass er zu einen bestimmten Zeitpunkt aus wichtigen Grund verreisen muss, und der Flug hierfür bereits gebucht ist. Der AN fragte aber explicit an, ob dies überhaupt erlaubt ist, und wie es mit der ausgefallenen Stunden gehandhabt wird. Der AG hatte damit kein Problem, und es wurde die vor- und Nachholen der Stunden vereinbart.
Entweder wurde der Urlaub genehmigt oder nicht. Auch entsteht für jeden vollen Monat der Beschäftigung ein Teilanspruch auf Erholungsurlaub. Diese Tage wären zu verrechnen.

Zitat:
Dem AN war auch explicit bekannt, dass das andere Kollegen ebenso gemacht hatten.
Was andere tun, hat nicht zu interessieren.

Zitat:
Der AN hat dann sehr viel Zeit in verschiedene Tätigkeiten für die Schule investiert, weit über den erforderlichen Maß und der Anzahl der ausgefallenen Stunden hinaus. Dennoch wurden auch diese Stunden vom Lohn abgezogen.
Solange der AG diese Stunden nicht wissentlich angenommen oder geduldet hat, ist es das Problem eines AN, wenn er mehr tut als gefordert.

Warum wurden diese Stunden überhaupt vom "Lohn" abgezogen? Es ist doch eher zu vermuten, dass diese Stunden nicht bezahlt wurden.

Der weitere Teil der Frage führt in diesem Thread lediglich zu mehr Verwirrung, weil komplett andere Thematik.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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