Dies ist eine Diskussion zu Lohnfortzahlungen in den ersten 28 "echten" Arbeitstagen oder Kalendertagen innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Lohnfortzahlungen in den ersten 28 "echten" Arbeitstagen oder Kalendertagen ein Freund hat mir seinen neuen Arbeitsvertrag gezeigt, in dem steht, dass im Krankheitsfall innerhalb der ersten 28 Arbeitstage lt. Gesetz nicht der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse den Lohn ausgleicht. Nun habe ich in anderen Foren bereits gelesen, dass man in den ersten 28 Tagen nach Beschäftigung lt. Gesetz den Lohn nicht vom Arbeitgeber erhält. Was gilt nun? Die "echten" absolvierten Arbeitstage oder die Kalendertage nach Beginn der Beschäftigung? |
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| AW: Lohnfortzahlungen in den ersten 28 "echten" Arbeitstagen oder Kalendertagen Zitat:
![]() Gut der überweist das Geld meistens aufs Konto, von da kann man es sich dann wieder holen. Das, was Du meinst, steht aber wahrscheinlich da in Absatz 3: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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