Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Lohnfortzahlungen in den ersten 28 "echten" Arbeitstagen oder Kalendertagen

Dies ist eine Diskussion zu Lohnfortzahlungen in den ersten 28 "echten" Arbeitstagen oder Kalendertagen innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 21:10
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, kalle2001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kalle2001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kalle2001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kalle2001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kalle2001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kalle2001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kalle2001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kalle2001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kalle2001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kalle2001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Lohnfortzahlungen in den ersten 28 "echten" Arbeitstagen oder Kalendertagen

Hallo,

ein Freund hat mir seinen neuen Arbeitsvertrag gezeigt, in dem steht, dass im Krankheitsfall innerhalb der ersten 28 Arbeitstage lt. Gesetz nicht der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse den Lohn ausgleicht.

Nun habe ich in anderen Foren bereits gelesen, dass man in den ersten 28 Tagen nach Beschäftigung lt. Gesetz den Lohn nicht vom Arbeitgeber erhält.

Was gilt nun? Die "echten" absolvierten Arbeitstage oder die Kalendertage nach Beginn der Beschäftigung?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 22:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 48
Beiträge: 2.810
97% positive Bewertungen (2810 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2810 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2810 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2810 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2810 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2810 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2810 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2810 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2810 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2810 Beiträge, 141 Bewertungen)  
AW: Lohnfortzahlungen in den ersten 28 "echten" Arbeitstagen oder Kalendertagen

Zitat:
Zitat von kalle2001 Beitrag anzeigen
Nun habe ich in anderen Foren bereits gelesen, dass man in den ersten 28 Tagen nach Beschäftigung lt. Gesetz den Lohn nicht vom Arbeitgeber erhält.
Laut welchem Gesetz?


Gut der überweist das Geld meistens aufs Konto, von da kann man es sich dann wieder holen.


Das, was Du meinst, steht aber wahrscheinlich da in Absatz 3:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Versuchte Urkundenfälschung bei "versehentlichem" Erstellen einer echten Urkunde Strafrecht / Strafprozeßrecht 08.09.2009 15:32
Können "ruhende" oder "passiv gestellte" Verträge stillschweigend verlängert werden? Verbraucherrecht 23.04.2008 17:20
Mehr als "N8chtschicht" oder "Affentheater": RUB-Studierende erstellen Kabarettführer fürs Ruhrgebiet Nachrichten: Wissenschaft 13.03.2008 14:00
"Partner für Innovation" fordern auf der ersten "Services Science" - Konferenz neuen Wissenschaftszweig für Dienstleistung Nachrichten: Wissenschaft 03.04.2006 11:00
UNIK: Der "Uni Kassel Song" der Echten Kerle Nachrichten: Wissenschaft 24.02.2006 13:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN