Dies ist eine Diskussion zu Lohnfortzahlung in einsatzfreier Zeit (Zeitarbeit) innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Lohnfortzahlung in einsatzfreier Zeit (Zeitarbeit) Begründung: der AN ist an den Einsatzabbruch selbst verschuldet (dies stimmt höchstens zum Teil zu) Frage: 1: Ist der AN verpflichtet Urlaub zu nehmen? Bzw. kann man den Urlaub in dieser genommenen Zeit zurückfordern? 2: Darf der AG selbst mit der Begründung des Selbstverschuldens den Lohn in der Einsatzfreien Zeit zurückhalten? |
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| AW: Lohnfortzahlung in einsatzfreier Zeit (Zeitarbeit) Jetzt mal so ins Blaue hineine 1. Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma (AG). Egal ob sie einen Arbeitnehmer (AN) entliehen hat oder nicht ist sie Vertragspartner mit dem AN. Daher muss sie ihn grundsätzlich auch dann bezahlen wenn er nicht entliehen wurde. 2. In wie weit ist er für das Ende der Entleihung denn mitveranwortlich? Meiner bescheidenen Meinung nach darf er den vereinbarten Lohn nicht vorenthalten. Wenn das Ende vom AN (mit)verschuldet wurde, dann kann der AG den AN ggf. kündigen. Aber solange der Vertrag besteht, besteht auch die Vergütungspflicht. Wie der AG den AN beschäftigt ist sein Problem. Der AN muss seine Arbeitskraft nur in entsprechender Weise anbieten. 3. Der Urlaub soll nach den Bedürfnissen des AN gegeben werden, wenn nicht erhebliche betriebliche Gründe dagegen sprechen oder andere AN aus sozialen Gesichtspunkten vorzugwürdig sind. Eine Nichtentleihung ist m.M.n. kein solcher wichtiger betrieblicher Grund. Wird der Urlaub jedoch genommen, so ist er wohl nicht wieder einforderbar. Urlaub ist Urlaub. Jedoch sollte auch die Urlaubszeit bezahlte Zeit sein (§1 BUrlG). Allerdings kenne ich den ggf. gültigen Tarifvertrag nicht wenn es denn überhaupt einen gibt.
__________________ Gruß LochostSklaven können nicht atmen in Barsaive. Sobald sie unsere Luft atmen sind sie frei. Sobald sie unseren Boden betreten fallen ihre Ketten ab. Earthdawn forever, Baby! |
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| AW: Lohnfortzahlung in einsatzfreier Zeit (Zeitarbeit) Und um des Herrgotts Willen: Jeden besch... Tag bei der ZAF anrufen und Fragen, ob ein Einsatz da ist. Am besten mit Zeugen oder ein Protokoll anfertigen, wann angerufen wurde oder Einzelverbindungsnachweis. Und nein, natürlich keinen Urlaub nehmen.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Lohnfortzahlung in einsatzfreier Zeit (Zeitarbeit) Sag ich doch. Ok, mit etwas anderen Worten.
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