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Lohnabzug bei Kassenfehlbetrag

Dies ist eine Diskussion zu Lohnabzug bei Kassenfehlbetrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.09.2007, 10:05
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Lohnabzug bei Kassenfehlbetrag

Mal angenommen, in einer Bäckereikette wird modernisiert, d.h. das alte Kassensystem wird durch ein neues Computerkassensystem ausgetauscht. Die Verkäuferinnen haben nunmehr nicht mehr Einsicht in die Umsatzbeträge ihrer Filiale, sondern nur noch, was in der Kasse ist, ob ein Plus oder ein Minus.
Der Arbeitgeber droht nun damit, im Falle von Fehlbeträgen diese von ihrem Lohn abzuziehen. Ist dies rechtlich erlaubt? Und was kann man dagegen tun? Wo gibt es die Möglichkeit, dies "schwarz auf weiß" nachzulesen?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.09.2007, 11:34
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AW: Lohnabzug bei Kassenfehlbetrag

Die Thematik wird in einschlägigen Kommentaren und Lehrbüchern unter dem Stichwort "Mankohaftung" besprochen. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber ein Verschulden des Arbeitnehmers nachweisen, sonst hat er keine Ersatzansprüche. Anerkannt sind aber sogenannte Mankoabreden, nach denen ein bestimmtes Mankogeld, dsa zusätzlich zum Lohn zu zahlen ist, mit eventuellen Fehlbeständen verrechnet werden darf. Verschulden muss dann nicht nachgewiesen werden. Allerdings nur bis zu dieser Höhe! Wenn keine derartige zulässige (es gibt zahlreiche unzulässige Formulierungen!) Abrede besteht, dann darf der AG ohne Verschuldensnachweis nichts vom Lohn abziehen.
Gruß
Marcus
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  #3 (permalink)  
Alt 20.09.2007, 12:50
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AW: Lohnabzug bei Kassenfehlbetrag

Moin,

Zitat:
Zitat von Oliverk71
Und eine solche Abrede kann natürlich nicht nur von einer Seite erfolgen. Beide Seiten müssen zustimmen. Der AN wird das nicht machen, warum auch? Dem AG bliebe dann nur der Weg über eine Änderungskündigung o.ä.
Warum sollte der AN nicht zustimmen?
Bei einer Mankogeldvereinbarung wird dem AN mehr Geld zum Lohn bezahlt, sollte ein Fehlbetrag in der Kasse sein wird dieser von dem "mehr" bezahlten Lohn einbehalten.
Sollte kein Fehlbetrag vorhanden sein kann sich der Mitarbeiter über ein paar €uronen mehr freuen.

Gruß
Aspirinho
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  #4 (permalink)  
Alt 20.09.2007, 12:54
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AW: Lohnabzug bei Kassenfehlbetrag

Das Problem bei diesen Vereinbarungen ist nur regelmäßig, dass der Mankobetrag nach Vorstellung des Arbeitgebers durch ein Minus beim regulären Gehalt ausgeglichen werden soll. Während der Arbeitnehmer natürlich nur von zusätzlich erhaltenem Geld Fehlbeträge ausgleichen will. Wenn der AG sich auf Letzteres einlässt, wirds wohl kein Problem geben, wenn nicht... siehe Oliver71, will sagen Änderungskündigung.
Gruß
Marcus
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  #5 (permalink)  
Alt 20.09.2007, 13:26
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AW: Lohnabzug bei Kassenfehlbetrag

Moin,

ob der AG die Mankogeldvereinbarung mit einer ÄK durchsetzen kann?
Ich weiss es nicht, aber hier geht es wohl eher darum dass der AN generell haften soll, auch ohne Vereinbarung, und das geht gar nicht.
Um auf Karinchen`s Frage zurückzukommen:
Zitat:
Wo gibt es die Möglichkeit, dies "schwarz auf weiß" nachzulesen?
Hier.

Gruß
Aspirinho
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