Dies ist eine Diskussion zu Lohnabzug bei Kassenfehlbetrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Lohnabzug bei Kassenfehlbetrag Der Arbeitgeber droht nun damit, im Falle von Fehlbeträgen diese von ihrem Lohn abzuziehen. Ist dies rechtlich erlaubt? Und was kann man dagegen tun? Wo gibt es die Möglichkeit, dies "schwarz auf weiß" nachzulesen? |
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| AW: Lohnabzug bei Kassenfehlbetrag Die Thematik wird in einschlägigen Kommentaren und Lehrbüchern unter dem Stichwort "Mankohaftung" besprochen. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber ein Verschulden des Arbeitnehmers nachweisen, sonst hat er keine Ersatzansprüche. Anerkannt sind aber sogenannte Mankoabreden, nach denen ein bestimmtes Mankogeld, dsa zusätzlich zum Lohn zu zahlen ist, mit eventuellen Fehlbeständen verrechnet werden darf. Verschulden muss dann nicht nachgewiesen werden. Allerdings nur bis zu dieser Höhe! Wenn keine derartige zulässige (es gibt zahlreiche unzulässige Formulierungen!) Abrede besteht, dann darf der AG ohne Verschuldensnachweis nichts vom Lohn abziehen. Gruß Marcus
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| AW: Lohnabzug bei Kassenfehlbetrag Moin, Zitat:
Bei einer Mankogeldvereinbarung wird dem AN mehr Geld zum Lohn bezahlt, sollte ein Fehlbetrag in der Kasse sein wird dieser von dem "mehr" bezahlten Lohn einbehalten. Sollte kein Fehlbetrag vorhanden sein kann sich der Mitarbeiter über ein paar uronen mehr freuen. Gruß Aspirinho
__________________ Zum Abbau der Bürokratie fehlen uns die nötigen Beamten! --------------------------------------------------------------------------------------- Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn er zieht Dich auf sein Niveau herunter und schlägt Dich dann dort mit seiner Erfahrung.... |
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| AW: Lohnabzug bei Kassenfehlbetrag Das Problem bei diesen Vereinbarungen ist nur regelmäßig, dass der Mankobetrag nach Vorstellung des Arbeitgebers durch ein Minus beim regulären Gehalt ausgeglichen werden soll. Während der Arbeitnehmer natürlich nur von zusätzlich erhaltenem Geld Fehlbeträge ausgleichen will. Wenn der AG sich auf Letzteres einlässt, wirds wohl kein Problem geben, wenn nicht... siehe Oliver71, will sagen Änderungskündigung. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Lohnabzug bei Kassenfehlbetrag Moin, ob der AG die Mankogeldvereinbarung mit einer ÄK durchsetzen kann? Ich weiss es nicht, aber hier geht es wohl eher darum dass der AN generell haften soll, auch ohne Vereinbarung, und das geht gar nicht. Um auf Karinchen`s Frage zurückzukommen: Zitat:
Gruß Aspirinho
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