Dies ist eine Diskussion zu Längere Kündigungsfrist für Arbeitnehmer als für Arbeitgeber innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Längere Kündigungsfrist für Arbeitnehmer als für Arbeitgeber Ein Arbeitsvertrag enthält eine Klausel, dass der Arbeitnehmer die (sehr hohen) Kosten seiner Basisschulung zahlen muss, wenn er vor Ablauf eines Jahres kündigt. Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet und mit und gesetzlicher Kündigungsfrist. Nach Ablauf von 9 Monaten soll dem Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt werden. Nach meiner Meinung entspricht es von den praktischen Auswirkungen her einer einseitigen Verlängerung der Kündigungsfrist, wenn ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung mehrere Monatsgehälter als Entschädigung verlangt, da dies für den Arbeitnehmer die Kündigung unbezahlbar und damit unmöglich macht. Nach §622 BGB Abs. 6 darf die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer jedoch nicht länger sein als für den Arbeitgeber. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hamm (Az. 8 Sa 2051/03) gilt in diesem Fall für beide Seiten die längere Kündigungsfrist. Dem Arbeitnehmer wurde in diesem Fall eine Entschädigung für die zu kurzfristige Kündigung zugesprochen. Hätte in diesem Fall der Arbeitnehmer vor Gericht eine Aussicht, vom Arbeitgeber Schadensersatz zu bekommen oder zumindest die Kündigung um 3 Monate zu verschieben? |
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| AW: Längere Kündigungsfrist für Arbeitnehmer als für Arbeitgeber Das ist eine wirklich interessante Frage. Wenn der fiktive Betrieb mehr als 10 AN in Vollzeit beschäftigt, dann würde man das sicherlich per Kündigungsschutzklage klären können. Ohne die wörtliche Klauseln im Vertrag zu kennen, ist es immer schwer. Aber man könnte so eine Rückzahlungsvereinbarung in der Tat mit einer Kündigungsbeschränkung auch für den AG gleichsetzen. |
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| AW: Längere Kündigungsfrist für Arbeitnehmer als für Arbeitgeber Zitat:
Zitat:
Die Verpflichtung darf auf jeden Fall nicht den Arbeitnehmer einseitig benachteiligen. Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Längere Kündigungsfrist für Arbeitnehmer als für Arbeitgeber Das ist doch vergleichbar mit der typischen Weihnachtsgeldklausel. Dort ist doch auch häufig das Geld rückforderbar, wenn der AN vor Ablauf von einigen Monaten freiwillig oder durch außerordentliche Kündigung geht. Ich glaube, dass eine entsprechende Debatte hier im Forum schon mal ergeben hat, dass sowas erlaubt ist.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Längere Kündigungsfrist für Arbeitnehmer als für Arbeitgeber Zitat:
Eine andere Kündigungsfrist als die im Arbeitsvertrag steht daraus zu konstruieren, halte ich schlichtweg für unsinnig. Gruß Pro |
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