Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kürzung Stundenlohn

Dies ist eine Diskussion zu Kürzung Stundenlohn innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.03.2007, 15:56
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 1
Keine Wertung, Morpheus74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Morpheus74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Morpheus74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Morpheus74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Morpheus74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Morpheus74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Morpheus74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Morpheus74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Morpheus74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Morpheus74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kürzung Stundenlohn

Hi zusammen,
hätte mal ne Frage:
Person A arbeitet seit 3 jahren auf 400€ in der Firma und bekommt 8€ pro Std.
Person B ist knapp 1 jahr in der Fa.(400€) bekommt aber nur 7,50€ pro Std.

Meine Frage:
Darf/kann der Chef einfach so den Lohn der Person A kürzen, nur weil Person B das "ungerecht" findet, weil sie weniger bekommt? Und der chef will, das es keinenen "Ärger gibt?

Oder was kann er veranlassen bzw. wie kann sich Person A "wehren"?
danke für Eure Antworten
Morpheus74
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.03.2007, 16:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 4.021
98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)  
AW: Kürzung Stundenlohn

Dass B andere Konditionen hat als A könnte man sicherlich damit begründen, daß A - zumindest nicht ersichtlich - keinen Minijob (auf 400 €-Basis) hat. Sofern A damit einverstanden ist, wäre eine Kürzung möglich. Da ich annehme, daß das Gegenteil der Fall ist, sollte A keine Änderungskündigung unterschreiben und evtl. mal mit B in ein tieferes Gespräch über dessen Meinung zur Ungerechtigkeit kommen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 19.03.2007, 18:40
Star Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 701
100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)  
AW: Kürzung Stundenlohn

Moin,

Zitat:
sollte A keine Änderungskündigung unterschreiben
daniel, klär Morpheus74 wenigstens mal auf wie A sich bei einer Änderungskündigung verhalten soll

Gruß
Aspirinho
__________________
Zum Abbau der Bürokratie fehlen uns die nötigen Beamten!
---------------------------------------------------------------------------------------
Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn er zieht Dich auf sein Niveau herunter und schlägt Dich dann dort mit seiner Erfahrung....
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 19.03.2007, 18:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 4.021
98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)  
AW: Kürzung Stundenlohn

Das überlaß ich heute mal dir
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 19.03.2007, 19:23
Star Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 701
100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)  
AW: Kürzung Stundenlohn

Oooch, immer ich......aber na gut:

Die Änderungskündigung ist eine "Echte" Kündigung und bedarf daher der Schriftform (§ 623 BGB).
Obwohl es nur ein Wort ist, spielen hier zwei Faktoren ein - Die Kündigung - und das Angebot, der Vertrag zu geänderten Bedingungen weiterzuführen.

Der betroffene AN kann nun wie folgt reagieren:
1. Er nimmt das Angebot an, den Vertrag zu geänderten Bedingungen weiterzuführen.
2. Er nimmt die ÄK "unter Vorbehalt" an, d.h. er erklärt sich damit einverstanden, behält sich aber das Recht vor Rechtmäßigkeit der Abänderungen gerichtlich überprüfen zu lassen. (Sehr empfehlenswert).
3. Er lehnt die ÄK ab. Damit ist das Angebot vom Tisch, aber die Kündigung steht weiter im Raum.
3-Wochen-Frist zur Klageerhebung beachten.

Gruß
Aspirinho
__________________
Zum Abbau der Bürokratie fehlen uns die nötigen Beamten!
---------------------------------------------------------------------------------------
Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn er zieht Dich auf sein Niveau herunter und schlägt Dich dann dort mit seiner Erfahrung....
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 19.03.2007, 19:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 4.021
98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)  
AW: Kürzung Stundenlohn

Mit den Worten aus einem BAG-Urteil ist es wie folgt gesagt (Bestätigung von Aspirinho):

Nimmt der Arbeitnehmer, wie im vorliegenden Fall, das Änderungsangebot des Arbeitgebers rechtzeitig unter Vorbehalt an, so hängt die Wirksamkteit der Änderungskündigung von der sozialen Rechtfertigung der angebotenen Vertragsänderung ab. Aus der Verweisung in § 2 Satz 1 KSchG auf § 1 Abs. 2 und 3 KSchG ergibt sich, daß für die Vertragsänderung ein Grund in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder ein dringendes betriebliches Erfordernis vorliegen muß. Eine betriebliche Änderungskündigung ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie das Juraforum
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Freistellung und Entlohnung bei Stundenlohn Arbeitsrecht 29.03.2010 12:32
Krankmeldung und Fortzahlung von Stundenlohn Arbeitsrecht 13.07.2009 11:46
Stundenlohn für Reparaturen durch Vermieter Mietrecht 24.01.2009 17:29
stundenlohn Arbeitsrecht 15.12.2007 21:01
Stundenlohn für Eigenleistung Versicherungsrecht 18.09.2006 15:57





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN