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Kürzung des Gehalts

Dies ist eine Diskussion zu Kürzung des Gehalts innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 02.09.2010, 16:04
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Kürzung des Gehalts

Hallo miteinander,

auch ich hätte da selbstverständlich einen ganz fiktive Fall:

Angenommen vor 5 Jahren ist Arbeitnehmer A ein Dienstverhältnis mit einem öffentlichen Träger B eingegangen. Er selbst ist nicht im öffentlichen Dienst, wird aber nach dem BAT vergütet.
Von vorne herein war abgesprochen, dass in 3 Wintermonaten ( in denen nicht so viel zu tun ist ) , dass Gehalt von de €2000 brutto auf €700 gekürzt wird. So weit, so gut.
Könnte B ( der öffentliche Träger ) jetzt einfach für´s kommende Jahr beschliessen ( aufgrund fehlender Auslastung ) nur noch höchstens 6 Monate voll zu bezahlen und die restlichen Monate nur das gekürzte Gehalt von €700?

Vielen Dank schon einmal im Voraus

De Kölsche Jong
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Alt 03.09.2010, 01:40
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AW: Kürzung des Gehalts

Nein, denn das wäre eine einseitige Vertragsänderung (ja, auch mündliche Absprachen sind wirksame Verträge), welche zu Lasten des Arbeitsnehmers nicht zulässig ist.
Gruß
Marcus
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  #3 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 10:31
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AW: Kürzung des Gehalts

Hmmm, okay, das ist gut,

aber angenommen, B würde nun sagen, wenn Arbeitnehmer A nicht zur Neuregelung bereit wäre, würde A halt gekündigt. Gibt es bereits nach 5 Jahren so etwas wie ein Gewohnheitsrecht?

Grüsse

De Kölsche Jong
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  #4 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 11:33
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AW: Kürzung des Gehalts

Wegen was Gewohnheitsrecht? Das hat hier nix verloren.

A hat einen Vertrag in dem eine Kürzung für 3 Monate vorgesehen ist.
Wenn B jetzt 6 Monate kürzen möchte, geht dies nur im gegenseitigen Einverständnis oder über eine Änderungskündigung durch B.

Ob B so einfach kündigen kann hängt von mehreren Faktoren ab. Wie groß ist die Firma bei der A beschäftigt ist?
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  #5 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 11:47
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AW: Kürzung des Gehalts

Der öffentliche Träger B ist (fiktiv) leider nicht so groß, 3 Festangestellte, inclusive Arbeitnehmer A, und ein paar €400-Kräfte. Also nix mit Betriebsrat oder so...
Von welchen Faktoren würde es denn noch abhängen?!

Dank soweit

De Kölsche Jong
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Alt 03.09.2010, 12:16
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AW: Kürzung des Gehalts

Ach ja, ich würde gerne noch kurz dazu ergänzen, dass Arbeitnehmer A (fiktiv) auch weiss, dass es dem öffentlichen Träger B wirtschaftlich sehr gut geht ( ist ja heutzutage eher ungewöhnlich ). Der Betrieb könnte auch ohne Bezuschussung von der Stadt noch mindestens 2 Jahre weitergeführt werden.
Vielleicht ist das ja in diesem Zusammenhang noch ein ganz interessanter Fakt...

De Kölsche Jong
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Alt 03.09.2010, 13:18
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AW: Kürzung des Gehalts

Sagen wir es so: In einem Betrieb, welcher zumindest von der Beschäftigtenzahl her nicht dem Anwendungsbereich des Kündigugnsschutzgesetzes unterliegt riskiert der Arbeitnehmer natürlich, dass er für den Fall des Aufmuckens (in der Regel wirksam) gekündigt wird. Soziale Rechtfertigung wird da nur im Ausnahmefall und seeehr eingeschränkt geprüft ("der evident schutzwürdigere..."). Inwieweit der BAT hier mehr Rechte verleiht, hab ich grad nicht im Kopf.
Gruß
Marcus
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Alt 03.09.2010, 13:38
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AW: Kürzung des Gehalts

Zitat:
Zitat von Kölsche Jong Beitrag anzeigen
Der öffentliche Träger B ist (fiktiv) leider nicht so groß, 3 Festangestellte, inclusive Arbeitnehmer A, und ein paar €400-Kräfte.
Auch die paar 400,- Kräfte zählen bei der Ermittlung der Mitarbeiter dazu.
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Alt 03.09.2010, 15:45
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AW: Kürzung des Gehalts

Hmmm,

dass die €400-Kräfte auch "gezählt" werden, ist ein interessanter Punkt, das war mir so gar nicht klar.
Ab wie vielen Angestellten gilt denn das Kündigungsschutzgesetz?!
( Waren das nicht 7 Leute... oder doch 12?! )
Ihr müsst meine Ahnungslosigkeit entschuldigen, ich selber bin noch fiktiver Student und informiere mich hier quasi im Auftrag meiner fiktiven Eltern.

Zum Punkt mit der "sozialen Rechtfertigung": Da würde dann wahrscheinlich wirklich nur noch die Beratung eines Fachanwalts helfen (ist halt sehr speziell)... das wollten wir uns ja im Grunde ersparen. Naja.
Hab schon mitbekommen, dass es da einen Berechtigungsschein vom Amtsgericht für Beratungshilfe gibt. Zur Not müssen wir wohl diesen Weg gehen.

Aber: Falls es doch noch jemanden gibt, der Bescheid weiss, wie das mit dem BAT und der Schutzwürdigkeit läuft, ich warte noch mal ein paar Tage ab. Die Hoffnung stirbt zuletzt, nicht wahr?!

Dank soweit für Eure Hilfe...

De Kölsche Jong
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Alt 03.09.2010, 16:07
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AW: Kürzung des Gehalts

Das Kündigungsschutzgesetz greift vollumfänglich ab 10 Beschäftigten. Teileitkräfte mit wniger als 20 Stunden/Woche werden dabei mit 0,5 gewertet.
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