
14.03.2011, 11:45
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jul 2006 Alter: 41
Beiträge: 10.167
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| AW: Kündigungsschutzklage - Probezeit Zitat:
Zitat von Klaus0155 Damit wäre doch in den ersten 6 Monaten eine Kündigung ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich, ohne dass eine Überprüfung auf die soziale Ungerechtfertigkeit möglich wäre. | Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit keinen Grund im Kündigungsschreiben. Egal ob Probezeit oder nicht. Zitat:
Zitat von Klaus0155 D.h. die ganzen Bestimmungen des KschG gelten nur für Arbeitsverhältnisse, die bereits länger als 6 Monate bestehen. Dies gilt generell. | Sofern eine Probezeit vereinbart wurde, ja. Zitat:
Zitat von Klaus0155 Will der AG seinem AN Sicherheit gewähren, dass dies (Kündigung ohne Überprüfungsmöglichkeit) nicht geschieht, müsste er sich doch freiwillig ab Beginn des Arbeitsverhältnisses dem KscG unterwerfen? | Eben ohne Probezeitvereinbarung.
Gruß
Pro
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