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Kündigungsschutzgesetz

Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsschutzgesetz innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 28.01.2012, 11:27
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Kündigungsschutzgesetz

Hallo zusammen =)

Ich verstehe noch nicht so ganz wann das Gesetz greift.

Sagen wir mal A tritt eine Stelle als geringfügig Beschäftigter an. Die Einstellung datiert sich laut Vertrag auf den 15. August. Fällt man schon ab dem 16.01 des nächsten Jahres in dieses Gesetz, oder erst am Monatsende?
Arbeitgeber B spricht im Zeitraum vom 16.01 - 31.01 eine Kündigung aus. Muss B unter Angabe von Gründen untermauern warum A gekündigt wird?

mfG Daniel =)
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  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 12:01
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AW: Kündigungsschutzgesetz

ab dem 15.01. hätte man Kündigungsschutz, wenn es kein Kleinbetrieb ist.

Zitat:
Arbeitgeber B spricht im Zeitraum vom 16.01 - 31.01 eine Kündigung aus. Muss B unter Angabe von Gründen untermauern warum A gekündigt wird?

Müssen ist nicht. Ausnahme wäre ein Tarifvertrag, der das bei Kündigungen zwingend die Nennung des Grundes vorsieht. Ansonsten muss der AG sich erst ausführlich erklären, wenn der gekündigte AN sich nach Zugang der schriftlichen Kündigung innerhalb von 3 Wochen per Kündigungsschtzklage wehrt.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 12:13
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AW: Kündigungsschutzgesetz

Mir fällt gerade auf: 15.08 bis 15.01 sind nur 5 Monate? Also doch nichts mit Kündigungsschutz
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  #4 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 12:22
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AW: Kündigungsschutzgesetz

Stimmt, da habe ich nicht nachgerechnet. Schade.
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