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Kündigungsrecht nur einmal pro Jahr i.O.?

Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsrecht nur einmal pro Jahr i.O.? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2007, 23:02
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Question Kündigungsrecht nur einmal pro Jahr i.O.?

Hallo,

wenn in einem unbefristeten Arbeitsvertrag drin steht, dass man nur 6 Wochen zu Ende jedes Kalenderjahres (!) kündigen kann, ist dieses dann rechtens?

Danke für eure Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 24.11.2007, 09:58
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AW: Kündigungsrecht nur einmal pro Jahr i.O.?

Moin,

im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es imho schon möglich.
Mit der Unterschrift sind schließlich beide Vertragsparteien damit einverstanden.

Gruß
Aspirinho
__________________
Zum Abbau der Bürokratie fehlen uns die nötigen Beamten!
---------------------------------------------------------------------------------------
Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn er zieht Dich auf sein Niveau herunter und schlägt Dich dann dort mit seiner Erfahrung....
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  #3 (permalink)  
Alt 25.11.2007, 10:02
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AW: Kündigungsrecht nur einmal pro Jahr i.O.?

Evtl. hilft auch och http://www.frag-einen-anwalt.de/12-M...e__f13938.html.
__________________
Gruß
Daniel

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