Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsfrist TV-L unbefr. als AN innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Kündigungsfrist TV-L unbefr. als AN werde wirklich nicht so recht schlau aus den bereits geschriebenen Beiträgen. Ein Arbeitnehmer (TV-L) der einen unbefristeten Vertrag hat, arbeitet 7 Jahre in der Behörde. Nun möchte der kündigen. Wie ist jetzt die Kündigungsfrist? Im TV-L steht ja nach §34 das nach mehr als 5 Jahren eine 3-monatige Frist besteht. Gilt das wirklich auch für den Arbeitnehmer? Wäre ja fies. |
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| AW: Kündigungsfrist TV-L unbefr. als AN Zitat:
__________________ __________________________________________________ _ Ich bin kein Rechtsanwalt Also alles nur meine persönliche Meinung....... |
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| AW: Kündigungsfrist TV-L unbefr. als AN Na dem Arbeitnehmer gegenüber. 3 Monate Frist bis zur Kündigung. Bei einem neuen Jobangebot steht ja meist "zu sofort" einzustellen... |
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| AW: Kündigungsfrist TV-L unbefr. als AN Naja da würde ich doch mal sagen gleiches Recht für ALLE!!! Der Arbeitnehmer will ja auch nicht von heute auf morgen durch den Arbeitgeber vor die Tür gesetzt werden wollen. Oder?? Also diese 3 Monate gelten ja für beide Seiten. Wo liegt das Problem? Auch würde ich die Aussage in Stellenanzeigen (ab sofort zu besetzen) nicht überbewerten. Das ist eine Standardformulierung. Jeder Arbeitgeber weiss, dass wenn er jemanden aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis einsellen will der neue AN eine Kündigungsfrist hat die er u.U. einhalten muss. Ausser der alete AG lässt den AN früher gehen mit einer Aufhebungsvereinbarung. Schwierig wird es allerdings dann, wenn es auch qualifizierte Mitbewerber auf die Stelle gibt, die arbeitslos sind uns dofort anfangen können.
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