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Kündigungsfrist TV-L unbefr. als AN

Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsfrist TV-L unbefr. als AN innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.06.2009, 10:34
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Kündigungsfrist TV-L unbefr. als AN

Hallo,

werde wirklich nicht so recht schlau aus den bereits geschriebenen Beiträgen.

Ein Arbeitnehmer (TV-L) der einen unbefristeten Vertrag hat, arbeitet 7 Jahre in der Behörde. Nun möchte der kündigen.

Wie ist jetzt die Kündigungsfrist?

Im TV-L steht ja nach §34 das nach mehr als 5 Jahren eine 3-monatige Frist besteht.

Gilt das wirklich auch für den Arbeitnehmer?

Wäre ja fies.
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Alt 05.06.2009, 13:26
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AW: Kündigungsfrist TV-L unbefr. als AN

Zitat:
Zitat von Bianca78
Wäre ja fies.
In welcher Hinsicht wäre das fies? Also wem gegenüber?
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Ich bin kein Rechtsanwalt Also alles nur meine persönliche Meinung.......
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  #3 (permalink)  
Alt 05.06.2009, 13:49
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AW: Kündigungsfrist TV-L unbefr. als AN

Na dem Arbeitnehmer gegenüber. 3 Monate Frist bis zur Kündigung. Bei einem neuen Jobangebot steht ja meist "zu sofort" einzustellen...
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  #4 (permalink)  
Alt 05.06.2009, 14:37
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AW: Kündigungsfrist TV-L unbefr. als AN

Naja da würde ich doch mal sagen gleiches Recht für ALLE!!!

Der Arbeitnehmer will ja auch nicht von heute auf morgen durch den Arbeitgeber vor die Tür gesetzt werden wollen. Oder??

Also diese 3 Monate gelten ja für beide Seiten. Wo liegt das Problem? Auch würde ich die Aussage in Stellenanzeigen (ab sofort zu besetzen) nicht überbewerten.
Das ist eine Standardformulierung. Jeder Arbeitgeber weiss, dass wenn er jemanden aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis einsellen will der neue AN eine Kündigungsfrist hat die er u.U. einhalten muss. Ausser der alete AG lässt den AN früher gehen mit einer Aufhebungsvereinbarung.
Schwierig wird es allerdings dann, wenn es auch qualifizierte Mitbewerber auf die

Stelle gibt, die arbeitslos sind uns dofort anfangen können.
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Ich bin kein Rechtsanwalt Also alles nur meine persönliche Meinung.......
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