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Kündigungsfrist ohne schriftl. Vertrag

Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsfrist ohne schriftl. Vertrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.10.2007, 22:07
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Kündigungsfrist ohne schriftl. Vertrag

Hi @ all,

nehmen wir an Person A arbeit schon länger in einem Betrieb und hat keinen schriftlichen Vertrag.
Nun möchte Person A kündigen... Beträgt di frist 4 Wochen oder 2 Wochen in so einem Fall????
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  #2 (permalink)  
Alt 08.10.2007, 22:24
XyX XyX ist offline
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AW: Kündigungsfrist ohne schriftl. Vertrag

Zitat:
Zitat von frank1982
Beträgt di frist 4 Wochen oder 2 Wochen in so einem Fall?
Hallo, die gesetzliche Kündigungsfrist für den AN beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Aber die Kü.frist kann auch ganz anders sein. Je nach Branche. Tätigkeit und Bundesland.

MfG
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  #3 (permalink)  
Alt 08.10.2007, 22:35
Boardneuling
 
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AW: Kündigungsfrist ohne schriftl. Vertrag

Ob der AN einen schriftlichen Vertrag hat oder einen mündlichen Vertrag dürfte keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist haben.

Kündigungsfristen können einzelvertraglich (im vorliegenden Fall wohl eher nicht bzw. kaum nachzuweisen), tarifvertraglich oder gesetzlich (§ 622 BGB) geregelt werden. Das hier zur Anwendung kommende Günstigkeitsprinzip besagt, dass die längste in diesen drei Quellen vereinbarte Frist beachtet werden muss.

Gruß
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  #4 (permalink)  
Alt 09.10.2007, 05:41
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AW: Kündigungsfrist ohne schriftl. Vertrag

Meinen Vorrednern ist jeweils zuzustimmen. Augrund der Schildern entfällt eine Kündigug in der Probezeit ("arbeit schon länger in einem Betrieb"); gleichwohl kommt es auf die individuellen Vereinbarungen des mündlichen AV an, die es im Streitfalle auch darzulegen und zu beweisen gilt.
__________________
Gruß
Daniel

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE!
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  #5 (permalink)  
Alt 09.10.2007, 20:39
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AW: Kündigungsfrist ohne schriftl. Vertrag

Hallo!

Leider muss ich hier eine kleine Korrekturanmerkung machen:

Zitat:
Zitat von XyX
Hallo, die gesetzliche Kündigungsfrist für den AN beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Aber die Kü.frist kann auch ganz anders sein. Je nach Branche. Tätigkeit und Bundesland.
Erst einmal gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, und diese ist abhängig von der Dauer der Beschäftigungszeit (wobei hier nur die Zeit nach Vollendung des 25. Lebensjahres zählt).

Diese Kündigungsfristen lauten lt. BGB § 622:
  1. 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten (außerhalb der Probezeit) (siehe oben)
  2. nach 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende (ME)
  3. nach 5 Jahren 2 Monate zum ME
  4. nach 8 Jahren 3 Monate zum ME
  5. ...weitere Staffelungen folgen.
Davon abweichende (auch kürzere) Regelungen können in Tarifverträgen vereinbart werden. Arbeitsvertraglich kann ebenfalls eine kürzere KF vereinbart werden, wenn diese nicht kürzer als 4 Wochen ist und der AG nicht mehr als 20 AN beschäftigt (Teilzeitkräfte werden anteilig gerechnet).

Eine Abhängigkeit von der Tätigkeit, der Branche oder dem Bundesland gibt es nicht. Diese Faktoren wirken sich nur indirekt aus, indem bestimmte Tarifverträge gelten oder nicht).

Gruß
__________________
Soualmi
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  #6 (permalink)  
Alt 09.10.2007, 20:58
XyX XyX ist offline
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AW: Kündigungsfrist ohne schriftl. Vertrag

Zitat:
Zitat von Soualmi
Erst einmal gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, und diese ist abhängig von der Dauer der Beschäftigungszeit (wobei hier nur die Zeit nach Vollendung des 25. Lebensjahres zählt).

Diese Kündigungsfristen lauten lt. BGB § 622:
  1. 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten (außerhalb der Probezeit) (siehe oben)
  2. nach 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende (ME)
  3. nach 5 Jahren 2 Monate zum ME
  4. nach 8 Jahren 3 Monate zum ME
  5. ...weitere Staffelungen folgen.
Und ich mach gleich mal ne Korrektur zur Korrektur. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, ... ... und in dem Zusammenhang steht auch das mit dem "Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt."

Nach dem Ursprungsposting will aber der Arbeitnehmer kündigen und nicht der Arbeitgeber.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html

Zitat:
Eine Abhängigkeit von der Tätigkeit, der Branche oder dem Bundesland gibt es nicht. Diese Faktoren wirken sich nur indirekt aus, indem bestimmte Tarifverträge gelten oder nicht
Und genau deswegen hab ich auf Branche, Tätigkeit und Bundesland hingewiesen. Da es allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt, die auch gelten, wenn sie nicht schriftlich per Arbeitsvertrag vereinbart sind. Und die können dann sehr wohl auch Einfluss auf die Kündigungsfrist haben.
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  #7 (permalink)  
Alt 09.10.2007, 21:09
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AW: Kündigungsfrist ohne schriftl. Vertrag

Zitat:
Zitat von XyX
Nach dem Ursprungsposting will aber der Arbeitnehmer kündigen und nicht der Arbeitgeber.
Diesen Umstand hatte ich inzwischen übersehen...

Gruß
__________________
Soualmi
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Alt 09.10.2007, 21:28
XyX XyX ist offline
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off topic

Zitat:
Zitat von Soualmi
Diesen Umstand hatte ich inzwischen übersehen...
No problem.

Ansonsten sind deine Beiträge doch hier ne große Bereicherung fürs Forum. *das mal gesagt haben wollte*

Grüße
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  #9 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 21:44
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AW: off topic

Danke für's Lob.

Gruß
__________________
Soualmi
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