Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsfrist ohne schriftl. Vertrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Kündigungsfrist ohne schriftl. Vertrag |
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| AW: Kündigungsfrist ohne schriftl. Vertrag Zitat:
Aber die Kü.frist kann auch ganz anders sein. Je nach Branche. Tätigkeit und Bundesland. MfG |
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| AW: Kündigungsfrist ohne schriftl. Vertrag Ob der AN einen schriftlichen Vertrag hat oder einen mündlichen Vertrag dürfte keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist haben. Kündigungsfristen können einzelvertraglich (im vorliegenden Fall wohl eher nicht bzw. kaum nachzuweisen), tarifvertraglich oder gesetzlich (§ 622 BGB) geregelt werden. Das hier zur Anwendung kommende Günstigkeitsprinzip besagt, dass die längste in diesen drei Quellen vereinbarte Frist beachtet werden muss. Gruß |
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| AW: Kündigungsfrist ohne schriftl. Vertrag Meinen Vorrednern ist jeweils zuzustimmen. Augrund der Schildern entfällt eine Kündigug in der Probezeit ("arbeit schon länger in einem Betrieb"); gleichwohl kommt es auf die individuellen Vereinbarungen des mündlichen AV an, die es im Streitfalle auch darzulegen und zu beweisen gilt.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Kündigungsfrist ohne schriftl. Vertrag Hallo! Leider muss ich hier eine kleine Korrekturanmerkung machen: Zitat:
Diese Kündigungsfristen lauten lt. BGB § 622:
Eine Abhängigkeit von der Tätigkeit, der Branche oder dem Bundesland gibt es nicht. Diese Faktoren wirken sich nur indirekt aus, indem bestimmte Tarifverträge gelten oder nicht). Gruß
__________________ Soualmi |
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| AW: Kündigungsfrist ohne schriftl. Vertrag Zitat:
Nach dem Ursprungsposting will aber der Arbeitnehmer kündigen und nicht der Arbeitgeber. http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html Zitat:
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| AW: Kündigungsfrist ohne schriftl. Vertrag Zitat:
Diesen Umstand hatte ich inzwischen übersehen...Gruß
__________________ Soualmi |
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| off topic Zitat:
![]() Ansonsten sind deine Beiträge doch hier ne große Bereicherung fürs Forum. *das mal gesagt haben wollte* Grüße |
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