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Kündigungsfrist eingehalten?

Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsfrist eingehalten? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 14:43
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Kündigungsfrist eingehalten?

Hallo Forum,
folgender fiktive Fall:
A ist bei Firma B beschäftigt. B kündigt A per Einschreiben. Nachdem A tagsüber nicht anwesend, ist der Zustellversuch der Post zunächst nicht erfolgreich. A holt Schreiben am Tag darauf bei der Post ab.
Welches Datum muss A jetzt verwenden, um festzustellen, ob B die Kündigungsfrist eingehalten hat?
Denkbar wären ja:
Datum des Schreibens
Datum der Aufgabe bei der Post
Datum des ersten Zustellversuchs
Datum der Abholung bei der Post
Dazu noch die Zusatzfrage:
Eine solche Kündigung bedarf ja grundsätzlich der Schriftform. Was wäre unter "Schriftform" zu verstehen? Muss das ein Brief sein, oder in welcher genauen Form wäre das noch zulässig (zb eMail?)?
Danke für jede Antwort.
Gruß
Carola
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 14:56
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AW: Kündigungsfrist eingehalten?

Hallo
Da mir das ganze sehr bekannt vorkommt... hier ein paar Antworten dazu:

Email ist rechtlich nicht wirksam. Es muss schon ein Schriftlicher Brief sein inkl Unterschrift.
Als Kündigung angekommen zählt die Abholung bei der Post. War es kein Einwurf-Einschreiben??

Falls ich etwas falsches gesagt habe, werde ich sicherlich berichtigt! :-)

Gruß
Berliner
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 14:58
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AW: Kündigungsfrist eingehalten?

Schriftform bedeutet Text mit Originalunterschrift, damit scheidet eine E-Mail schon mal aus.

Eine Kündigung ist empfangsbedürftig. Die Kündigung gilt hier mit der Abholung als zugegangen. Etwas anderes wäre es, wenn der Brief eingeworfen worden wäre (z.B. als Einwurfeinschreiben). Dann gilt dies regelmäßig als Zugangszeitpunkt, egal ob der Mitarbeiter zu Hause ist oder nicht, es sei denn, der Einwurf erfolgte so spät, dass der MA nicht mehr mit Post rechnen musste, dann gilt der nächste Tag.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 16:30
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AW: Kündigungsfrist eingehalten?

Zitat:
Datum der Abholung bei der Post
Dieser.

Zitat:
Eine solche Kündigung bedarf ja grundsätzlich der Schriftform. Was wäre unter "Schriftform" zu verstehen? Muss das ein Brief sein, oder in welcher genauen Form wäre das noch zulässig (zb eMail?)?
Es wurde bereits erklärt, email genügt nicht der Schriftform. Wichtig ist auch die eigenhändige Unterschrift des Kündigngsberechtigten! Genauer erklärt es der § 126 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html
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  #5 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 18:50
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AW: Kündigungsfrist eingehalten?

Zitat:
Eine solche Kündigung bedarf ja grundsätzlich der Schriftform. Was wäre unter "Schriftform" zu verstehen? Muss das ein Brief sein, oder in welcher genauen Form wäre das noch zulässig (zb eMail?)
Das eine email nicht der Schriftform genügt, wurde ja schon gesagt. Grundsätzlich kann allerdings eine gesetzlich geforderte Schriftform gemäß § 126 III BGB durch die elektronische Form (also doch wieder eine email+ Signatur) ersetzt werden. Bei Dienstverträgen muss daher ergänzend noch der § 623 2.HS hinzugezogen werden. Diese speziellere Norm schließt die elektronische Form für die Kündigung eines Arbeitsvertrages aus.


Gruß
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