Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsfrist eingehalten? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Kündigungsfrist eingehalten? folgender fiktive Fall: A ist bei Firma B beschäftigt. B kündigt A per Einschreiben. Nachdem A tagsüber nicht anwesend, ist der Zustellversuch der Post zunächst nicht erfolgreich. A holt Schreiben am Tag darauf bei der Post ab. Welches Datum muss A jetzt verwenden, um festzustellen, ob B die Kündigungsfrist eingehalten hat? Denkbar wären ja: Datum des Schreibens Datum der Aufgabe bei der Post Datum des ersten Zustellversuchs Datum der Abholung bei der Post Dazu noch die Zusatzfrage: Eine solche Kündigung bedarf ja grundsätzlich der Schriftform. Was wäre unter "Schriftform" zu verstehen? Muss das ein Brief sein, oder in welcher genauen Form wäre das noch zulässig (zb eMail?)? Danke für jede Antwort. Gruß Carola |
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| AW: Kündigungsfrist eingehalten? Hallo Da mir das ganze sehr bekannt vorkommt... hier ein paar Antworten dazu: Email ist rechtlich nicht wirksam. Es muss schon ein Schriftlicher Brief sein inkl Unterschrift. Als Kündigung angekommen zählt die Abholung bei der Post. War es kein Einwurf-Einschreiben?? Falls ich etwas falsches gesagt habe, werde ich sicherlich berichtigt! :-) Gruß Berliner |
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| AW: Kündigungsfrist eingehalten? Schriftform bedeutet Text mit Originalunterschrift, damit scheidet eine E-Mail schon mal aus. Eine Kündigung ist empfangsbedürftig. Die Kündigung gilt hier mit der Abholung als zugegangen. Etwas anderes wäre es, wenn der Brief eingeworfen worden wäre (z.B. als Einwurfeinschreiben). Dann gilt dies regelmäßig als Zugangszeitpunkt, egal ob der Mitarbeiter zu Hause ist oder nicht, es sei denn, der Einwurf erfolgte so spät, dass der MA nicht mehr mit Post rechnen musste, dann gilt der nächste Tag. |
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| AW: Kündigungsfrist eingehalten? Zitat:
Zitat:
http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html |
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| AW: Kündigungsfrist eingehalten? Zitat:
Gruß |
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