Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsfrist befristeter Vertrag bzw. ohne neuen Vertrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Kündigungsfrist befristeter Vertrag bzw. ohne neuen Vertrag wie ich gesehen habe ist das Thema doch schon sehr weitreichend und auch immer wieder anders dargestellt. Aus diesem Grund möchte ich meinen Fall darstellen und hoffe es hat jemand einen Rat für mich. Seit dem 15.11.2006 arbeitet A für eine Logistikfirma B. Da diese Firma neu bekam A zuerst einen befristeten Vertrag auf ein halbes Jahr. Einer der Geschäftsführer von B ist ein ehemaliger Arbeitskollege von A, der wußte wie A arbeitet und A deshalb an Bord geholt hat. Nun da der Vertrag bei B nach dem halben Jahr abgelaufen ist und A bisher noch keinen neuen bekommen habe, aber dennoch durchgehend dort beschäftigt und gemeldet ist, würde A gerne wissen wie das mit den Kündigungsfristen ist. Im eigentlichen möchte A zwar nicht kündigen, sondern lieber auf Teilzeit arbeiten, aber auch hier wären die Überstunden für A wieder inklusive. Im Vertrag stand zwar drin Wochenarbeitszeit 40 Stunden inkl. zumutbarer Überstunden, es hieß aber auch das diese ÜStd. mit Freizeit ausgeglichen werden sollten was kaum geschehen ist da A bedingt durch die geringen Aufträge nicht oder gerade mal so sein Gehalt einfährt. Seit A angefangen hat macht A Überstunden (70 - 90 Std./Woche waren da keine Seltenheit), sicher auch weil A daran liegt die Firma mit nach vorne zu bringen und den Arbeitsplatz zu schützen, aber dies wird auch nur schamlos ausgenutzt. Von B hieß zwar mehr Geld können wir nicht zahlen, aber wenn es um die Arbeitszeiten geht da sind wir gefragt. Aber auch hier hat sich nichts getan. A hat auch heute wieder, wie fast jeden Tag, von 7:30 Uhr bis 18:45 Uhr gearbeitet und das ohne Pause denn sonst wird A die Sendungen nicht los. Sicher das mit der Pause ist A´s eigene Schuld aber das ist auch A´s Ehrgeiz ein kleines Problem. Nun würde A gerne wissen welche Kündigungsfristen A ggf. einhalten muß falls sich B quer stellt ? ---------------------------------------------------- Ich hoffe mal ich hab das jetzt hier richtig verfasst. Mit freundlichen Grüßen Marc Geändert von Marc_B (31.07.2007 um 07:48 Uhr). |
| |||
| AW: Kündigungsfrist befristeter Vertrag bzw. ohne neuen Vertrag Zitat:
leider nicht. Den Forenregeln entsprechend dürfen nur fiktive Fälle diskutiert werden. Kein Ich-Bezug, sondern Person A (oder so), kein "meinen Fall" sondern beispielsweise: Person A hat ... Gruß Aspirinho
__________________ Zum Abbau der Bürokratie fehlen uns die nötigen Beamten! --------------------------------------------------------------------------------------- Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn er zieht Dich auf sein Niveau herunter und schlägt Dich dann dort mit seiner Erfahrung.... |
| |||
| AW: Kündigungsfrist befristeter Vertrag bzw. ohne neuen Vertrag Zitat:
Gruß Marc |
| |||
| AW: Kündigungsfrist befristeter Vertrag bzw. ohne neuen Vertrag Die Arbeitszeiten und vor allem das Weglassen der vorgeschriebenen Pausen duerften so nicht in Ordnung sein. Aber das war ja nicht gefragt. Grundsaetzlich kann wohl gesagt werden, dass die im ehemals befristeten Arbeitsvertrag wirksam getroffenen Vereinbarungen weiterhin gueltig sind und lediglich die Befristung weggefallen ist. Sofern die vereinbarten Kuendigungsfristen also mit dem 622er BGB vereinbar sind, gelten die auch weiterhin. Wurden hingegen gar keine Kuendigungsfristen vereinbart, gilt fuer den AN 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. Gruss CAM |
| |||
| AW: Kündigungsfrist befristeter Vertrag bzw. ohne neuen Vertrag Hallo, das mit den Pausen daran ist A selber schuld die wurden von B nie genau definiert und A macht keine damit möglichst alle Sendungen Zeitnah zugestellt werden und somit die Qualität gesichert ist. Vielen Dank für den Hinweis ! Gruß Marc |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| unbefristeter Vertrag vs befristeter Vertrag | Arbeitsrecht | 25.08.2008 21:44 |
| Kündigungsfrist ohne schriftl. Vertrag | Arbeitsrecht | 10.10.2007 22:44 |
| Kündigungsfrist bei studentischer Beschäftigung ohne schriftlichen Vertrag | Arbeitsrecht | 04.06.2007 19:41 |
| befristeter Vertrag | Arbeitsrecht | 07.02.2007 14:52 |
| Darf der Untermieter (ohne schriftl.Vertrag) vor 3-monatiger Kündigungsfrist kündigen | Mietrecht | 03.08.2005 17:10 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios