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Kündigungsfrist AN vertraglich vs. 622

Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsfrist AN vertraglich vs. 622 innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 24.04.2008, 11:04
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Kündigungsfrist AN vertraglich vs. 622

Guten Tag,

nehmen wir an Albert A - mittlereile 11 Jahre im Unternehmen - will von sich aus kündigen. Vertraglich ist (Firma hat keinen Betriebsrat) in einem AT Vertrag eine Kündigungsfrist von 3 Montaten zum Monatsende vereinbart.
Zieht man den 622, der hinsichtlich der Fristen die vom AG einzuhalten sind zu Rate , so ändert sich doch an der vertraglich vereinbarten Frist für den AN nichts?

Dieser könnte nicht ordentlich vorher kündigen - bzw. dieser unterliegt nicht der gesetzl. Regelung erst 4 Monate zum Monatsende ausscheiden zu dürfen?

gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 13:59
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AW: Kündigungsfrist AN vertraglich vs. 622

Ha!

5 mal gelesen und schon die Frage verstanden...

Sofern nicht vereinbart wurde dass die gesetzliche Verlängerung der arbeitgeberseitigen Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer gelten hat dieser nur die vertraglich vereinbarten 3 Monate ein zu halten.
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