Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsdatum - Relevanz ? Rückdatieren ? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Kündigungsdatum - Relevanz ? Rückdatieren ? folgender ausgedachter Fall: Ein AG sagt einem AN per E-Mail, dass er das Arbeitsverhältniss nicht aufrecht erhalten will (klar ist das per E-Mail nicht rechtswirksam). Der AN und AG einigen sich auf ein rückdatieren des Datums auf der Kündigung. Ist das Rückdatieren, wenn beide Seiten sich damit einverstanden erklären rechtlich erlaubt, bzw. überhaupt möglich ? Eine Kündigung zählt doch erst, wenn sie formgerecht und in schriftlicher Form beim AN eingeht. Ist dann das Datum auf der Kündigung überhaupt noch wichtig ? Ich danke im Voraus schonmal für die Antworten. |
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| AW: Kündigungsdatum - Relevanz ? Rückdatieren ? Zitat:
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