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Kündigung Werkstudentenvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Werkstudentenvertrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 18.01.2012, 15:52
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Exclamation Kündigung Werkstudentenvertrag

Folgender Fall: Student A arbeitet als Werkstudent seit einem Monat im Unternehmen B.
In den Winterferien arbeitet A als Urlaubsvertretung für Kollegen C in Vollzeit und merkt schnell, dass das Studium vernachlässigt wird und das der Vorgesetzte immer mehr zum Choleriker und Kontrollfreak avanciert.
Student A möchte diesen Vertrag auflösen/kündigen. Der Arbeitsvertrag formuliert zur Beendigung des Arbeitsverhältnis folgendes:
1. Beide Parteien haben das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
2. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
3. Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit dem Ende des Monats, in dem der/die Angestellte sein/ihr Studium beendet bzw. keine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorlegt.
FRAGEN:
Welchen Kündigungsgrund kann A aufgrund seiner/ihrer Situation angeben? Zu welchem Zeitpunkt kann A kündigen (fristlos = sofort; gesetzliche Frist)? Kann A auch ohne Angabe von Gründen kündigen?
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Alt 18.01.2012, 16:31
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AW: Kündigung Werkstudentenvertrag

Ein Arbeitnehmer - auch ein Werkstudent - kann einen Arbeitsvertrag immer ohne Angabe von Gründen fristgerecht kündigen.

Für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer sehe ich aufgrund der Schilderung noch keine Notwendigkeit, aber es besteht immer die Möglichkeit mit dem Arbeitgeber zu reden, dass der Werkstudent sofort aus seinem Vertrag entlassen werden will. Wenn er nach den Gründen gefragt wird, warum er aufhören möchte, wäre es sicher gut nichts schlechtes über die Firma zu sagen, sondern eher eigene Gründe anzuführen, wenn er überhaupt etwas dazu sagen will. Das muss er nicht.

Der Arbeitgeber wird einem Aufhebungsvertrag / sofortiger Beendigung der Beschäftigung wahrscheinlich zustimmen, denn was will er mit einem Werkstudent, der sowieso kündigen würde und der keine große Motivation mehr bei der Arbeit zeigen würde und den er trotzdem noch bezahlen müsste.
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Alt 23.01.2012, 12:44
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AW: Kündigung Werkstudentenvertrag

Hallo Kerzenlicht, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Der Student in diesem Fall möchte möglichst einer direkten Konfrontation aus dem Wege gehen. Die Firma ist nicht gerade Groß... Es sind nur der Geschäftsführer, seine Assistenz und der Student dort. Wenn Student A zu dem Geschäftsführer gehen würde um ihm mitzuteilen, dass er gerne kündigen würde, wird dieser wahrscheinlich ausrasten und sagen, dass es nicht möglich sein wird, da man den Studenten dringend als Unterstützung benötigt. Dies würde dann das Arbeitsklima soweit verschlechtern, dass Student A wahrscheinlich gar nicht mehr zur Arbeit erscheint und somit durch Arbeitsverweigerung auch noch Schadensersatz leisten muss.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 17:32
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AW: Kündigung Werkstudentenvertrag

Im angenommenen Umgekehrten Fall kann dem AN(Werksstudent) auch aus "wichtigem Grund" fristlos gekündigt werden. Dazu ist er im allgemeinen Fall per Abmahnung auf sein Fehlverhalten hinzuweisen. Wenn er dies dann nicht abstellt, wird eine fristlose Kündigung meist durchgehen.
Der Rück-Umkehrschluss aus dieser Annahme führt dazu, dass A schon eine entscheidungsbefugte Person des Unternehmens auf das Problem aufmerksam machen und Abhilfe versuchen lassen muss, ehe er sicher zur fristlosen Kündigung berechtigt ist.
Falls A den psychischen Belstungen am Arbeitsplatz nicht gewachsen ist, kann er aber auch zunächst ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. In gewissen Grenzen sind aber auch cholerische und schnüffelnde Kollegen/Chefs einfach zu ertragen, weil nirgends sicher auszuschließen, so lange man nicht in der eigenen Firma arbeitet.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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Alt 23.01.2012, 19:04
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AW: Kündigung Werkstudentenvertrag

Zitat:
Wenn Student A zu dem Geschäftsführer gehen würde um ihm mitzuteilen, dass er gerne kündigen würde, wird dieser wahrscheinlich ausrasten und sagen, dass es nicht möglich sein wird, da man den Studenten dringend als Unterstützung benötigt.
Die unbeholfene Antwort des Studenten mach mir ein wenig Angst. Ein AN kann immer fristgerecht ohne Angabe von Gründen kündigen. Zu dem ist eine Kündigung immer eine einseitige Willenserklärung. Es bedarf daher keiner Bettelanfrage an den AG, man wolle, möchte, bitte gerne kündigen, wenn der AG nichts dagen hat.
Nur bei einem Aufhebungsvertrag müsste der AG zustimmen.
Wenn keine Probezeit vereinbart wurde, dann ist die Kü-frist 4 Wochen zu 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB).


Zitat:
Der Student in diesem Fall möchte möglichst einer direkten Konfrontation aus dem Wege gehen.
Dann muss er sich eben ein gute Geschichte ausdenken. Familiäre Situation, was auch immmer. Notwendig ist das aber alles nicht.
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